Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz von Klima und Menschenrechten umzusetzen.
Versicherungen von US-LNG Terminals Cameron LNG und Tacoma LNG verstärken Umweltrassismus
In dem Bericht „Risk Exposure: The Insurers Secretly Backing the Methane Gas Boom“[1] von Februar 2024 ermittelten die US-NGOs Rainforest Action Network (RAN) und Public Citizen 35 Versicherer (Sach- und Haftpflichtversicherungen) von sieben existierenden, im Bau befindlichen sowie für eine Erweiterung vorgesehenen LNG-Terminals in den USA. Die dabei veröffentlichten Versicherungszertifikate belegen, dass Munich Re über die Tochtergesellschaften Great Lakes Insurance und Princeton Excess and Surplus an der Versicherung der Terminals Cameron LNG in Louisiana an der US-Golfküste und Tacoma LNG im Bundestaat Washington beteiligt war. Für beide sind Erweiterungen geplant.
Flüssiggas aus den USA ist quasi gleichbedeutend mit Fracking, was eine besonders umweltschädliche Fördermethode darstellt. Zudem befinden sich viele der in Betrieb befindlichen und geplanten Terminals wie auch das Cameron LNG Terminal in Gemeinden, in denen Indigene, Schwarze oder People of Color leben, wodurch ein langjähriges Erbe des Umweltrassismus an der US-Golfküste fortgeschrieben wird.
Zusammen mit petrochemischen Anlagen verschlechtern die LNG-Terminals die Luftqualität in diesen Regionen und steigern so das Risiko für Asthma, Herzkreislauferkrankungen oder bestimmte Krebsarten. Entlang der US-Golfküste, wo bis zu 20 neue Projekte geplant sind, organisieren sich die Betroffenen und leisten Widerstand gegen die Pläne. Präsident Biden hat auf die Proteste und Klimaprobleme von Fracking sowie LNG reagiert und im Januar ein Moratorium für neue LNG-Exportgenehmigungen verhängt.
Weiterhin fehlende Ausschlüsse für die Versicherung von Gasinfrastruktur
Das Beispiel der Versicherung von Cameron LNG und Tacoma LNG macht das Problem deutlich, dass Ausschlüsse von Gasinfrastruktur in der am 1. April des letzten Jahres in Kraft getretenen Öl- und Gasrichtlinie fehlen. Dabei legt der Bau neuer Gasinfrastruktur wie die genannten LNG-Terminals die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5°C Limit vereinbar ist. Zudem müssen die Ausschlüsse für neue Öl- und Gasfelder auch auf Sammel-Rückversicherungen (Treaty) übertragen werden.
Weiterhin keine konkreten Maßnahmen für Kohle bei Sammel-Rückversicherungen
Munich Re kündigte den Kohleausstieg auch für Sammel-Rückversicherungen bis 2040 an. In dem Rahmen arbeitet Munich Re an Methoden zur Ermittlung der Kohleexposition von Treaty-Verträgen sowie ihrer Reduzierung. Details zu dieser Phase-Out Strategie fehlen jedoch weiterhin. Zudem ist ein Kohleausstieg bis 2040 aus Klimasicht zu spät. Klimawissenschaftliche 1,5°C-Szenarien verlangen einen Kohleausstieg für OECD-Länder bis 2030.
Anerkennung internationaler Menschenrechtsstandards ausbaufähig, etwa bei den Rechten indigener Völker
Vor dem Hintergrund, dass sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vehement auf nationaler und europäischer Ebene gegen eine effektive, gesetzliche Regelung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten der Versicherungswirtschaft einsetzt, ist die Anerkennung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und damit von Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Wertschöpfungsketten durch die Munich Re positiv zu bewerten.
Es ist aber inkonsequent, dass Munich Re laut der eigenen Grundsatzerklärung zur Wahrung und zum Schutz der Menschenrechte diese auf eigenes Personal und Lieferanten bezieht, nicht aber auch explizit auf die eigenen Wertschöpfungsketten, konkret die eigene Kundschaft. Genau hier liegen die größten Umwelt- und Menschenrechtsrisiken der Munich Re, beispielsweise bei der Rückversicherung von Projekten, wenn diese möglicherweise die Rechte indigener Völker missachten.
So richtig es ist, dass Munich Re explizit das Recht auf angemessene Lebensbedingungen durch den Schutz der Lebensräume von indigenen Völkern als für die eigenen Lieferketten als wesentlich definiert hat, so seltsam wirkt es, dies nicht auch für die Wertschöpfungskette zu tun. Genauso fehlt die explizite Anerkennung der ILO-Konvention 169 und UN-Deklaration der Rechte indigener Völker mit deren Konsultations- und Zustimmungsrechten.
Menschenrechtliche Verantwortung hat Munich Re vor allem bei der Auswahl und Prüfung von Projekten und Versicherungen bzw. Kunden, die rückversichert werden. Eine effektive, risikobasierte Risikoanalyse müsste gerade bei Munich Re aber die gesamte Wertschöpfungskette umfassen. Es ist völlig unklar, welche Vorgaben die Zeichnungsrichtlinien von Munich Re dazu festlegen.
[1] https://www.ran.org/wp-content/uploads/2024/02/RAN_LNG_2024_vF.pdf