Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dass keine Dividende ausgeschüttet wird. Stattdessen ist der Bilanzgewinn als Rückstellung für die Übernahme von Risiken aus der Corona-Pandemie zu verwenden.
Begründung: Die Aktionärinnen und Aktionäre der Hannover Rück können mit einem Dividenden-Verzicht dazu beitragen, die ökonomischen und sozialen Folgekosten der Corona-Pandemie zu mildern. Auch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert Rückversicherer angesichts der weiterhin kaum vorhersehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividende zu zahlen.
Darüber hinaus soll die Hannover Rück in die Lage versetzt werden, besonders kulant Rückversicherungen von Betriebsschließungs-, Betriebsunterbrechungs- bzw. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Lufthansa AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten, zu denen sich die Lufthansa AG bekannt hat.
Wenn alle Unternehmen die aktuelle Klimabilanz der Lufthansa hätten, würde sich das Klima bis 2050 um 3,6 Grad Celsius erwärmen. Wenn Lufthansa die eigenen Klimaziele umsetzen würde, wären es immer noch 2,8 Grad Celsius. Weiterlesen
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Nach einer turbulenten Vorbereitungsphase hält der Luftfahrt- und Rüstungskonzern Airbus heute seine Hauptversammlung in Amsterdam ab. urgewald und der Dachverband der Kritischen Aktionär*innen kritisieren, dass der jetzt geplante Ablauf der Hauptversammlung Kritik massiv erschwert.
Trotz der Corona-Pandemie hat der Konzern fahrlässigerweise an einer Präsenzveranstaltung am geplanten Termin festgehalten. Zum Schutz vor COVID-19-Ansteckungen bittet Airbus alle Aktionär*innen, auf eine Teilnahme zu verzichten. Selbst der Vorstand bleibt zu Hause und lässt sich nur durch seinen Rechtsanwalt vertreten. Statt einer kompletten Übertragung der Hauptversammlung im Internet sollen lediglich Reden des Managements übertragen und die Aktionär*innen mit einem Extra-Video zu den „Highlights“ des letzten Geschäftsjahres informiert werden. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen. Neben konkreten Zielen müssen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, und hier sind andere Unternehmen gerade in der Versicherungsbranche deutlich weiter, die erkannt haben: Auch die Versicherungsbranche kann aus eigenem ökonomischen Interesse aktiv dazu beitragen, die Risiken des Klimawandels zu reduzieren. Weiterlesen
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Wir versuchen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu geben.
Sind nun virtuelle (digitale) Hauptversammlungen ohne Präsenz möglich? Ja. Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es Aktiengesellschaften, ihre Hauptversammlungen auch ohne die physische Präsenz von Aktionär*innen durchzuführen. Dies gilt allerdings nur für Hauptversammlungen, die in diesem Jahr stattfinden.
Gibt es noch ein Fragerecht? Ja, aber es ist deutlich eingeschränkt worden. Das neue Gesetz räumt dem Vorstand die Möglichkeit ein, Fragen elektronisch bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung entgegenzunehmen.
Gibt es noch ein Rederecht? Nein, das klassische Rederecht, bei dem man sich über eine Wortmeldung zur Rede anmeldet, gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung nicht. Weiterlesen
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Offener Brief an den Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann, den Vorstand und Aufsichtsrat der BAYER AG sowie die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Begründung, die sofortige Dividendenausschüttung stünde an erster Stelle, haben Sie am Abend des 27. März unter dem Titel „Bayer plant reine Online-Hauptversammlung“ eine vielseitige und umfassende Aufhebung der demokratischen Rechte der BAYER-Kleinaktionär*innen angekündigt.
Sie nutzen dabei das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus.
Dazu hier die Einzelheiten, unsere Fragen, und Forderungen:
Ablauf der Hauptversammlung laut Pandemie-Notstandsgesetz
Das in Abstimmung mit den Konzernen erlassene Pandemie-Notstandsgesetz hebelt ganz offen die Rechte von Kleinaktionär*innen zu Gunsten von Großinvestor*innen aus. Weiterlesen
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Die gestern angesichts der Corona-Pandemie vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Aktiengesetz enthalten einige grundlegende Änderungen für Konzern-Hauptversammlungen in diesem Jahr und mitunter starke Einschnitte in die Rechte von Aktionär*innen. So darf der Vorstand einer Aktiengesellschaft „nach freiem Ermessen“ darüber entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.
Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, sagt:
„Es gibt im Gesetzentwurf einige sinnvolle Änderungen zum Umgang von Aktiengesellschaften mit der aktuellen Pandemie. Die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, wird von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt. Dies gibt den Konzernen angesichts der Corona-Krise dringend benötigte Zeit. Weiterlesen
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Verschiebung von Hauptversammlungen angesichts der Pandemie sinnvoll
Sonderregeln dürfen zentrale Aktionärsrechte nicht aushebeln
Virtuelle Hauptversammlungen ohne Fragerecht gehen zu weit
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und seine Mitgliedsorganisationen begrüßen die Entscheidung vieler Unternehmen, die Hauptversammlungen wegen der Corona-Krise zu verschieben. Auch sorgfältig abgewogene Sonderregelungen für die Zeit der Krise sind vorstellbar. Die laut Medienberichten für heute geplante Eiländerung des Aktiengesetzes, nach der auch virtuelle Hauptversammlungen ohne Präsenzpflichtund richtige Aussprache möglich werden sollen, geht aber zu weit. Die Pandemie darf nicht als Vorwand dienen, Aktionärsrechte mehr als notwendig einzuschränken.
„Die aktuelle Situation stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie darf jedoch nicht zu überstürzten Reaktionen und grundsätzlichen Gesetzesänderungen führen“, warnt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre: „Sonderregelungen für die laufende Hauptversammlungssaison sollten mit Bedacht gewählt werden. Weiterlesen
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