Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung: Der Vorstand der der Allianz SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen.
Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Die Allianz SE erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Allianz belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dass keine Dividende ausgeschüttet wird. Stattdessen ist der Bilanzgewinn als Rückstellung für die Übernahme von Risiken aus der Corona-Pandemie zu verwenden.
Begründung: Die Aktionärinnen und Aktionäre der Hannover Rück können mit einem Dividenden-Verzicht dazu beitragen, die ökonomischen und sozialen Folgekosten der Corona-Pandemie zu mildern. Auch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert Rückversicherer angesichts der weiterhin kaum vorhersehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividende zu zahlen.
Darüber hinaus soll die Hannover Rück in die Lage versetzt werden, besonders kulant Rückversicherungen von Betriebsschließungs-, Betriebsunterbrechungs- bzw. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Lufthansa AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten, zu denen sich die Lufthansa AG bekannt hat.
Wenn alle Unternehmen die aktuelle Klimabilanz der Lufthansa hätten, würde sich das Klima bis 2050 um 3,6 Grad Celsius erwärmen. Wenn Lufthansa die eigenen Klimaziele umsetzen würde, wären es immer noch 2,8 Grad Celsius. Weiterlesen
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2. Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019
X
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
X
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
X
5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
X
6. Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
X
7. Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
5. Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allianz SE und der Allianz Africa Holding GmbH
X
Vorstand und Aufsichtsrat der Allianz SE kommen nicht hinreichend ihrer Verantwortung nach, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz zu entwickeln. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten. Daher werden wir Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten. Weiterlesen
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Nach einer turbulenten Vorbereitungsphase hält der Luftfahrt- und Rüstungskonzern Airbus heute seine Hauptversammlung in Amsterdam ab. urgewald und der Dachverband der Kritischen Aktionär*innen kritisieren, dass der jetzt geplante Ablauf der Hauptversammlung Kritik massiv erschwert.
Trotz der Corona-Pandemie hat der Konzern fahrlässigerweise an einer Präsenzveranstaltung am geplanten Termin festgehalten. Zum Schutz vor COVID-19-Ansteckungen bittet Airbus alle Aktionär*innen, auf eine Teilnahme zu verzichten. Selbst der Vorstand bleibt zu Hause und lässt sich nur durch seinen Rechtsanwalt vertreten. Statt einer kompletten Übertragung der Hauptversammlung im Internet sollen lediglich Reden des Managements übertragen und die Aktionär*innen mit einem Extra-Video zu den „Highlights“ des letzten Geschäftsjahres informiert werden. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen. Neben konkreten Zielen müssen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, und hier sind andere Unternehmen gerade in der Versicherungsbranche deutlich weiter, die erkannt haben: Auch die Versicherungsbranche kann aus eigenem ökonomischen Interesse aktiv dazu beitragen, die Risiken des Klimawandels zu reduzieren. Weiterlesen
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