Wir versuchen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu geben.
Sind nun virtuelle (digitale) Hauptversammlungen ohne Präsenz möglich? Ja. Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es Aktiengesellschaften, ihre Hauptversammlungen auch ohne die physische Präsenz von Aktionär*innen durchzuführen. Dies gilt allerdings nur für Hauptversammlungen, die in diesem Jahr stattfinden.
Gibt es noch ein Fragerecht? Ja, aber es ist deutlich eingeschränkt worden. Das neue Gesetz räumt dem Vorstand die Möglichkeit ein, Fragen elektronisch bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung entgegenzunehmen.
Gibt es noch ein Rederecht? Nein, das klassische Rederecht, bei dem man sich über eine Wortmeldung zur Rede anmeldet, gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung nicht. Weiterlesen
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Offener Brief an den Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann, den Vorstand und Aufsichtsrat der BAYER AG sowie die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Begründung, die sofortige Dividendenausschüttung stünde an erster Stelle, haben Sie am Abend des 27. März unter dem Titel „Bayer plant reine Online-Hauptversammlung“ eine vielseitige und umfassende Aufhebung der demokratischen Rechte der BAYER-Kleinaktionär*innen angekündigt.
Sie nutzen dabei das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus.
Dazu hier die Einzelheiten, unsere Fragen, und Forderungen:
Ablauf der Hauptversammlung laut Pandemie-Notstandsgesetz
Das in Abstimmung mit den Konzernen erlassene Pandemie-Notstandsgesetz hebelt ganz offen die Rechte von Kleinaktionär*innen zu Gunsten von Großinvestor*innen aus. Weiterlesen
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Die gestern angesichts der Corona-Pandemie vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Aktiengesetz enthalten einige grundlegende Änderungen für Konzern-Hauptversammlungen in diesem Jahr und mitunter starke Einschnitte in die Rechte von Aktionär*innen. So darf der Vorstand einer Aktiengesellschaft „nach freiem Ermessen“ darüber entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.
Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, sagt:
„Es gibt im Gesetzentwurf einige sinnvolle Änderungen zum Umgang von Aktiengesellschaften mit der aktuellen Pandemie. Die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, wird von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt. Dies gibt den Konzernen angesichts der Corona-Krise dringend benötigte Zeit. Weiterlesen
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Verschiebung von Hauptversammlungen angesichts der Pandemie sinnvoll
Sonderregeln dürfen zentrale Aktionärsrechte nicht aushebeln
Virtuelle Hauptversammlungen ohne Fragerecht gehen zu weit
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und seine Mitgliedsorganisationen begrüßen die Entscheidung vieler Unternehmen, die Hauptversammlungen wegen der Corona-Krise zu verschieben. Auch sorgfältig abgewogene Sonderregelungen für die Zeit der Krise sind vorstellbar. Die laut Medienberichten für heute geplante Eiländerung des Aktiengesetzes, nach der auch virtuelle Hauptversammlungen ohne Präsenzpflichtund richtige Aussprache möglich werden sollen, geht aber zu weit. Die Pandemie darf nicht als Vorwand dienen, Aktionärsrechte mehr als notwendig einzuschränken.
„Die aktuelle Situation stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie darf jedoch nicht zu überstürzten Reaktionen und grundsätzlichen Gesetzesänderungen führen“, warnt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre: „Sonderregelungen für die laufende Hauptversammlungssaison sollten mit Bedacht gewählt werden. Weiterlesen
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Wegen der Corona-Pandemie werden viele größere Aktionärsversammlungen in Deutschland verschoben, die im März und April 2020 stattfinden sollten.
Die Aktiengesellschaften reagieren unterschiedlich schnell auf die Corona-Krise. Während die Deutsche Telekom die für den 26. März geplante Hauptversammlung sehr kurzfristig absagte, gaben Daimler (1. April), Continental, RWE (28. April) und BASF (30. April) ihre Absagen frühzeitiger bekannt.
Nach Aktiengesetz muss die Hauptversammlung innerhalb von acht Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Endete das Geschäftsjahr 2019 im Dezember, muss die Aktionärsversammlung also spätestens bis August 2020 nachgeholt werden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Hauptversammlungsseite über Terminabsagen und neue Termine.
Der Dachverband der Kritischen Aktionär:innen unterstützt folgenden offenen Brief an Hannes Friederichsen, Leiter des Geschäftsbereichs Conveyor Belt Group der ContiTech AG, Tochtergesellschaft der Continental AG:
Sehr geehrter Herr Friederichsen,
ich schreibe Ihnen im Namen der unten genannten Organisationen sowie meines Vereins Freiheit für die Westsahara e.V., um Sie aufzufordern, das Auslaufen des Wartungsvertrags Ihrer Firma mit der staatlichen marokkanischen Phosphatgesellschaft Office Chérifien des Phosphates (OCP Group) zum 20.06.2020 zum Anlass zu nehmen, Ihre Geschäftstätigkeiten auf Marokko selbst zu beschränken und das Gebiet der besetzten Westsahara auszuschließen.
Wir appellieren an Sie, keine Verträge über zukünftige Wartungsarbeiten des Förderbandes, mit dem die OCP Group Phosphatgestein aus der Bou Craa-Mine bis zur Küste befördert, abzuschließen. Weiterlesen
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Offener Brief von mehr als 32 Organisationen: Rüstungsexportmoratorium muss ausgeweitet werden
24 Millionen Jemenit*innen leiden seit 5 Jahren
Am 31.03.2020 endet das Rüstungsexportmoratorium gegen Saudi-Arabien. Deswegen fordern 32 deutsche und internationale Organisationen erneut einen umfassenden Rüstungsexportstopp für alle Länder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition im Jemen-Krieg. Jetzt, da die Bundesregierung erneut über das Moratorium entscheidet und die Lage im Jemen weiter verheerend ist, wenden sich die Organisationen in einem offenen Brief an die Mitglieder des Bundessicherheitsrates und appellieren an sie, konsequent zu handeln:
„Es braucht ein umfassendes, rechtlich verbindliches und zeitlich nicht befristetes Rüstungsexportverbot für alle Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition, solange diese am bewaffneten Konflikt beteiligt sind oder die Gefahr besteht, dass auch deutsche Rüstungsgüter zu Menschen- und Völkerrechtsverletzungen im Jemen beitragen“, heißt es in dem offenen Brief. Weiterlesen
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Knapp 30 Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen aus ganz Europa fordern Transparenz in der Frage, welche Unternehmen unter die EU-Verordnung zu den Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold fallen
Am Donnerstag will der Bundestag das Durchführungsgesetz zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung verabschieden. Die 2017 von der EU beschlossene Verordnung ist ein erster entscheidender Schritt zur Förderung von gerechten und konfliktfreien Lieferketten. Ab nächstem Jahr soll die Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus Konfliktregionen, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, auch in Deutschland in Kraft treten. Nun sorgt jedoch der Gesetzentwurf zur Umsetzung für massive Kritik aus Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen: Klar ist, dass nur Unternehmen ab einer bestimmten Menge importierter Konfliktmineralien unter die Verordnung fallen. Weiterlesen
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