Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dem Vorstand der Brenntag SE die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand wird seiner menschenrechtlichen und sozialen Verantwortung gegenüber den eigenen Beschäftigten nicht gerecht.
Arbeitsrechte: Widerspruch zwischen Menschenrechtsverpflichtung und Praxis
Das Vorgehen von Brenntag in seinen US-amerikanischen Geschäftsbereichen steht in eklatantem Widerspruch zu den eigenen Unternehmensrichtlinien und Menschenrechtserklärung. Dort verpflichtet sich Brenntag unter Punkt 2 („Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen“) verpflichtet sich Brenntag ausdrücklich dazu, das Recht der Mitarbeitenden zu respektieren, „ohne Bedrohung und Einschüchterung einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung ihrer Wahl beizutreten oder dies nicht zu tun“, sowie das Recht auf Tarifverhandlungen anzuerkennen und sicherzustellen, dass Arbeitnehmervertreter weder benachteiligt noch begünstigt werden. Weiterlesen







