Gegenanträge

Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013/2014 verweigert.

Begründung:

Der Vorstand von ThyssenKrupp hat es im zurückliegenden Geschäftsjahr erneut versäumt, die vom Dachverband der Kritischen Aktionäre auf den Hauptversammlungen seit Jahren angeprangerten Missstände als solche wahrzunehmen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Noch immer verstößt ThyssenKrupp gegen Regeln verantwortungsvoller Unternehmensführung und zeigt sich nicht verantwortlich für die negativen Folgen der eigenen Investitionen wie beim Stahlwerk in Rio de Janeiro (siehe 1), als Ausrüster bei der Exploration kanadischer Ölsande (siehe 3) und beim Bau eines 235 Meter hohen Testturms bei Rottweil (siehe 4). Auch die Produktion von Rüstungsgütern und deren Export in Krisen- und Konfliktgebiete, der dem EU-Kodex von 1998 widerspricht, hält an (siehe 2).

1) Das TKCSA-Stahlwerk in Rio de Janeiro hat auch nach mittlerweile viereinhalb Jahren Betrieb noch immer keine Betriebsgenehmigung von den Behörden erhalten. Im Jahresbericht umschreibt ThyssenKrupp dies verbrämend als „Mit den brasilianischen Umweltbehörden wurde eine ergänzte behördliche Vereinbarung zur Betriebserlaubnis unterzeichnet, die eine Laufzeit von 24 Monaten hat. In dieser Zeit werden von den Behörden empfohlene Maßnahmen und Verbesserungsvorschläge unabhängiger Prüfer umgesetzt.“ Es handelt sich nicht um „Verbesserungsvorschläge“, sondern um klare Auflagen, die TK binnen vier Jahren nicht geschafft hat umzusetzen und die TKCSA binnen 24 Monaten umsetzen muss, sonst wird das Werk behördlich geschlossen. Dies zeigt, dass das Stahlwerk auch viereinhalb Jahre nach Inbetriebnahme noch immer nicht den Mindeststandard eines vergleichbaren Werks erreicht hat.

Noch immer weigert sich ThyssenKrupp, den gegen TKCSA klagenden 5.763 Fischern die seit 2006 aufgelaufenen Entschädigungen zu zahlen. Noch immer belastet der auf die Anwohner niedergehende Stahlwerkstaub aus toxischen Stoffen die Gesundheit der lokalen Bevölkerung, wie das staatliche Institut Fiocruz erneut in seiner jüngsten Studie vom Dezember 2014 festgestellt hat. Noch immer weigern sich Behörden und ThyssenKrupp die Messergebnisse der Wasserbelastung der Bucht von Sepetiba zu veröffentlichen.

2) ThyssenKrupp fährt mit Rüstungsexporten auch in Krisengebiete ungehindert fort

ThyssenKrupp Marine Systems liefert zwei Fregatten der Meko-Baureihe an Algerien, zwei weitere Fregatten sollen laut Presseberichten vor Ort gebaut werden. Laut Amnesty International kommt es in Algerien nach wie vor zu schweren Menschenrechtsverletzungen und die Täter aus Militär, Paramilitärs oder lokalen Milizen genießen dabei Straffreiheit. Der Verbleib von 6.000 „Verschwundenen“ ist nicht aufgeklärt, Folter und geheime Haft sind an der Tagesordnung, im Land kommt es weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Algerien zählt laut dem jüngsten Bericht des Bonn International Center for Conversion (BICC) „zu den problematischsten Empfängerländern“ deutscher Rüstungsgüter und der Export nach Algerien widerspreche in mehreren Punkten auch dem Verhaltenskodex der EU für Rüstungsexporte von 1998. Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) sieht die Menschenrechtslage in Algerien als „sehr schlecht“ an und lehnt daher Rüstungsexporte in diese Region ab.

Des Weiteren wurde in der Presse vermeldet, dass ThyssenKrupp Marine Systems Ende Juni 2014 der israelischen Marine ein U-Boot lieferte, das laut Recherchen des NDR „auch mit nuklear bestückten Marschflugkörpern ausgestattet werden könnte“. Das fast 70 Meter lange Unterwassergefährt namens „Tanin“ sei das größte, das in Deutschland je gebaut wurde.

3) ThyssenKrupp beteiligt sich als Ausrüster für Ölsand-Exploration in Kanada

Zudem beteiligt sich ThyssenKrupp als Ausrüster und mit technologischen Lösungen an der Ausbeutung der kanadischen Ölsande, die besonders klimaschädlich sind und deren Abbau für die Biodiversität vor Ort katastrophale Folgen zeitigt.

4) ThyssenKrupp setzt sich mit Testturm über Natur- und Denkmalschutz hinweg

Mit dem Bau eines 235 Meter hohen Testturms bei Rottweil (Baden-Württemberg) setzt sich ThyssenKrupp über Belange des Natur- und Denkmalschutzes hinweg. Der Turmbau steht nach Ansicht der lokalen Initiative „Landschaft schützen – Stadtbild retten! Kein Testturm auf dem Berner Feld!“ nicht im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsgedanken. Hinsichtlich der Vision, die Stadt Rottweil auf einen Pfad nachhaltiger Lebens- und Wirtschaftsweise zu führen, hält die Initiative die Entscheidung für den Bau des Testturms für das falsche Signal (siehe http://landschaftschuetzen-stadtbildretten.info/). Beim Genehmigungsverfahren wurden Bedenken sachkundiger BürgerInnen übergangen. So bestehen z.B. wegen der geologischen Beschaffenheit des Untergrunds in der Region Risiken für die Standsicherheit des Testurms auf dem Berner Feld (http://landschaftschuetzen-stadtbildretten.info/geologie-berner-feld/).

 

Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013/2014 verweigert.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat es versäumt, den Vorstand anzuweisen, die negativen Folgen der eigenen Investitionen wie beim Stahlwerk in Rio de Janeiro (siehe 1) endlich abzustellen und hat es versäumt, den Vorstand anzuweisen, die Produktion von Rüstungsgütern und deren Export in Krisen- und Konfliktgebiete endlich einzustellen (siehe 2).

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