Dividende trotz Kurzarbeit und Arbeitsbedingungen in den Lieferketten: Unsere Fragen an Adidas

Fragen zur Dividende und Verwendung des Bilanzgewinns

  • Sie haben letztes Jahr Kurzarbeit in Anspruch genommen, wollen nun aber eine höhere Dividende ausschütten als jeweils in den Jahren 1999-2017. Haben Sie bei Ihrer Dividendenpolitik die aktuelle Situation beim Kurzarbeitergeld beachtet, dass dies zurzeit de facto steuerfinanziert und von daher mehr eine staatliche Hilfe in der Corona-Krise denn Versicherungsleistung ist?
  • In welcher Höhe wurden Kosten durch den Einsatz von Kurzarbeit 2020 eingespart?
  • In welcher Höhe haben Sie im Rahmen der Kurzarbeit Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen?

Fragen zu menschenrechtlicher Sorgfalt und Lieferketten

  • Können Sie bereits sicherstellen, dass Adidas die bereits grob absehbaren Anforderungen des geplanten Lieferkettengesetzes an ein Risikomanagement zur Identifizierung und proaktiven Reduzierung von Menschenrechtsrisiken in den eigenen Lieferketten erfüllt? Welche Änderungen sind ggf. schon geplant?
  • Derzeit wird das Lieferkettengesetz im Bundestag debattiert, über 50 Unternehmen sprechen sich für eine stärkere Regulierung als im aktuellen Entwurf vorgesehen aus. Wie ist Ihre Position: Für welche Elemente sprechen Sie sich aus, welche kritisieren Sie?
  • In dem Bericht „Uyghurs for sale“ des Australian Strategic Policy Institute (Aspi) wird Adidas als eines von 83 Unternehmen genannt, die direkt oder indirekt vom Einsatz uigurischer Arbeiter:innen durch potenziell missbräuchliche Arbeitsvermittlungsprogramme profitieren: https://www.aspi.org.au/report/uyghurs-sale. Adidas habe nach eigener Aussage zwar keine direkten vertraglichen Beziehungen zu den in die Arbeitsprogramme involvierten Lieferanten, könne aber auch nicht ausschließen, dass es entsprechende Verbindungen in der weiteren Lieferkette gäbe. Laut den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gilt Ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für die gesamte Lieferkette. Auch der aktuelle Entwurf des Lieferkettengesetzes sieht dies bei substanziellen Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen vor. Haben Sie ihre Lieferketten in China genauer untersucht? Wenn ja, was sind die Ergebnisse und Ihre Erfahrungen? Falls nicht, planen Sie eine genauere Untersuchung?
  • Welche präventiven Maßnahmen gegen mögliche Zwangsarbeit in Ihren Lieferketten haben Sie seit Bekanntwerden der Situation der Uigur:innen in China unternommen?
  • Wie stellt Adidas sicher, dass Näher*innen in Zuliefererfabriken, die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, abgesichert werden?
  • In Folge der Corona-Pandemie kam es auch zu Lohnausfällen im Produktionsumfeld von Adidas. Zahlreiche Gewerkschaften in El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua fordern Adidas dazu auf, eine Nachzahlung der ausgebliebenen Löhne sicherzustellen. Laut der Regionalen Koordinationsstelle der Gewerkschaften in Textilfabriken in Mittelamerika wurden beispielsweise 757 Näher*innen der Fabrik Varsity Pro, in der Kleidung für Adidas produziert wird, entlassen, kurz nachdem die Regierung El Salvadors im März 2020 die Ausgangsbeschränkungen zum Infektionsschutz verhängt hatte. Weitere 700 Näher*innen wurden in Zwangsurlaub geschickt. Die Fabrik Impression Apparel Group, ein Zulieferer von Adidas in El Salvador, zahlte Näher*innen während des 3-monatigen Zwangsurlaubs nur zwei sogenannte Corona-Boni in Höhe von 41,33 US-Dollar. Sind Ihnen Fälle von Lohnausfällen bei ihren Zulieferern bekannt? Wenn ja, um wie viele handelt es sich?
  • Sind Sie bereit, auf Ihre Zulieferer einzuwirken, dass ausgebliebene Löhne nachgezahlt werden?
  • Welche Maßnahmen ergreift Adidas, um Näher*innen bei zukünftigen Krisen abzusichern?
  • Wie stellt Adidas sicher, dass Näher*innen bei der Produktion von Fußball-Trikots für Sportgroßereignisse wie der kommenden Fußball-Europameisterschaft im Juni 2021 vor unmenschlichem Arbeitsdruck geschützt werden?

Fragen zum Klimaschutz

  • Bis 2030 wollen Sie die CO2-Emissionen ihrer Wertschöpfungsketten nur um 30 Prozent senken. Angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz: Prüfen Sie, inwieweit Sie ihre Klimaziele in Bezug auf Scope 3 bzw. Wertschöpfungsketten deutlich ambitionierter gestalten können?
  • Finden Sie es angemessen, dass nach Ihren Plänen 70 Prozent der C02-Emissionen in Ihren Wertschöpfungsketten erst nach 2030 erfolgen soll – zu eindeutig größeren Lasten derjenigen, die dies dann umsetzen müssen?

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