Wird die Lücke in der Öl- und Gas-Richtlinie für effektiven Klimaschutz geschlossen? Unsere Fragen an Munich Re

Klimaschutz und Ausschluss fossiler Energien

  • Welche konkreten Schritte sind geplant, um eine Klimaneutralität des Kapitalanlageportfolios bis 2050 zu erreichen?
  • Können Sie nun, anders als im Geschäftsbericht, Werte zu den Scope-3-Emissionen Ihres Unternehmens angeben bzw. den vollständig validierten gruppenweiten CO2-Fußabdruck für 2021? Wenn nein, warum nicht?
  • Eine Frage zu Ihrem Kohleausschluss, zu dem Sie u.a. berichten: „Kohleunternehmen, deren Umsatz mit thermischer Kohle zwischen 15 und 30 Prozent beträgt, werden ausgeschlossen, in Einzelfällen im Rahmen von Engagement-Dialogen aktiv beim Wandel zu erneuerbaren Energien begleitet.“ Berichtet werden zwei Dialoge und sieben gemeinsam mit der Initiative Climate Action 100+: Heißt das, dass alle anderen Kohleunternehmen zwischen 15 und 30 Prozent ausgeschlossen wurden?
  • Der polnische Erstversicherer PZU berichtete in seinem letztjährigen Geschäftsbericht, dass Munich Re nach wie vor zu seinen Rückversicherern gehört. Die polnische Zivilgesellschaft kritisiert seit Jahren die bedeutende Rolle von PZU für die polnische Kohleindustrie. Ist Munich Re mit PZU im Gespräch zum Thema Kohle und hat darauf hingewiesen, dass dieser Bereich bei PZU die Rückversicherung in Zukunft erschweren kann?
  • Welchen Umfang haben Divestments sowie Dialoge/Engagements bei Unternehmen im Öl- und Gasbereich? Wie viele solcher Dialoge gibt es mit welchen Unternehmen und mit welchen genauen Zielen?
  • Bei Projekten mit Arctic Drilling soll es keine Einzeldeckungen mehr geben. Dies soll auch für gemischte Deckungen und für das Vertragsgeschäft gelten, sofern diese Exponierungen oberhalb einer definierten Mindestschwelle sind. Wie hoch ist diese Schwelle?
  • Arbeitet Munich Re daran, seine Ambition 2025 im Öl- und Gasbereich weiter zu entwickeln, nachdem die Wettbewerber Swiss Re und Hannover Re angekündigt haben, die Rückversicherung im Bereich neue Öl- und Gasprojekte zu beschränken? Dies würde dem Ansatz Rechnung tragen, dass für die Einhaltung des 1,5°C-Limits des Pariser Klimaschutzabkommens entscheidend ist, keine neuen Öl- und Gasfelder mehr zu erschließen.
  • Im Vorfeld der Hauptversammlung hat die Organisation SumOfUs eine Petition gestartet, die Munich RE auffordert, diese Lücke in der eigenen Öl- und Gas-Richtlinie zu schließen – die Petition hat, Stand vom 26.04.2022, bereits fast 70.000 Unterschriften erhalten. Haben Sie davon Kenntnis genommen und können eventuell schon sagen, darauf mit einer weiteren Überarbeitung der Öl- und Gas-Richtlinie zu reagieren?
  • Als Reaktion auf mehr und höhere Schäden aus Überschwemmungen, Stürmen und Dürren, deren Häufigkeit mit dem Klimawandel zunimmt, erhöht Munich Re bei Rückversicherungs-Vertragserneuerungen die Schadensprämien. Wie schätzt Munich Re die Auswirkungen auf Erstversicherungen im Bereich Elementarschadenversicherung ein?

Folgende Fragen reichen wir zusammen mit Bartosz Ostrowski von der polnischen Stiftung „Development YES – Open-Pit Mines NO“ ein:

  • Welche konkreten Schritte hat das Management von Munich Re unternommen, um 2021 die Treibhausgasemissionen der von Munich Re versicherten Unternehmen zu reduzieren?
  • Sind die eingenommenen Versicherungs-Prämien von Unternehmenskunden aus Industriesektoren, die Kohle nutzen, 2021 gegenüber 2020 gesunken und wenn ja, um wieviel Prozent?
  • Wieviel Prozent des Investitionsportfolios der Munich Re war Ende Dezember 2020 in Kohleunternehmen (über 15% des Umsatzes aus Kohle-Produktion und Kohlestrom-Produktion sowie Dienstleistungen für Kohleunternehmen, entsprechend der Global Coal Exit List-Definition, https://www.coalexit.org/) investiert? War der prozentuale Anteil 2021 niedriger und wenn ja, um wieviel?
  • Wie managt der Vorstand im Jahr 2021 das Risiko von Schadensforderungen seitens versicherter Unternehmen, die aus Klimaklagen resultieren? Wie beurteilt Munich Re das Risiko, dass in den kommenden Jahren Unternehmenskunden aus kohlenstoffintensiven Sektoren öfter aus Klimagründen verklagt werden können?

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

  • Ab nächstem Jahr müssen Sie gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorbeugend gegen menschenrechtliche Risiken und Verstöße im Rahmen Ihrer Auslandsgeschäfte vorgehen. Was haben Sie konkret dazu an Ihren bisherigen Aktivitäten zur Erfüllung Ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten geändert? Integrieren Sie diese Aktivitäten auch in Ihre Dialogprozesse/Engagements mit Unternehmen und falls ja, inwiefern?
  • Inwieweit sehen Sie die Anforderungen und Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf Ihre Tätigkeiten in der Rückversicherung und Kapitalanlageportfolios zutreffen?
  • Die EU-Kommission hat einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgestellt, das europaweit verpflichtende Menschenrechts- und Umweltstandards für Unternehmen schaffen soll. Wie ist Ihre Position zu diesem Gesetzentwurf; welche Regeln finden Sie sinnvoll und welche Kritikpunkte haben Sie?

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