Notfallzulassung für verbotene Pestizide und unzureichende Klimaziele: Unsere Fragen an der Vorstand von Südzucker

Fragen zum Einsatz von Neonikotinoiden/Notfallzulassung für illegale Pestizide

Drei Neonikotinoide (darunter auch Thiomethoxam) sind seit 2018 im Freiland verboten, da sie sehr gefährlich für Honig- und Wildbienen sind. Durch die Hintertür des legalen Instruments der Notfallzulassung kommen sie dennoch wieder zur Anwendung. In diesem Jahr hat die Bundesregierung erstmals diese Hintertür geöffnet. Daraufhin gestatteten etliche Bundesländer die Anwendung von mit Thiomethoxam gebeiztem Zuckerrüben-Saatgut. Neonikotinoide sind hoch bienengefährlich und schädigen auch andere Tierarten wie Bodenorganismen und Vögel. Sie sind hoch toxisch, langlebig und wasserlöslich. So verbreiten sie sich weit in der Umwelt und richten noch Jahre nach ihrer Ausbringung Schaden an. Seit einem Moratorium 2013 dürfen die drei giftigsten Neonikotinoide in der EU nicht mehr eingesetzt werden. Dennoch findet man Rückstände dieser Stoffe breit verteilt in Gewässern. Die Ausbringung von Neonikotinoiden ist mitverantwortlich für das Insektensterben und damit für den Verlust an Biodiversität.

  • Auf der Website von Südzucker findet man ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit: „Unser Anspruch ist es, unser Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom agrarischen Rohstoff bis zum fertigen Produkt im Sinne der Nachhaltigkeit auszurichten.“ Wie ist der Einsatz eines hoch bienengefährlichen und biodiversitätsschädigenden Pestizids mit dem Anspruch an ein nachhaltiges Unternehmen vereinbar?
  • Inwieweit hat Südzucker Maßnahmen zur politischen Einflussnahme ergriffen, z.B. Kontakte mit politisch verantwortlichen Personen, Ministerien und Verbänden, um sich für eine „Notfallzulassung“ für verbotene Pestizide auszusprechen?
  • Kann man ehrlicherweise von einem Notfall sprechen, wenn es um einen Blattlausbefall geht?
  • Wie hoch sind die durch Blattläuse befürchteten Ernteeinbußen?
  • Der Ökolandbau kommt ohne Neonikotinoide aus. Dort wird auf ackerbauliche Methoden wie breite Fruchtfolgen oder Verbesserung der Bodengesundheit gesetzt. Sind Ihrer Meinung nach Methoden wie eine breite Fruchtfolge auch im konventionellen Zuckerrübenanbau geeignet, um auf den Einsatz von Neonikotinoiden zu verzichten? Wenn nein, warum nicht?

Fragen zum Klimaschutz

  • Bis 2030 wollen Sie gegenüber 2018 nur mindestens 30 Prozent Ihrer Treibhausgasemissionen einsparen und streben sehr vage an, 2050 klimaneutral produzieren zu können. So verschieben Sie die großen Herausforderungen auf die 2030er und 2040er Jahre. Angesichts des jüngsten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und dem neuen Klimaschutzgesetz der Bundesregierung: Sollten Ihre Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen nicht überarbeitet werden? Falls ja, wie genau? Falls nein, warum nicht?
  • Können Sie sicherstellen, dass Ihre Klimaziele dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht werden?
  • Wären Sie bereit, Ihre Klimaziele unabhängig und wissenschaftsbasiert prüfen zu lassen? Wenn ja, mit welchem Ansatz bzw. Initiative? Wenn nein, warum nicht?
  • Sie weisen immer noch keine Emissionsdaten für den Scope 3 aus, sondern haben laut aktuellem Geschäftsbericht erst mit der Erfassung begonnen. Wann werden Sie die Gesamtheit der Treibhausgasemissionen inkl. Scope 3 veröffentlichen?
  • Welche konkreten Ziele und Maßnahmen planen Sie für die Reduzierung der Scope-3-Emissionen ein?
  • Sie setzen stark auf Biomasse, um eine klimaneutrale Produktion erreichen zu können. Doch Biomasse ist nicht per se klima- oder umweltfreundlich. Gegen die Verwendung von Holz als Energiequelle und Klimaschutzinstrument haben sich jüngst mehr als 500 Wissenschaftler:innen ausgesprochen. Die weltweiten Klima- und Biodiversitätsziele drohen untergraben zu werden, wenn nun Bäume statt Kohle, Öl und Gas verbrannt werden. Inwieweit planen Sie, Ihre aktuellen und zukünftigen Biomasseanlagen (zum Teil) auch mit Holz zu betreiben?
  • Der Biomassekessel am Standort Pemuco in Chile wird mit Abfällen aus der Forstwirtschaft und der Holzverarbeitung beliefert. Aus welchen Quellen stammt das Holz, wird dieses nachhaltig bewirtschaftet und können Sie ausschließen, dass es sich nicht um Holz aus illegalen Rodungen handelt?

Fragen zu menschenrechtlicher Sorgfalt und Lieferketten

  • Sind Umweltrechts- oder Menschenrechtsverstöße in den letzten Audits bei Ihren Standorten bzw. Zulieferern festgestellt worden und wenn ja, wie viele und was genau?
  • Ab 2023 wird auch für Südzucker das neue Sorgfaltspflichtengesetz bzw. Lieferkettengesetz gelten. Inwieweit werden Sie prüfen, ob Ihre bisherigen Managementsysteme, insbesondere die SEDEX-Plattform und SMETA-Audits, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen?

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