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Strafanzeige gegen die RWE Power AG: Emissionen führen zu immer mehr Klima- und Feinstaubtoten

15 Juristinnen und Juristen und eine Rechtsprofessorin haben heute bei den Staatsanwaltschaften Köln, Aachen und Mönchengladbach Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen die RWE Power AG erstattet.

„Nach unserer Rechtsauffassung haben leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aufsichtführende Personen der RWE Power AG bewusst in Kauf genommen, dass durch die klimaverändernde, umweltzerstörende und gesundheitsschädliche Förderung und Verstromung von Kohle im Rheinischen Braunkohlerevier in den letzten zwei Jahrzehnten Hunderttausende Menschen zu Tode gekommen sind“, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes. „Unsere Strafanzeige von 2018 war von der Staatsanwaltschaft Essen und dann der Generalstaatsanwaltschaft Hamm 2019 zurückgewiesen worden. Die hierfür dargelegten Gründe halte ich für fadenscheinig.“

„Wir sind optimistisch, dass wir mit der neuen, um wesentlich Punkte erweiterten Strafanzeige Erfolg haben werden“, betont Alfred Weinberg von der Initiative RWE-Tribunal, der zusammen mit 15 Rechtsanwält*innen und der Linzer Professorin für Strafrecht, Dr. Petra Velten, Anzeige erstattet. „Wir können jetzt zusätzliche Beweismittel zu den Ursachen und Auswirkungen der Klimakatastrophe beibringen. Damit stellen wir einen Zusammenhang zwischen den Extremwetterereignissen und Todesopfern 2021 im Ahrtal und der durch die Braunkohleverstromung miterzeugten Erderhitzung und Klimakatastrophe her. Wir haben jetzt eine deutlich verschärfte Bestandsaufnahme und Prognostik hinsichtlich der Klimakrise, wie u.a. der letzte Bericht des Weltklimarats IPCC deutlich macht.“

„Neu in der Strafanzeige sind auch die tödlichen Folgen der Luftschadstoffe, die RWE-Kraftwerke in unserer Atemluft freisetzen“, sagt die Kölner Atmosphärenforscherin Dr. Rosa Gierens. „Es ist wissenschaftlich belegt, dass durch die Schadstoff-Emissionen der RWE-Kraftwerke, selbst bei vorsichtig angewandten Berechnungsmodellen, von jährlich durchschnittlich 2000 statistischen Todesfällen auszugehen ist. Und die aktuelle Forschung zeigt, dass es für Feinstaub in unserer Atemluft keinen unteren Schwellenwert für das Risiko einer Gesundheitsschädigung gibt.“

„Die Einbringung von Schadstoffen in die Atemluft ist gesundheitsschädlich und für kleine Kinder besonders gefährlich – dies beginnt bereits mit einer Feinstaub-belasteten Schwangerschaft“, berichtet der Kölner Kinderarzt Christian Döring. „Die DNA-schädigenden und krebserregenden Atemgifte aus Kohlekraftwerksemissionen gehen über den Mutterkuchen in die Zellkerne der ungeborenen Babys. Es folgt eine erhebliche Zunahme untergewichtiger Mangel- und Frühgeburten. In einem wissenschaftlichen Vergleich wurde nachgewiesen, dass nach Abschaltung eines Kohlekraftwerks Kinder deutlich weniger zentrale neurologische Einschränkungen der kindlichen Entwicklung haben als Kinder mit emissionsbelasteter Schwangerschaft“, so Döring.


Die Strafanzeige wird gestellt von:

RA* Gunter Christ – RA Dr. Heinrich Comes – RA Jürgen Crummenerl – RA’in Ulrike Fischer - Ri i.R. Bernd Hahnfeld – RA’in Tijen Kortak – RA’in Rania Kour – RA’in Edith Lunnebach - RA Christian Mertens – RA Dr. Hanswerner Odendahl – RA Lukas Pieplow – RA Ulrich Reinke – RA Lothar Schlegel – Prof. Dr. Petra Velten – Alfred Weinberg - RA Axel Werner – RA Burkhard Zimmer
*) Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin


Der Weltklimarat (IPCC) und sein 6. Sachstandsbericht

Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPPC) – oft als "Weltklimarat" bezeichnet – ist eine Institution der Vereinten Nationen. In seinem Auftrag tragen Fachleute weltweit regelmäßig den aktuellen Kenntnisstand zum Klimawandel zusammen und bewerten ihn aus wissenschaftlicher Sicht. Der im Mai 2022 veröffentlichte 6. Sachstandsbericht des Weltklimarats zeigt auf, dass es nach wie vor möglich ist, die globale Erwärmung auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig (siehe https://www.umweltbundesamt.de/themen/ipcc-bericht-sofortige-globale-trendwende-noetig).


Rückfragen:
- RA Dr. Heinrich Comes, Tel. 0221/9522824, comes-haakshorst@t-online.de

- Alfred Weinberg, Mobil-Tel. 0172-4163 788, alfred_weinberg@web.de
- Markus Dufner, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre,
  Tel. 0221/5995647, Mobil-Tel. 0173-713 5237, dachverband@kritischeaktionaere.de

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