Gegenanträge

Foto: Rafi Bablan, CC BY 2.5

Zu Tagesordnungspunkt 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Bayer AG verfolgt ein gesundheits- wie umweltschädliches Geschäftsmodell, das nicht zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs), den Nachhaltigkeitszielen der UN, beiträgt.

Bayer gefährdet Landarbeiter*innen, Bäuer*innen und indigene Gruppen im Globalen Süden
Bayer vertreibt in Ländern des globalen Südens mit schwächerer Pestizidregulierung Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind. So vermarktet Bayer in Brasilien mindestens elf und in Südafrika mindestens sechs Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind. Weiterlesen

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Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:
Der Vorstand der Talanx AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz des Klimas und der Achtung der Menschenrechte umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda und des UN Global Compact zu leisten, zu denen sich die Talanx AG bekannt hat.

Ausschluss aller fossilen Energieträger nötig

Um die Risiken und Folgen des Klimawandels auf ein akzeptables Maß zu begrenzen – und daran sollte Talanx auch ein starkes Eigeninteresse haben – muss die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad begrenzt werden. Weiterlesen

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Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:
Der Vorstand der der Allianz SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen.

Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Die Allianz SE erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Allianz belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Weiterlesen

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Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dass keine Dividende ausgeschüttet wird. Stattdessen ist der Bilanzgewinn als Rückstellung für die Übernahme von Risiken aus der Corona-Pandemie zu verwenden.

Begründung:
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Hannover Rück können mit einem Dividenden-Verzicht dazu beitragen, die ökonomischen und sozialen Folgekosten der Corona-Pandemie zu mildern. Auch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert Rückversicherer angesichts der weiterhin kaum vorhersehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividende zu zahlen.

Darüber hinaus soll die Hannover Rück in die Lage versetzt werden, besonders kulant Rückversicherungen von Betriebsschließungs-, Betriebsunterbrechungs- bzw. Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Lufthansa AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten, zu denen sich die Lufthansa AG bekannt hat.

Wenn alle Unternehmen die aktuelle Klimabilanz der Lufthansa hätten, würde sich das Klima bis 2050 um 3,6 Grad Celsius erwärmen. Wenn Lufthansa die eigenen Klimaziele umsetzen würde, wären es immer noch 2,8 Grad Celsius. Weiterlesen

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Kritik unerwünscht

  • Corona-Maßnahmen verhindern unnötigerweise kritische Nachfragen
  • Rüstungsgeschäfte finanziell riskant und teils mit Hilfe unlauterer Praktiken
  • Jemenkrieg: Menschenrechtlich fahrlässige Exportstrategie 

Nach einer turbulenten Vorbereitungsphase hält der Luftfahrt- und Rüstungskonzern Airbus heute seine Hauptversammlung in Amsterdam ab. urgewald und der Dachverband der Kritischen Aktionär*innen kritisieren, dass der jetzt geplante Ablauf der Hauptversammlung Kritik massiv erschwert.

Trotz der Corona-Pandemie hat der Konzern fahrlässigerweise an einer Präsenzveranstaltung am geplanten Termin festgehalten. Zum Schutz vor COVID-19-Ansteckungen bittet Airbus alle Aktionär*innen, auf eine Teilnahme zu verzichten. Selbst der Vorstand bleibt zu Hause und lässt sich nur durch seinen Rechtsanwalt vertreten. Statt einer kompletten Übertragung der Hauptversammlung im Internet sollen lediglich Reden des Managements übertragen und die Aktionär*innen mit einem Extra-Video zu den „Highlights“ des letzten Geschäftsjahres informiert werden.  Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen. Neben konkreten Zielen müssen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, und hier sind andere Unternehmen gerade in der Versicherungsbranche deutlich weiter, die erkannt haben: Auch die Versicherungsbranche kann aus eigenem ökonomischen Interesse aktiv dazu beitragen, die Risiken des Klimawandels zu reduzieren. Weiterlesen

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Hauptversammlungen und Aktionärsrechte in der Corona-Krise

Wir versuchen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu geben.

Sind nun virtuelle (digitale) Hauptversammlungen ohne Präsenz möglich?
Ja. Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es Aktiengesellschaften, ihre Hauptversammlungen auch ohne die physische Präsenz von Aktionär*innen durchzuführen. Dies gilt allerdings nur für Hauptversammlungen, die in diesem Jahr stattfinden.

Gibt es noch ein Fragerecht?
Ja, aber es ist deutlich eingeschränkt worden. Das neue Gesetz räumt dem Vorstand die Möglichkeit ein, Fragen elektronisch bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung entgegenzunehmen.

Gibt es noch ein Rederecht?
Nein, das klassische Rederecht, bei dem man sich über eine Wortmeldung zur Rede anmeldet, gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung nicht. Weiterlesen

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