Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der MTU Aero Engines AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen. Zentrale Geschäftstätigkeiten sind nicht nachhaltig und bergen erhebliche Risiken, sowohl für das Klima als auch für die künftige Unternehmensentwicklung.
Keine konzernweite Klimastrategie und fehlende Klimaziele
Die MTU Aero Engines AG hat weiterhin keine konzernweite Klimastrategie mit klaren Klimazielen und Zwischenzielen, um die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich zu senken. Für die vor- und nachgelagerten Emissionen der Liefer- und Wertschöpfungsketten (Scope 3) gibt es noch nicht einmal Angaben, geschweige denn Reduktionsziele. Dabei tragen die Treibhausgasemissionen der MTU-Produkte erheblich zur Klimakrise bei.
Nur beim Standort München sollen laut aktuellem Geschäftsbericht die CO2-Emissionen um 60 Prozent bis 2030 reduziert werden. Das ist auch dringend nötig, denn dort haben sich die direkten Emissionen (Scope 1) letztes Jahr sogar leicht erhöht. Doch der Vorstand muss endlich einen glaubhaften Plan vorlegen, bis wann und vor allem auf welche Weise der gesamte Konzern die Emissionen im Scope 1, 2 und 3 gemäß den Anforderungen für das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens reduzieren wird.
Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Nur 8 Prozent des Umsatzes sind taxonomiefähig
Dass zentrale Geschäftstätigkeiten und Produkte der MTU nicht zukunftsfähig sind, zeigt ein Blick in die Kennzahlen der EU-Taxonomie: Nur acht Prozent des Umsatzes sind überhaupt taxonomiefähig, können also potentiell helfen, Umwelt, Klima und Biodiversität zu schützen. Bei den Investitions- und Betriebsausgaben sind nur ein Drittel taxonomiefähig. Solange die Herstellung und Nutzung von Flugzeugen und deren Bestandteilen maßgeblich auf fossile Energieträger angewiesen sind, wird sich hieran auch nichts ändern.
Umstrittene Rüstungslieferungen höchst riskant und nicht sozial nachhaltig
Sollten die aktuellen Pläne der EU für die soziale Taxonomie umgesetzt werden, wird die Praxis der MTU Aero Engines, weiter an Lieferungen in Krisengebiete festzuhalten und sich für entsprechende Exportaufträge einzusetzen, noch riskanter. Neben Antrieben für die Eurofighter liefert die MTU Komponenten für weitere Kampfflugzeuge wie z.B. die F-16-Jets von Lockheed Martin oder die F-15-Jets und die F-18-Super Hornets von Boeing zu. Diese Flugzeuge werden erwiesenermaßen auch in Länder exportiert, die Demokratie und Menschenrechte außer Acht lassen und in Kriege verstrickt sind. So werden beispielsweise Eurofighter von Kuwait und Saudi-Arabien im Jemen-Krieg eingesetzt, in dem alle Kriegsparteien gegen das Völkerrecht verstoßen.
In diesem Zusammenhang scheint die MTU Aero Engines auch nicht ausreichend auf das ab nächstem Jahr geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereitet zu sein. Zwar ist im aktuellen Geschäftsbericht nachzulesen, dass eine regelmäßige Analyse der Menschenrechtsrisiken für die vorgelagerte Lieferkette vorgenommen werde. Doch es reicht nicht aus, nur die Rohstoffe und Lieferanten zu prüfen. Lieferketten im Sinne des neuen Gesetzes umfassen alle Produkte und Dienstleistungen bis hin zu der Lieferung an den Endkunden. Hier scheint bisher keine Risikoanalyse zu erfolgen.
Nach den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) sollten Unternehmen in Bezug auf bewaffnete Konflikte eine verstärkte menschenrechtliche Sorgfalt walten lassen, um erhöhte Risiken zu erkennen, zu vermeiden und zu mindern und einen konfliktsensiblen Ansatz zu verfolgen. Die Unternehmen müssen dies tun, weil die Gefahr grober Menschenrechtsverletzungen groß ist. Unternehmen sollten es vermeiden, zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beizutragen.
Schon letztes Jahr hatten wir darauf hingewiesen: Sollte die MTU in Zukunft nicht hinreichend nachweisen können, menschenrechtliche Risiken angemessen und proaktiv zu minimieren, droht der MTU sogar der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Spätestens jetzt sollte der Vorstand nicht nur das Reputationsrisiko, sondern auch das finanzielle Risiko von Lieferungen in Kriegs- und Krisengebiete, in denen systematisch Menschenrechte missachtet werden, ernst nehmen.