Neue Heimatmärkte fern jeder Kontrolle, Generalbundesanwalt prüft Ermittlungsverfahren: Unsere Gegenanträge

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Rheinmetall bemüht sich aktuell um einen Imagewandel und präsentiert sich öffentlich als nachhaltiger Sicherheitsgarant. Dieser Blick auf den Rüstungskonzern verkennt jedoch, dass das Management an der Strategie der reinen Gewinnmaximierung festhält und weiterhin fragwürdige Expansionspläne vorantreibt sowie Krisen- und Konfliktregionen aufrüstet.

Erneut Strafanzeige gegen Rheinmetall: Generalbundesanwalt prüft Ermittlungsverfahren

Rheinmetall sieht sich erneut mit einer Strafanzeige konfrontiert – wegen möglicher Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Jemen. Der dringliche Verdacht: Rheinmetall Defence soll Kriegsschiffe der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) mit Marinegeschützen nachgerüstet haben, die bei der Seeblockade des Jemen eingesetzt wurden. Dabei sollen auch zivile Versorgungsschiffe aufgehalten worden sein. Die dadurch mitverursachte humanitäre Krise im Jemen gilt als eine der größten der Gegenwart. Der Generalbundesanwalt hat mittlerweile ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet.

Neue Heimatmärkte fern jeder Kontrolle

So hält der Konzern weiter an seiner Strategie der Schaffung „neuer Heimatmärkte“ (v.a. Südafrika, Großbritannien, Ungarn und Australien) fest. Ziel dieses Konzeptes ist es, sich so von deutschen Exportregularien unabhängig zu machen und von den neuen Heimatmärkten aus auch Exportgeschäfte in alle Welt zu tätigen.

Besonders problematisch ist aktuell in diesem Kontext der Aufbau einer Munitionsfabrik und einer Produktionsstätte für den Schützenpanzer Lynx in Ungarn. Mit den neuen Rheinmetall-Fabriken wird Ungarns Rüstungsindustrie deutlich ausgebaut, um die eigene Armee aufzurüsten und um Rüstungsgüter an andere Länder zu exportieren. Die Aufrüstung Ungarns ist angesichts der Tatsachen, dass die Regierung Orban seit Jahren Demokratie und Rechtsstaat demontiert und zudem eine sehr fragwürdige Sonderrolle im Krieg gegen die Ukraine einnimmt, unverantwortlich.

Panzerfabrik für die Ukraine

Auch die Pläne des Konzerns, eine Panzerfabrik für das neueste Modell „Panther“ in der Ukraine zu bauen, bergen enorme Risiken. Es wird mehrere Jahre dauern, eine solche Fabrik zu errichten und könnte auch hier bedeuten, dass die Kontrolle über die dort produzierten Rüstungsgüter komplett abgegeben wird, inklusive möglicher Exporte von der Ukraine aus.

Nukleare Teilhabe

Zudem will sich Rheinmetall an der Herstellung von Teilen für die US-amerikanischen F-35-Tarnkappenbomber beteiligen, von denen die Bundesregierung 35 Exemplare bestellt hat. Die F-35 sind die neuen Trägersysteme für die modernisierten US-amerikanischen B61-12- Atombomben, die am Atomwaffenstandort Büchel stationiert werden. Rheinmetall soll laut Medienberichten mit den US-Unternehmen Lockheed Martin und Northrop Grumman eine Kooperation vereinbart haben und die Rumpfteile der F-35 herstellen. Diese Beteiligung am Bau des neuen deutschen Atombombers fördert die nukleare Aufrüstung in Deutschland und verstärkt so die Gefahr einer nuklearen Eskalation in Europa. 

Zu TOP 7: Ergänzung von § 15 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand abzulehnen, den Vorstand zu ermächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Neue gesetzliche Möglichkeiten für virtuelle Hauptversammlungen werden nicht umgesetzt

Schon mit der Entscheidung, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen, hat der Vorstand unter Beweis gestellt, neue Möglichkeiten für eine aktionärsfreundliche Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten nicht nutzen zu wollen. So hat der Vorstand darauf verzichtet, den Aktionär*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen schon vorab schriftlich einreichen zu können und die Antworten dazu auch für alle transparent zu machen. So hätte das Frage- und Informationsrecht aller Aktionär*innen besser umgesetzt und zudem die Diskussion in der Hauptversammlung auf wichtige Punkte und Nachfragen fokussiert werden können.

Allgemein ist es kein guter Umgang mit Aktionär*innen, bereits eine Abstimmung exakt unter jenen Bedingungen durchzuführen, um deren Zustimmung Vorstand und Aufsichtsrat ja erst bitten.

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