Emissionen der TUI-Kreuzfahrtsparte steigen um fast 18 Prozent

Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
zur Hauptversammlung der TUI AG am 13.02.2024

NABU-Kreuzfahrt-Ranking 2023: TUI Cruises, Hapag-Lloyd Cruises und Marella gehören zur TUI AG.

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Die Klimaziele der TUI AG erscheinen angesichts der Klimakatastrophe als wenig ehrgeizig. So will der Konzern erst 2050 seine klimaschädlichen Emissionen auf null abgesenkt haben.

Emissionen der Kreuzfahrtsparte steigen um fast 18 Prozent
Zwar stiegen im Geschäftsjahr 2023 die absoluten Gesamtemissionen der TUI Group gegenüber dem Vorjahr nur um 1 %. Die Sparte Kreuzfahrten der TUI Group, zu der TUI Cruises, Hapag-Llyod Cruises und Marella Cruises mit 16 Kreuzfahrtschiffe gehören, sticht dabei mit einer Zunahme von 17,9% bei den CO2-Emissionen deutlich heraus. Wie es TUI Cruises bis 2030 schaffen will, die Emissionen bis 2030 (gegenüber dem Vergleichsjahr 2019) um 27,5 % zu senken, bleibt fraglich.

Während TUI Cruises im aktuellen Kreuzfahrt-Ranking der Umweltschutzorganisation Nabu es immerhin auf Platz 5 unter 13 Schifffahrtslinien schafft, belegen Hapag-Lloyd Cruises und Marella Cruises nur die Ränge neun und 10 (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/schifffahrt/kreuzschifffahrt/33548.html). Besonders besorgniserregend ist der drastische Anstieg von Methan-Emissionen durch die Nutzung von LNG (engl. liquefied natural gas, Flüssigerdgas).

Warnung vor LNG: Entweichendes Methan hat starke Wirkung aufs Klima
Für 2024 und 2026 hat die TUI AG zwei Schiffe geordert, die mit LNG betrieben werden. Doch LNG ist nicht klimafreundlich. Der Nabu fordert, dass LNG im Hinblick auf einen weitestgehend dekarbonisierten Verkehrssektor im Jahr 2050 jedoch keine zentrale Rolle in der Schifffahrt einnehmen dürfe. „Während LNG durch den niedrigen Preis und geringe Luftschadstoff-Emissionen als Treibstoff in der Schifffahrt diskutiert wurde, ist der dabei nicht zu verhindernde Methanschlupf ein wahrer Klimakiller. Denn das den Schiffen entweichende Methan hat eine 86-Mal stärkere Klimawirkung als CO2. Die Klimabilanz von LNG verschlechtert sich durch diesen Effekt grundlegend und kann laut einer Studie des International Council for Clean Transportation (ICCT) mit Schweröl und Marinediesel auf eine Stufe gestellt werden. Gerade bei Kreuzfahrtschiffen kann die Klimabilanz mit LNG sogar schlechter ausfallen als mit Diesel, da die hier genutzten Motoren besonders viel Methanemissionen verursachen. Aufgrund der langen Lebensdauer von Schiffen (ca. 20-40 Jahre) bietet eine Umstellung auf LNG die Gefahr langfristiger Lock-in-Effekte für fossiles Erdgas. Die Argumentation, dass LNG als ´Übergangstechnologie´ diene, trägt so jedenfalls nicht. Die Erhöhung der Attraktivität klimafreundlicherer Treibstoffe, insbesondere Wasserstoff, Ammoniak oder Methanol, wäre stattdessen entscheidend, um diese schnell in großem Mengen verfügbar zu machen.“

EU-Emissionshandelssystem wird TUI finanziell zunehmend belasten
Ende November 2022 haben sich die EU-Gesetzgeber auf ein Emissionshandelssystem (ETS) im Seeverkehr geeinigt. Seit Beginn dieses Jahres sind Schiffsbetreiber verpflichtet, für die CO2-Emissionen ihrer Schiffe zu zahlen. Der Handel wird stufenweise eingeführt: In diesem Jahr fallen zunächst 40 Prozent des CO2-Ausstoßes darunter, 2025 sollen 70 Prozent und ab 2026 dann 100 Prozent erfasst werden. (Vgl. https://www.mew-verband.de/aktuelles/presse/bestaetigung-im-finalen-trilog-emissionshandel-im-schiffsverkehr-ab-2024)
Auch LNG birgt für die TUI AG ein hohes finanzielles Risiko, da in der EU die Regulierung wahrscheinlich verschärft wird und ab 2026 nicht nur CO2- sondern auch Methanemissionen bepreist werden.

Flugreise vom Flughafen Braunschweig-Wolfsburg nach Neapel
Die TUI und ein Reisebüro aus Wolfenbüttel boten im Oktober 2023 einen Tagesflug vom Flughafen Braunschweig-Wolfsburg nach Neapel und wieder zurück an. Umweltschützer hatten das Vorhaben wegen des dabei entstehenden hohen ökologischen Fußabdrucks scharf kritisiert:  Es entsteht dabei ein CO2-Ausstoß von 0,55 Tonnen pro Passagier. Für den Aufenthalt in der italienischen Großstadt stehen gerade einmal sieben Stunden zur Verfügung.


Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat als Kontrollorgan des Vorstands versagt.

Russischer Oligarch immer noch Großaktionär bei TUI
Der russische Oligarch Alexey A. Mordashov, der seit dem 28. Februar 2022 auf der EU-Sanktionsliste steht, wird immer noch mit 10,9 Prozent als Anteilseigner der TUI AG geführt. Nach Ansicht der EU profitierte Mordashov von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern und unterstützt die politischen Maßnahmen gegen die Ukraine.

Fehleinschätzung bezüglich Aufsichtsratsmitglied Mordashev durch Ex-Vorstands-Chef Joussen
Dem 2022 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Fritz Joussen unterlief hinsichtlich des russischen TUI-Hauptaktionärs und ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Alexey Mordashov eine drastische Fehleinschätzung. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Dieter Zetsche, gab auf der Hauptversammlung 2023 keine überzeugende Erklärung zu den Ursachen dieser Fehleinschätzung ab. Er sagte: „Wir stehen an der Seite der Ukraine.“ Danach berichtete Dr. Zetsche von der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 8. März 2022, die sich mit den „direkten Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts auf die TUI AG“ beschäftigt habe. „Dabei wurden die Veränderungen im Aufsichtsrat aufgrund der Niederlegungen von Herrn Mordashov und Herrn Lukin diskutiert. Zudem waren auch die sanktionsrechtlichen Folgen für die TUI aus dem so genannten Asset Freeze und dem Bereitstellungsverbot Gegenstand der Sitzung.“ (https://www.tuigroup.com/damfiles/default/tuigroup-15/de/investoren/8_Corporate-Governance/pdf_2022/de/09_TUI_GB22_DE_BerichtDesAufsichtsrats.pdf-4686db27c51700249e84e060f3e03728.pdf)

Der Aufsichtsrat hätte gegenüber den Aktionärinnen und Aktionären erklären müssen, ob er die Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden Joussen teilte oder nicht hinterfrage. Nun muss der Aufsichtsrat prüfen, ob Herr Joussen für den Schaden, der durch seine Fehleinschätzung für die Reputation der TUI AG entstanden ist, sanktioniert werden kann. 

Hintergrund dieses Gegenantrags ist die vom Dachverband auf der Hauptversammlung 2022 gestellte Frage, inwiefern das „zweifelhafte Image“ von Mordashov auf die TUI abfärbe. Darauf hatte Herr Joussen geantwortet: „Also Herr Mordashov ist ein Aktionär, der übrigens in der Krise sehr zu unserem Unternehmen gestanden hat, der übrigens in der Krise mit den politischen Entscheidungsträgern engen Kontakt auch hatte, weil es immer wichtig war, wenn der Staat Geld gibt, geben eben auch die Investoren Geld. Das war ein wechselseitiges Interesse. Ich kann das nicht sehen, dass Herr Mordashov ein negatives Image hat und dementsprechend glaube ich auch nicht, dass da was abfärbt.“ Mordashov ist einer der russischen Oligarchen, gegen die die EU wegen des Kriegs von Russland gegen die Ukraine Sanktionen verhängte.  Mordashov legte sein Aufsichtsratsmandat Anfang März 2022 nieder, hält aber weiterhin über die Unifirm Limited und die Severgroup LLC indirekt 30,91 % der TUI-Aktien.

Unzumutbare zweistündige Unterbrechung der TUI-Hauptversammlung 2023
Der Kreuzfahrtschiff-Konzern TUI war auf seiner virtuellen Hauptversammlung am 14. Februar 2023 in schwerer Seenot. Es war zu mehreren Unterbrechungen gekommen, die sich insgesamt auf mehr als zwei Stunden summierten. Der Konzern machte gegenüber den Aktionärinnen und Aktionäre mehrfach unrichtige Angaben, wann die Hauptversammlung fortgesetzt werden würde. Das dazu von der TUI AG auf ihrer Webseite veröffentlichte „Statement zur Hauptversammlung“ wirkt angesichts der Bedeutung des Vorfalls geradezu verniedlichend (siehe: https://www.tuigroup.com/de-de/medien/presseinformationen/ag-meldungen/2023/2023-02-14-statement-zur-hauptversammlung).

Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Ist eine Aktiengesellschaft wie die TUI nicht in der Lage, die technische Sicherheit der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung zu garantieren, so muss sie zum Format der Präsenz-Hauptversammlung zurückkehren. Letztlich trägt der Aufsichtsrat der TUI AG die Verantwortung, dass die Hauptversammlung gelingt.


Köln, 29.01.2024
www.kritischeaktionaere.de

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