Sprache: Deutsch

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Unser Abstimmungsverhalten

TagesordnungspunkteJANEINENTHALT.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns X 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands X 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats X 
5. Beschlussfassung über Zuwahl zum Aufsichtsrat X 
6. Beschlussfassung über ein neues genehmigtes Kapital II mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Satzungsänderungen X 
7. Beschlussfassung über ein neues genehmigtes Kapital III mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Satzungsänderungen X 
8. Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder X 
9. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Satzungsänderungen betreffend die Höhe der Vergütung X 
10.
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Unser Abstimmungsverhalten

TagesordnungspunkteJANEINENTHALT.
2. Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019X  
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 X 
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 X 
5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern X 
6. Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands X 
7. Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung X 
 8.
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Unser Abstimmungsverhalten

TagesordnungspunkteJANEINENTHALTUNG
 2. Verwendung des Bilanzgewinns X 
 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands X 
 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats X 
 5. Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allianz SE und der Allianz Africa Holding GmbH  X

Vorstand und Aufsichtsrat der Allianz SE kommen nicht hinreichend ihrer Verantwortung nach, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz zu entwickeln. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten. Daher werden wir Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten. Weiterlesen

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Kritik unerwünscht

  • Corona-Maßnahmen verhindern unnötigerweise kritische Nachfragen
  • Rüstungsgeschäfte finanziell riskant und teils mit Hilfe unlauterer Praktiken
  • Jemenkrieg: Menschenrechtlich fahrlässige Exportstrategie 

Nach einer turbulenten Vorbereitungsphase hält der Luftfahrt- und Rüstungskonzern Airbus heute seine Hauptversammlung in Amsterdam ab. urgewald und der Dachverband der Kritischen Aktionär*innen kritisieren, dass der jetzt geplante Ablauf der Hauptversammlung Kritik massiv erschwert.

Trotz der Corona-Pandemie hat der Konzern fahrlässigerweise an einer Präsenzveranstaltung am geplanten Termin festgehalten. Zum Schutz vor COVID-19-Ansteckungen bittet Airbus alle Aktionär*innen, auf eine Teilnahme zu verzichten. Selbst der Vorstand bleibt zu Hause und lässt sich nur durch seinen Rechtsanwalt vertreten. Statt einer kompletten Übertragung der Hauptversammlung im Internet sollen lediglich Reden des Managements übertragen und die Aktionär*innen mit einem Extra-Video zu den „Highlights“ des letzten Geschäftsjahres informiert werden.  Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen. Neben konkreten Zielen müssen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, und hier sind andere Unternehmen gerade in der Versicherungsbranche deutlich weiter, die erkannt haben: Auch die Versicherungsbranche kann aus eigenem ökonomischen Interesse aktiv dazu beitragen, die Risiken des Klimawandels zu reduzieren. Weiterlesen

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Hauptversammlungen und Aktionärsrechte in der Corona-Krise

Wir versuchen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu geben.

Sind nun virtuelle (digitale) Hauptversammlungen ohne Präsenz möglich?
Ja. Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es Aktiengesellschaften, ihre Hauptversammlungen auch ohne die physische Präsenz von Aktionär*innen durchzuführen. Dies gilt allerdings nur für Hauptversammlungen, die in diesem Jahr stattfinden.

Gibt es noch ein Fragerecht?
Ja, aber es ist deutlich eingeschränkt worden. Das neue Gesetz räumt dem Vorstand die Möglichkeit ein, Fragen elektronisch bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung entgegenzunehmen.

Gibt es noch ein Rederecht?
Nein, das klassische Rederecht, bei dem man sich über eine Wortmeldung zur Rede anmeldet, gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung nicht. Weiterlesen

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Demokratische Aktionär*innenrechte wahren – Konzernkritik respektieren!

Offener Brief
an den Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann,
den Vorstand und Aufsichtsrat der BAYER AG
sowie die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Begründung, die sofortige Dividendenausschüttung stünde an erster Stelle, haben Sie am Abend des 27. März unter dem Titel „Bayer plant reine Online-Hauptversammlung“ eine vielseitige und umfassende Aufhebung der demokratischen Rechte der BAYER-Kleinaktionär*innen angekündigt.

Sie nutzen dabei das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus.

Dazu hier die Einzelheiten, unsere Fragen, und Forderungen:

Ablauf der Hauptversammlung laut Pandemie-Notstandsgesetz

Das in Abstimmung mit den Konzernen erlassene Pandemie-Notstandsgesetz hebelt ganz offen die Rechte von Kleinaktionär*innen zu Gunsten von Großinvestor*innen aus. Weiterlesen

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Konzerne dürfen Fragerecht nicht willkürlich begrenzen

Bild: urgewald

Die gestern angesichts der Corona-Pandemie vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Aktiengesetz enthalten einige grundlegende Änderungen für Konzern-Hauptversammlungen in diesem Jahr und mitunter starke Einschnitte in die Rechte von Aktionär*innen. So darf der Vorstand einer Aktiengesellschaft „nach freiem Ermessen“ darüber entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.

Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, sagt:

„Es gibt im Gesetzentwurf einige sinnvolle Änderungen zum Umgang von Aktiengesellschaften mit der aktuellen Pandemie. Die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, wird von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt. Dies gibt den Konzernen angesichts der Corona-Krise dringend benötigte Zeit. Weiterlesen

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