So übertragen Sie dem Dachverband Ihre Stimmrechte
Das Vorgehen ist bei einer Inhaberaktie anders als bei einer Namensaktie:
1. Bei Namensaktien
Wenn Sie direkt von der Aktiengesellschaft angeschrieben werden, sind es sogenannte Namensaktien. Dies ist zum Beispiel bei diesen Aktiengesellschaften der Fall:
- Adidas
- Allianz
- BASF
- Bayer
- Daimler Truck
- Deutsche Bank
- Deutsche Lufthansa
- Deutsche Post
- Deutsche Telekom
- E.ON
- H&M
- Hannover Rück
- Hapag-Lloyd
- HHLA
- Hugo Boss
- LEG Immobilien
- Mercedes-Benz
- MTU Aero Engines
- Münchener Rück
- Siemens
- Siemens Energy
- Talanx
- TUI
- Uniper
- Vonovia
Vorgehensweise bei Namensaktien:
Einige Wochen vor der Hauptversammlung bekommen Sie von der Aktiengesellschaft eine Eintrittskartenbestellung per Post zugesandt. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
- Kreuzen Sie darauf bitte den Unterpunkt „Vollmacht und Weisung“ (in vielen Fällen 3b) an und tragen als Bevollmächtigten „Dachverband Kritische Aktionäre“ ein.
- Unterschreiben Sie, damit die Übertragung rechtsgültig wird.
- Schicken Sie uns das Originaldokument zu.
Auf der Rückseite können Sie uns Weisungen erteilen. Die Vollmacht ist auch ohne Weisungen gültig. Leider ist hier kein Dauerauftrag möglich, die Übertragung muss jedes Jahr erneut vor der Hauptversammlung erfolgen.
Stimmrechte online übertragen:
Viele Aktiengesellschaften bieten mittlerweile auch an, Stimmrechte online übertragen zu können. Die Informationen dazu erhalten Sie in dem Schreiben zur Bestellung von Eintrittskarten zur Hauptversammlung.
2. Bei Inhaberaktien
Wenn Sie von Ihrer Depotbank über eine bevorstehende Hauptversammlung informiert und angeschrieben werden, sind es sogenannte Inhaberaktien. Dies ist zum Beispiel bei diesen Aktiengesellschaften der Fall:
- Aurubis
- BMW
- Commerzbank
- Continental
- Deutsche Wohnen
- EnBW
- Fraport
- Fresenius
- Fresenius Medical Care
- Heckler & Koch
- Heidelberg Materials
- K+S
- KWS
- Rheinmetall
- RWE
- SAP
- Südzucker
- Thyssenkrupp
- Umweltbank
- Volkswagen
- Zalando
Vorgehensweise bei Inhaberaktien:
Wenn Sie uns bei Inhaberaktien einmalig für eine Hauptversammlung Ihre Stimmrechte übertragen wollen, können Sie das Eintrittskarten-Bestellformular Ihrer Depotbank nutzen und dort unseren Namen und unser Postfach eintragen. Das Formular schicken Sie direkt an Ihre Depotbank zurück und informieren uns kurz, dass wir so eine Eintrittskarte bekommen werden.
Es hängt von Ihrer Depotbank ab, ob dies per Briefpost, E-Mail, Nachricht im Online-Banking oder Smartphone-App erfolgt. Darin erhalten Sie Hinweise und ein Formular zur Bestellung einer Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Wenn das Formular zwingend Vor- und Nachname benötigt, können Sie unsere Daten wie folgt angeben:
Vorname: Dachverband
Nachname: Kritische Aktionäre
Straße: Postfach 300307
PLZ und Stadt: 50773 Köln
Bei Inhaberaktien können Sie uns auch unbefristet (bis auf Widerruf) bevollmächtigen und Ihre Depotbank anweisen, die Eintrittskarten direkt an uns zu schicken. Leider kommt es hier auf die jeweilige Depotbank an, ob diese eine Dauervollmacht akzeptiert oder darauf besteht, dass der Vorgang vor jeder Hauptversammlung wiederholt werden muss.
Füllen Sie dazu folgendes Formular aus und schicken es unterschrieben an Ihre Depotbank: