Pestizide, Menschenrechte und Klimaschutz: Unsere Fragen an den Bayer-Vorstand

In unserem Gegenantrag kritisieren wir, dass Bayer nicht ausreichend wirksame Maßnahmen für Klimaschutz und menschenrechtliche Sorgfalt bei der Kontrolle der eigenen Lieferketten umsetzt. Zur virtuellen Hauptversammlung 2021 haben wir diese Fragen schriftlich eingereicht:

Fragen zu Pestiziden und Doppelstandards

  • Bayer vertreibt weiterhin das laut verschiedenen wissenschaftlichen Studien krebserregende Pestizid Glyphosat, das auch die biologische Vielfalt gefährdet. In den USA sollen für Vergleiche mit 125.000 geschädigte Personen bis zu 11,6 Milliarden Euro gezahlt werden, in Deutschland wird die Nutzung ab 2024 verboten sein. Gibt es Pläne, Produkte mit Glyphosat und ähnlich gefährlichen Wirkstoffen bereits vor ihrem politischen Verbot vom Markt zu nehmen?
  • Bayer investiert viel in mögliche Glyphosat-Alternativen. Wie ist der aktuelle Stand dazu und welche Wirkstoffe halten Sie dazu bisher für geeignet?
  • Auf der Website von Bayer (https://www.bayer.com/de/news-stories/wir-stehen-fuer-sichere-loesungen-im-pflanzenschutz) ist zu lesen: „Wenn wir es für sinnvoll halten, nehmen wir Produkte freiwillig vom Markt – was wir zum Beispiel derzeit bei Methiocarb- und Carbendazim-Produkten tun.“ Was sind die Kriterien für „sinnvoll“, nach denen Sie entscheiden, ob Produkte wie Methiocarb und Carbendazim vom Markt genommen werden? Denn die akute Giftigkeit von Methiocarb und die erbgutschädigende Wirkung von Carbendazim sind seit vielen Jahren bekannt.
  • Welche anderen Wirkstoffe beabsichtigt das Unternehmen aus seinem Portfolio zu nehmen?
  • Wenn Sie Carbendazim-Produkte vom Markt genommen haben, stellt sich in Bezug auf die Wirkstoffe Thiodicarb und ß-Cyfluthrin folgende Fragen: Stellt Bayer Crop Science diese Wirkstoffe her und wenn ja, wo und in welchen Mengen? Lässt Bayer Crop Science diese durch andere Unternehmen herstellen? In welchen Pestiziden werden diese Wirkstoff eingesetzt? Ist absehbar, dass Bayer Crop Science die Produktion dieser Wirkstoffe weltweit einstellen möchte?
  • Wie viele der von Bayer produzierten Pestizide sind derzeit in Brasilien zugelassen und parallel in der EU/Deutschland verboten?
  • In Deutschland wird das Bayer-Fungizid „Nativo“ mit einem Warnhinweis („kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen“) vermarktet. In Brasilien steht es nicht auf dem Produktetikett und ist rechtlich nicht notwendig. Warum wird der Warnhinweis nicht freiwillig von Bayer platziert?

Fragen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten allgemein

  • Von insgesamt 701 Audits, die Bayer zur menschenrechtlichen Risikoanalyse 2020 bei seinen Zulieferern hat durchführen lassen, hat nur knapp über die Hälfte bessere Ergebnisse erzielt.  Welche Probleme konnten identifiziert werden und welche Lösungswege sind angedacht?
  • 2020 wurden bei Zulieferer-Audits Verstöße gegen geltende Arbeitszeitregelungen und gesetzliche Mindestlöhne festgestellt. Was tun Sie konkret in diesen Fällen, sind Sie in direkten Kontakt mit den betroffenen Unternehmen und bis wann müssen diese die Missstände behoben haben?
  • Es wurden auch 14 Fälle von Kinderarbeit bei Saatgutproduzenten in Indien aufgedeckt. Wie hoch schätzen Sie nicht erkannte Fälle von Kinderarbeit in ihren gesamten Lieferketten ein?
  • Während die Reaktion von Bayer in diesen Fällen von Kinderarbeit angemessen scheint, braucht es nicht einen weitergehen Ansatz und stärkeren Dialog mit ihren Zulieferern, um Kinderarbeit systematisch und proaktiv zu reduzieren?
  • Laut Geschäftsbericht hat Bayer den Umfang der eigenen menschenrechtlichen Risiken extern prüfen lassen. Liegen dazu nun die Ergebnisse vor? Falls ja, wie lauten die Ergebnisse?
  • Können Sie bereits sicherstellen, dass Bayer die Anforderungen des geplanten Lieferkettengesetzes an ein Risikomanagement zur Identifizierung und proaktiven Reduzierung von Menschenrechtsrisiken in den eigenen Lieferketten erfüllt?
  • Sie setzen sich für eine europäische, gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ein. Für welche konkreten Regelungen sprechen Sie sich aus und für welche explizit nicht?

Fragen zum Klimaschutz und Klimazielen allgemein

  • Aus welchen Gründen sollen die Scope-3-Emissionen nur um 12,3 Prozent bis 2030 reduziert werden, wenn doch 88 Prozent der klimaschädlichen Emissionen in den eigenen Wertschöpfungsketten (Scope 3) entstehen?
  • Die Lösungen ihrer eigentlichen Herausforderungen bei der Treibhausgasemissionen in ihren Wertschöpfungsketten (Scope 3) verschieben somit auf die 2030er und 2040er Jahre. Mit welchen Maßnahmen und mit welchen Zwischenzielen will Bayer genau einen vollständig klimaneutralen Fußabdruck bis 2050 erreichen?
  • Setzt Bayer dabei auch auf Kompensationszahlungen und CO2-Zertifikate?
  • Wie erklären Sie, dass die direkten CO2-Emissionen zwischen 2019 und 2020 kaum gesunken sind?

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