Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat seine Aufgabe als Kontrollorgan des Vorstands nur unzureichend ausgeübt. Die bisherigen Maßnahmen der BASF reichen nicht aus, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030, des UN Global Compact und des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der deutschen Bundesregierung zu leisten, zu denen sich die BASF bekannt hat.
Intransparenz bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Um seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die eigenen Lieferketten nachzukommen, hat BASF 2018 insgesamt 546 Audits bei Zulieferern durch einen externen Dienstleister durchführen lassen. Über die Brancheninitiative „Together for Sustainability“ (TfS) hat BASF 100 Standorte prüfen lassen.
Doch über die Ergebnisse und ob wegen Defiziten ein Folgeaudit veranlasst wurde, erfährt man nichts Substanzielles im Geschäftsbericht. Der Aufsichtsrat muss hier dringend mehr Transparenz einfordern, da es für Aktionärinnen und Aktionäre sowie für die Öffentlichkeit unmöglich ist, die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten der BASF SE bewerten zu können. Denn selbst bei Folgeaudits stört sich BASF nicht an gravierenden Mängeln, wie das Beispiel des Platin-Zulieferers Lonmin zeigt.
BASF bezieht weiter Platin, das unter menschenunwürdigen Bedingungen gewonnen wird
Bei Lonmins Platinminen in Südafrika sind die Arbeits- und Lebensbedingungen unverändert untragbar. Wegen der schlechten Belüftung unter Tage stirbt ein Drittel der Minenarbeiter an Lungenkrankheiten. Unzureichende Bezahlung, Arbeitsunfälle, fehlende Arbeitsrechte der vielen Leiharbeiter und Umweltverschmutzung durch die Produktion kommen hinzu.
Lonmin ist mitverantwortlich für das Massaker von Marikana in Südafrika am 16.08.2012, bei dem 34 für bessere Löhne streikende Bergleuten durch die südafrikanische Polizei erschossen wurden. Lonmins Verantwortung wurde im Juni 2015 von der staatlichen Marikana-Untersuchungskommission (Farlam Commission) bestätigt.
Die Mehrheit der Arbeiter in Marikana lebt in Slums ohne fließendes Wasser, Kanalisation und Strom. Dabei ist Lonmin sogar rechtlich durch den Social and Labour Plan (SLP) dazu verpflichtet, für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu sorgen.
Nur ein kleiner Teil der im Social und Labour Plan zugesagten 6.000 Wohnungen und 2.638 Miet- und Eigentumswohneinheiten für die Minenarbeiter ist gebaut. 2018 hat BASF auch erstmals öffentlich in der ARD zugegeben, dass Lonmin seine Versprechen für neue Häuser nicht einhält.
Siehe: https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/platinabbau-100.html
Statt nun Konsequenzen zu ziehen oder zumindest für die Veröffentlichung der Lonmin-Audits zu sorgen, lobt BASF im Geschäftsbericht die Einführung eines neuen Beschwerdemechanismus bei Lonmin (S. 91). Immerhin gibt BASF damit indirekt zu, dass sich sonst nichts zum Besseren verändert hat.
Übernahme von Lonmin durch Sibanye-Stillwater
Lonmin wird voraussichtlich von Sibanye-Stillwater übernommen, einem Unternehmen, dass für seine schrecklich hohe Anzahl von tödlichen Arbeitsunfällen berüchtigt ist – allein im Jahr 2018 hatte es 24 Todesfälle gegeben. BASF muss nun erst recht unter Beweis stellen, dass man auf die Einhaltung rechtlicher Verbindlichkeiten in Bezug auf den Social and Labour Plan, aber auch in Bezug auf die Verantwortung gegenüber den Opfern des Massakers besteht. Die lang versprochenen, aber nie vollständig umgesetzten Verbesserungen der Lebensbedingungen in Marikana müssen endlich umgesetzt werden.
Mehr Informationen: basflonmin.com
Richtige Lehren aus dem Explosionsunglück von 2016?
Bei einer Explosion auf dem BASF-Werksgelände Ludwigshafen starben am 17, Oktober 2016 fünf Menschen, 44 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Nun steht ein externer Mitarbeiter vor Gericht, der bei Wartungsarbeiten eine falsche Gasleitung angeschnitten haben soll und nun alleine für das Unglück verantwortlich gemacht wird. Aufgrund psychischer Beeinträchtigungen durch den Vorfall ist der Angeklagte selbst nicht mehr arbeitsfähig.
BASF selbst hat nach eigenen Angaben Konsequenzen aus dem Fall gezogen und will für eine bessere Kennzeichnung der Rohre sorgen, zudem sollen nur noch funkenarme Werkzeuge verwendet werden. Es ist fatal, dass diese Sicherheitsvorkehrungen nicht schon früher getroffen worden sind. Auch hier stellt sich die Frage, inwieweit die Angaben der BASF in Bezug auf Sorgfaltspflichten und Unternehmensverantwortung ernst genommen werden können.
Stattdessen schiebt die BASF auch in der Öffentlichkeit die Verantwortung für das Unglück allein auf das Fehlverhalten eines einzelnen Mannes ab. Es sind keine Verbesserungen im Krisen- und Kommunikationsmanagement ersichtlich. Der damalige Vorstandsvorsitzende Kurt Bock hatte sich zunächst tagelang nicht in der Öffentlichkeit zu dem Unglück geäußert.
Zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der BASF AG verfolgt ein umweltschädliches und gesundheitsschädliches Geschäftsmodell, das nicht zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) der UN und der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens beiträgt.
Die BASF selbst gibt an, mit seinen Produkten zur Erreichung von SDG 2, den Hunger zu beenden und nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, sowie zu SDG 3 (gesundes Leben für alle Menschen) beizutragen. Das Argument: Nur durch Pestizide und Gentechnik könne die wachsende Weltbevölkerung ernährt werden. Doch das Modell der BASF einer industriellen Landwirtschaft hat verheerende Folgen für Mensch und Umwelt.
BASF gefährdet Ernährungssouveränität
Durch die Übernahme von Teilen des Agrargeschäfts von Bayer hat die BASF nun nicht nur Agrargifte im Portfolio, sondern auch Saatgut. Millionen Kleinbäuerinnen und -bauern weltweit sind vom Hochleistungs- und Gentechniksaatgut abhängig, das nur noch von vier Unternehmen produziert wird: Bayer, Syngenta, Corteva – und BASF. Sie bestimmen zunehmend, was auf den Äckern der Welt wächst. Dies erschwert die Möglichkeit einer konkurrenzfähigen Nahrungsmittelproduktion ohne Gentechnik.
Agrargifte gefährden Gesundheit
Mit der Übernahme der Bayer-Geschäftsanteile hat die BASF das eigene Portfolio um gentechnisch veränderte Pflanzen mit einer Toleranz gegen den Herbizidwirkstoff Glufosinat und die Geschäfte mit in diesem Wirkstoff enthaltenen Beikrautvernichtungsmitteln erweitert. Glufosinat wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als fortpflanzungsschädigend (reproduktionstoxisch) bei Säugetieren eingestuft – das bedeutet: Glufosinat kann auch bei menschlichen Föten zu schweren Missbildungen führen. Der Einsatz von Glufosinat schadet nachweislich auch Tieren wie Spinnen, Käfer oder Florfliegen.
Das Anbausystem aus gentechnisch veränderten Pflanzen mit Herbizidtoleranz und dem korrespondierendem Beikrautvernichtungsmittel hat insbesondere in Nord- und Südamerika zu einer massiv verstärkten Resistenzbildung der Ackerbegleitflora und in der Folge zu einer massiven Erhöhung des Pestizideinsatzes geführt.
Doppelmoral beim Pestizidverkauf in Brasilien
Wenn die EU BASF-Produkte aufgrund ihrer hohen Toxizität verbietet, setzt der Vorstand einfach auf meist ärmere Länder, wo der Konzern von schwächeren Gesundheitsvorkehrungen profitiert. So hat in Brasilien der Verkauf von Wirkstoffen in BASF-Pestiziden, die auf EU-Ebene laut EU-Pesticides-Database nicht zugelassen sind, von 2016 bis 2019 um 44 Prozent auf nun 13 Wirkstoffe zugenommen.
Insektensterben
Das Agrarmodell befördert das Artensterben und schadet Insekten, die für ein Fortbestehen allen Lebens unverzichtbar sind. Monokulturen lassen keinen Platz für natürliche Habitate, aus den Pestiziden gelangt Stickstoff in die Böden und verhindert, dass Pflanzen wachsen, auf welche viele Insekten angewiesen sind.
Unglaubwürdige und unzureichende Klimaziele
Auch wenn die BASF meint, ein Vorreiter beim Klimaschutz zu sein: Die Realität sieht momentan anders aus. Die CO2-Emissionen sind letztes Jahr gegenüber 2017 nicht merklich gesunken, und da sind noch nicht mal die von Bayer übernommenen Geschäftsbereiche eingerechnet. Damit ist völlig unklar, wie BASF die selbst gesteckten Ziele von 40 Prozent weniger CO2 bis 2020 schaffen will. Bis 2030 möchte BASF nicht strikt C02-neutral in Bezug auf die eigenen Emissionen sein – wie beispielsweise Siemens. Stattdessen spricht man nur von „CO2-neutralem Wachstum“. Anstatt sich also über das Niedrigwasser im Rhein während des Dürresommers 2018 zu beklagen, sollte der Vorstand aufgrund der eigenen Verantwortung für die Klimakrise deutlich ambitioniertere Klimaziele und Maßnahmen in Angriff nehmen.
Auch wenn die BASF das Öl- und Gasgeschäft nun auslagern möchte: Gerade als zukünftiger Hauptanteilseigner einer fusionierten Wintershall DEA ist die BASF weiter für dieses klimaschädliche Geschäftsmodell verantwortlich. BASF trägt dazu bei, dass die gesamte Energiebranche weiter auf klimaschädliche Technologien setzt, anstatt stärker in erneuerbare Energien zu investieren. Nicht zuletzt betrifft dies auch die umstrittenen Projekte NorthStream 2 oder Fracking in Argentinien.
Hervorzuheben ist hierbei auch das klimaschädliche Agrargeschäft von BASF: die durch BASF-Pestizide und Saatguttechnologien geförderte industrielle Landwirtschaft trägt weltweit maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung, das Ausbringen von Wirtschaftsdünger sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung. Die Böden brauchen weniger Belastung, um noch eine Kohlenstoffspeicherfunktion haben zu können.