Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen. Er setzt weiterhin auf fragwürdige Kompensationssysteme bzw. Offsetting, anstatt die Priorität auf den Umbau der Flotte und Entwicklung nachhaltigerer Transportmöglichkeiten zu setzen.
Mehr statt weniger: Weiter steigende CO2-Emissionen bei der Lufthansa
Die absoluten CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Flugkraftstoff durch Lufthansa-Flugzeuge im Jahr 2023 sind gegenüber 2022 um 16 Prozent auf nun 26,8 Mio. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Talanx AG kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz von Klima und Menschenrechten umzusetzen.
Versicherung von US-LNG Terminals Cameron LNG und Gulf LNG
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Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der RWE AG am 3. Mai 2024
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2, Verwendung des Bilanzgewinns
Wir lehnen den Vorschlag von Vorstand und Verwaltung ab, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 1 Euro je Stückaktie (= 743.841.217,00 Euro) auszuschütten. Stattdessen soll eine Dividende von 10 Cent je Stückaktie (= 74.384.121,70 Euro) ausgeschüttet werden.
Begründung:
Die bisherigen bergbaubedingten Rückstellungen und die Rückstellungen für die Entsorgung im Atomkraftbereich (Kernenergiebereich) werden voraussichtlich nicht ausreichen. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Hannover Rück SE kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz von Klima und Menschenrechten umzusetzen.
Klimaschutz: Ausschluss von Öl und Gas weiterhin nicht ambitioniert genug
Der ab Mitte 2022 geltende Ausschluss fakultativer Rückversicherung für Exploration und/oder Erschließung neuer Öl- und Gasreserven sowie für direkt daran angeschlossene Infrastrukturprojekte ist sehr positiv. Um seiner Verantwortung für die Einhaltung der 1,5°C-Grenze des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, muss Hannover Re jedoch weiter gehen und auch neue Öl- und Gasinfrastrukturprojekte wie Flüssiggasterminals und weiterführende Pipelines sowie neue Öl- und Gaskraftwerke ausschließen, auch wenn diese nicht direkt mit neuen Öl- und Gasfeldern verbunden sind. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand hat es erneut versäumt, effektive Maßnahmen für den Schutz von Klima und Menschenrechten umzusetzen.
Menschenrechte: Untragbare Arbeitsbedingungen und Unterdrückung von Gewerkschaftsarbeit
Es mehren sich Hinweise, dass der Vorstand menschenrechtliche Risiken selbst im eigenen Geschäftsbereich nicht hinreichend entsprechend dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) adressiert. Dies scheint vor allem in Bezug auf das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, nach der Beschäftigte sich frei zu Gewerkschaften zusammenzuschließen oder diesen beitreten können, dies nicht als Grund für ungerechtfertigte Diskriminierungen oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden darf sowie das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Weiterlesen
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Dachverband fordert, Dividende statt Zukunftsinvestitionen und Stellen zu kürzen
Ob in China, Südafrika oder Brasilien: Menschenrechtsverletzungen und untragbare Lebens- und Arbeitsbedingungen nicht selbst von der BASF identifiziert
Unzureichende Bilanz von scheidendem CEO Brudermüller bei Schutz von Klima, Umwelt und Menschenrechten
Anlässlich der anstehenden Hauptversammlung der BASF am 25. April 2024 in Mannheim rufen zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen zum Protest auf. Sie stellen dem scheidendem Vorstandsvorsitzenden Martin Brudermüller ein unzureichendes Zeugnis bei den angestoßenen Maßnahmen zum Schutz von Klima, Umwelt und Menschenrechten aus und fordern den designierte CEO Markus Kamieth auf, effektiviere Maßnahmen zu ergreifen.
BASF unfähig, selbst akute Menschenrechtsverletzungen identifizieren zu können
In zwei Gegenanträgen kritisiert der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zusammen mit seinen Mitglieds- und Partnerorganisationen, dass die BASF nicht in der Lage ist, eigenständig akute Menschenrechtsverletzungen selbst in unmittelbaren Geschäftsbeziehungen identifizieren zu können. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 7: Billigung des Vergütungsberichts
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 nicht zu billigen.
Begründung:
Vorstand und Aufsichtsrat von DHL werden für ihre Leistungen unter anderem in Bezug auf die Steuerungsgröße „Mitarbeiterengagement“ belohnt, trotz erheblicher Arbeitskonflikte, die ein wesentliches Risiko für die Aktionär*innen darstellen.
Die Beschäftigten der Gewerkschaft Unite the Union bei DHL Aviation im Vereinigten Königreich befinden sich derzeit in einem Lohnstreit. Dieser Streit ist von der Geschäftsleitung von DHL Aviation (UK) unnötigerweise eskaliert worden, indem sie Gewerkschaftsvertreter*innen schikaniert und das eigene Lohnangebot durchgesetzt hat, anstatt eine Einigung auszuhandeln. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns.
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.
Begründung:
Die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Ausschüttung einer Dividende von 9,25 EUR je Aktie ist angesichts des im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Rekordvorjahr stark eingebrochenen Gewinns zu hoch.
Stattdessen sollte die Hapag-Lloyd AG einen größeren Teil des Konzernergebnisses für dringend notwendige Maßnahmen in den Umwelt- und Klimaschutz investieren (siehe Gegenantrag zu TOP 3). Weiterlesen
Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/hapag-lloyd/klimaschaedigung-durch-lng-und-methanschlupf-unsere-gegenantraege-zur-hapag-lloyd-hauptversammlung-am-30-april-2024/
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