Risiken bei fossilen Energien, Bergbau und Dividende: Unsere Fragen an den Vorstand

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert Versicherungskonzerne angesichts der weiterhin kaum absehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividenden zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Talanx AG in Zukunft für deutlich mehr Versicherungsschäden als üblich aufkommen muss.

  1. Warum zahlen Sie angesichts der möglichen Belastungen durch die Corona-Pandemie eine erhöhte Dividende, statt Liquidität für das Unternehmen zu sichern?
  2. Haben Vorstand und Aufsichtsrat Gründe erörtert, die eine niedrigere Dividende rechtfertigen würden und wenn ja, welche?
  3. Gibt es Fälle im Talanx-Konzern, beispielsweise bei der HDI, in denen bei abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherungen wegen Infektionsgefahr oder Pandemieversicherungen in aktuellen Fällen nicht gezahlt wird, weil das Virus „SARS-CoV-2“ in den Vertragsbedingungen nicht namentlich in den Verträgen genannt ist?
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Unterstützung für Klima- und Umweltsünder: Unser Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:
Der Vorstand der Deutschen Bank AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen.

Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Die Deutsche Bank erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Deutsche Bank belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Weiterlesen

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Gegenantrag

Kraftwerk Staudinger von Uniper. Foto: Philipp Wedel CC BY-SA 3.0

Zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Uniper SE für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der Uniper SE wird den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nicht gerecht. Das zentrale Geschäftsmodell von Uniper, die Energieerzeugung mit den fossilen Energieträgern Kohle und Gas, trägt entscheidend zum Klimawandel bei.

Datteln IV: Festhalten am Kraftwerk verdeutlicht Probleme, auf Kohleverstromung zu setzen

Um das Kohlekraftwerk Datteln IV trotz Kohleausstiegs noch ans Netz zu bekommen, hat Uniper angeboten, seine restlichen Steinkohlekraftwerksblöcke stillzulegen. Weiterlesen

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Steueroasen, ESG-Kriterien und Risiken bei fossilen Energien: Unsere Fragen an den Vorstand der Allianz

Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, fast 90 Prozent des für das Geschäftsjahr 2019 erzielten Bilanzgewinns als Dividende auszuschütten. Doch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert Versicherungen angesichts der weiterhin kaum absehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividenden zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Allianz in Zukunft für deutlich mehr Versicherungsschäden als üblich aufkommen muss.

  1. Warum zahlen Sie angesichts der möglichen Belastungen durch die Corona-Pandemie eine erhöhte Dividende, statt mehr Liquidität für das Unternehmen zu sichern?
  2. Haben Vorstand und Aufsichtsrat Gründe erörtert, die eine niedrigere Dividende rechtfertigen würden und wenn ja, welche?
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Risiken bei fossilen Energien, Bergbau und Dividende: Unsere Fragen an den Vorstand

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert auch Rückversicherungen angesichts der weiterhin kaum absehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividenden zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Hannover Rück in Zukunft deutlich mehr Erstversicherer unterstützen muss.

  1. Warum zahlen Sie angesichts der möglichen Belastungen durch die Corona-Pandemie eine erhöhte Dividende, statt Liquidität für das Unternehmen zu sichern?
  2. Haben Vorstand und Aufsichtsrat Gründe erörtert, die eine niedrigere Dividende rechtfertigen würden und wenn ja, welche?

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

In unserem Gegenantrag zu TOP 3 kritisieren wir, dass der Vorstand nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Weiterlesen

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Steuergeld nur gegen Klimaschutz

A320neo der Lufthansa. Foto: Anna Zvereva, CC BY-SA 2.0

Die Corona-Krise hat die deutsche Lufthansa hart getroffen. Doch obwohl der Luftfahrtkonzern dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, wehrt sich die Lufthansa gegen Mitspracherechte des Staates. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre ein Ansinnen, auf das sich die Politik nicht einlassen darf. Mit Blick auf die heutige Lufthansa-Hauptversammlung kritisieren BUND und der Dachverband das Vorgehen der Lufthansa scharf und beantragen, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund ungenügender Klimaschutzanstrengungen nicht zu entlasten.

„Die Lufthansa will Milliarden an Steuergeld ohne Einmischung. Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:
Der Vorstand der Rheinmetall AG kommt seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nach. Etliche Geschäftspraktiken stehen dem Ziel Nr. 16 der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 entgegen, friedliche Gesellschaften zu fördern und Gewalt zu verringern.

Die Rheinmetall AG erfüllt nicht die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Rheinmetall muss demnach sicherstellen, dass die eigenen Produkte und Dienstleistungen keine Menschenrechte verletzen. Doch der Vorstand belegt nicht transparent, ob bzw. wie Menschenrechtsrisiken in eigenen Geschäftsbereichen und Lieferketten identifiziert, bewertet und minimiert werden. Weiterlesen

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Klimaschutz und Staatshilfe: Unsere Fragen an den Vorstand der Lufthansa

A320neo der Lufthansa. Foto: Anna Zvereva, CC BY-SA 2.0

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

In unserem Gegenantrag zu diesem Tagesordnungspunkt kritisieren wir, dass die momentanen Bestrebungen der Lufthansa AG zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens sowie der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 nicht ausreichend sind, um dazu beizutragen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken.

Zu diesem Eindruck gelangen wir durch unzureichende Veränderungen im Treibstoffverbrauch und der Flottenerneuerung, fehlender Transparenz bei CO2-Kompensationen sowie einem Festhalten an generellem Wachstum, welches die restlichen Bestrebungen der Lufthansa AG bezüglich ihrer Nachhaltigkeit langfristig zunichtemacht.

Aus diesen Erkenntnissen heraus ergeben sich folgende Fragen bezüglich der ökologischen Verantwortung der Lufthansa AG:

  1. Wird die Lufthansa ihre Klimaziele an die Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen?
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