805 Ergebnisse für klima

Rede von Tilman Massa

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat,

mein Name ist Tilman Massa, ich bin vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Zuerst das Wichtige: Wir vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre sind ebenfalls über den Säure-Anschlag auf Bernhard Günther erschrocken und bestürzt. Diese schreckliche Tat verurteilen wir scharf, sie muss aufgeklärt werden. Wir wünschen Bernhard Günther eine baldige Genesung und ihm und seiner Familie die notwendige Ruhe und Kraft, mit dieser schwierigen Situation umzugehen.

Wir haben einen Gegenantrag eingereicht, weil Innogy aus unserer Sicht nur unzureichend zum Erreichen der nationalen und internationalen Klimaschutzziele wie dem Pariser Klimaschutzabkommen und den UN-Nachhaltigkeitsziele 2030, den SGDs, beiträgt. Weiterlesen

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Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017:

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Talanx-Konzern behauptet von sich selbst, er habe „ökologische, soziale und Governance-Aspekte in seine Geschäftstätigkeit“ integriert. „Als international agierender Versicherungskonzern und langfristig orientierter Investor“ habe sich Talanx „einer verantwortungsvollen, auf nachhaltige Wertschöpfung ausgelegten Unternehmensführung“ verschrieben. Dies hält aber einem Realtitäts-Check so nicht stand, wie der Blick auf die Geschäftstätigkeit von Talanx in Sachen Bekämpfung des Klimawandels zeigt. Das Beispiel Polen zeigt dies deutlich:

Die polnische Talanx-Tochterfirma TuiR Warta zählt zu den größten Versicherern polnischer Energiekonzerne. Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der Commerzbank AG wird seiner eigenen Verantwortung für Frieden, Klimaschutz und Nachhaltigkeit nicht gerecht. Er bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten.

Unzureichende Rüstungsrichtlinie

2008 hat die Commerzbank eine Rüstungsrichtlinie beschlossen. Diese Richtlinie ist jedoch an mehreren Stellen völlig unzureichend und schließt fragwürdige Rüstungsgeschäfte nicht systematisch aus.

So verweigert die Commerzbank zwar die direkte Finanzierung der Lieferung von Waffen in Kriegs- und Spannungsgebiete. Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Die Hannover Rück SE wird als drittgrößter Rückversicherer der Welt in keiner Weise der Verantwortung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit gerecht, die sich aus dieser Größe ergibt. Der Konzern bleibt weit hinter seinen und Möglichkeiten zurück, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten.

Der Konzern beteuert zwar in seiner Nachhaltigkeitsstrategie, dass er zur Begrenzung möglicher negativer Folgen des Klimawandels beitragen und seinen CO2-Ausstoß minimieren will, interpretiert dies aber offensichtlich sehr eng. Weiterlesen

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Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre schlägt vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 2.180.723.823,21 Euro jeweils einen Teilbetrag von

a) 425.145,10 Euro zur Zahlung einer Dividende von 1,95 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und

b) 408.286.781,10 Euro zur Zahlung einer Dividende von 1,98 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie zu verwenden sowie

c) 210.000.000,00 Euro in die Anderen Gewinnrücklagen einzustellen und

d) 3.299.970,81 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

e) Die durch Halbierung der Dividende frei werdende Summe von 982.711.926,20 Euro soll zur Erhöhung von Rückstellungen der Volkswagen Aktiengesellschaft verwendet werden. Weiterlesen

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Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn der RWE Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 ist wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 307.372.749,50 Euro.

Begründung:

RWE muss die Rückstellungen für die Beseitigung der Schäden der Braunkohletagebaue und für die anteilige Übernahme von Gesundheitskosten, die durch die Kohlewirtschaft entstehen, erhöhen. Die Klima-Allianz Deutschland hatte bereits 2016 zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in einer Studie darauf hingewiesen, dass die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Schäden der Braunkohletagebaue bei RWE nicht ausreichend gesichert sind.

In der Studie „Was Kohlestrom wirklich kostet. Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Die Münchener Rück AG warnt bereits seit über 40 Jahren vor den Risiken des Klimawandels und analysiert seine Auswirkungen auf verschiedensten Ebenen. Im eigenen Geschäft zieht der Konzern jedoch keine wirksamen Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen und nimmt damit die internationalen Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris und der UN-Nachhaltigkeitsagenda, den Sustainable Development Goals, nicht ernst.

Kein Ausschluss von klimaschädlichen Anleihen

Bei seinen Anlagen schließt die Münchener Rück AG bisher nur Aktien von Unternehmen aus, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes aus Kohlegeschäften erzielen. Weiterlesen

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Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Die Öffentlichkeit wurden vom Innogy-Vorstand getäuscht. Sie musste bis vor kurzem noch glauben, dass das Management ein schlagkräftiges Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien aufbaue. Doch nun soll Innogy nach nur zwei Jahren zwischen RWE und E.ON aufgeteilt werden.

Die Marke Innogy als Greenwashing für den RWE-Konzern

Innogy rühmt sich für seine Investitionen in erneuerbare Energien. Doch gegenüber 2016 hat Innogy die eigene Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nur um zwei Prozent steigern können. Statt nur ein Fünftel hätte der größte Teil der geplanten Gesamtinvestitionen in erneuerbare Energien fließen müssen. Weiterlesen

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