Rede von Susanne Smolka

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Susanne Smolka, bin Biologin und Referentin beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. Ich möchte über hochgefährliche Pestizide sprechen und besonders auf die gefährlichen hormonschädlichen Pestizide eingehen.

Bei den hochgefährlichen Pestiziden handelt es sich um eine besondere Gruppe von Wirkstoffen, die so gefährliche Eigenschaften besitzen, dass eine weitere Verwendung mit den heutigen Anwender-, Verbraucher- und Umweltschutzstandards nicht vereinbar ist. Sie sind krebserregend, erbgutverändernd, stören die Fortpflanzung, sind stark umweltgefährlich oder sind hormonschädlich.

Die BAYER AG hat auch im Geschäftsjahr 2016 hochgefährliche Pestizide (HHPs) produziert und vermarktet. Wir vom Pestizid Aktions-Netzwerk PAN sind sehr besorgt über den Einsatz von hochgefährlichen Pestiziden im Pflanzenschutz und im Schädlingsmanagement. Hochgefährliche Pestizide führen weltweit zu Leid, besonders in Ländern des globalen Südens und unter Armutsbedingungen. Obgleich dort nur 25% der Pestizid-Weltproduktion stattfindet, ereignen sich hier nach UN Angaben die meisten Pestizidvergiftungen und 99% der pestizidbedingten Todesfälle.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen – die FAO – plädiert bereits seit 2006 für einen Ausstieg aus der Verwendung von HHPs. UN-Sonderberichterstatter fordern ebenfalls den Ausstieg und kritisieren u.a. die Doppelstandards der deutschen Pestizidindustrie, deren wichtigster Vertreter die Bayer AG ist. PAN hat eine Liste an hochgefährlichen Pestiziden erstellt und auch eine Liste die zeigt, welche HHPs in der EU nicht erlaubt sind, aber weiterhin für nicht-EU Staaten – auch von der Bayer AG – produziert werden. Erst im März hatte die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung beim UN-Menschenrechtsrat Professorin Hilal Elver die internationale Staatengemeinschaft aufgefordert, einen verpflichtenden Vertrag zur Regulierung hochgefährlicher Pestizide zu entwickeln – auch weil Staatengemeinschaft versagt, die Pestizidindustrie hierfür verantwortlich zu machen.

Ich frage, wann wird die Bayer AG ihre Verantwortung annehmen und endlich aus der Produktion und der Vermarktung von hochgefährlichen Pestiziden aussteigen – und dies nicht nur in Deutschland sondern weltweit?

Was wir sehen ist aber das Gegenteil und hier möchte ich jetzt den Blick auf das EU-Recht und die hormonschädlichen Pestizide lenken. In der EU sollen HHPs, also besonders bedenkliche Pestizide und Biozide aus dem Verkehr gezogen werden. So steht es seit 2009 bzw. seit 2012 in den entsprechenden EU-Verordnungen. Wir kritisieren die Einflussnahme der Industrie, die versucht, die Umsetzung dieser Regelungen zu verzögern und aufzuweichen.

Was passiert, wenn es Regierungen wagen, sich gegen Industrieinteressen für strengere Schutzstandards einzusetzen, zeigt sich derzeit in der EU im Falle der Regulierung von hormonschädlichen Stoffen. Nach der EU-Pestizidverordnung von 2009 und der Biozid-Verordnung von 2012 sollen hochgefährliche Substanzen und darunter hormonschädliche, nicht mehr in der EU verwendet werden.

Wir wissen, dass sich die Bayer AG aktiv dafür eingesetzt hat, dass die Umsetzung dieser demokratisch vereinbarten Regelungen über Jahre von der EU Kommission verschleppt wurden. So wurden die notwendigen Kriterien zur Identifizierung hormonschädlicher Stoffeigenschaften eben nicht fristgerecht zum Dezember 2013 von der EU-Kommission vorgelegt. Erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat diesen illegitimen Verzögerungen Einhalt geboten. Dabei wird versucht, über Ausnahmegenehmigungen die vereinbarten Schutzstandards quasi durch die Hintertür aufzuweichen.

Keine Kriterien – keine adäquate Regulierung. Und so vergeht Jahr um Jahr, wo jede und jeder von uns und unsere Umwelt durch hormonschädliche Stoffe belastet werden.

Das ist besonders für Schwangere und Kinder eine Gefahr, denn hormonschädliche Stoffe wirken wie körpereigene Hormone bereits in sehr geringen Konzentrationen auf die Organ- und Hirnentwicklung von Mensch und Tier, die oft erst viel später im Leben erkennbar werden. Hormonschädliche Stoffe wirken in Kombination mit körpereigenen Hormonen. Tausende von wissenschaftlichen Studien und Umweltbeobachtungen stellen die Exposition mit hormonschädlichen Stoffen mit Missbildungen, hormonbedingten Krebsarten wie Brust- und Prostatakrebs, mit Unfruchtbarkeit, Diabetes oder neurologische Störungen wie ADHS oder Autismus in Verbindung. Die Weltgesundheitsorganisation und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen sprechen von einer globalen Bedrohung. Die Experten der Internationalen Endocrine Society kalkulieren die Gesundheitskosten die durch hormonschädliche Pestizide und Industriechemikalien (wie z.B. die Bayer-Produkte Bisphenol A und bestimmte Weichmacher, Phthallate) auf jährlich 157 Milliarden Euro in der EU.

Aus den Ergebnissen der von der EU durchgeführten Folgenabschätzung geht hervor, dass viele potentiell hormonschädliche Pestizide von der Bayer AG produziert werden, dabei wurden nur ein Teil der in der EU vermarkteten Pestizide bewertet. Von den dort gelisteten 32 als erwiesenermaßen hormonschädlich bewerteten Pestiziden stammen 11 von der Bayer AG. Das sind 34%! Zu nennen sind 2.4-D, Desmedipham, Fenamidon, Flubendiamid, Ipropidon, Lenacil, Mancozeb, Metiram, Oxadizon, Sprodiclofen und Tebuconazol. Letzteres wird auch als Biozid in Farben, Holzschutzmitteln und Baustoffen eingesetzt wird. 25 weitere Bayer Pestizide stehen unter Verdacht hormonschädlich zu wirken, darunter auch das umstrittene Herbizid Glyphosat.

Bezüglich dieser Sachverhalte habe ich folgende Fragen an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats:

  • Zu Doppelstandards: Bitte begründen Sie, wieso Sie annehmen, dass Pestizide, deren Genehmigung in der EU verwehrt wird in anderen Regionen für Mensch und Umwelt weniger gefährlich oder risikobehafteter sein sollen, da Sie oder ihre Tochterfirmen solche Pestizide in nicht-EU-Regionen weiter handeln.
  • Mit welchen konkreten Maßnahmen setzen Sie sich für den Ausstieg aus Produktion und Handel von hochgefährlichen Pestiziden ein, welche Fristen setzen Sie sich zum Ziel? o Mit welchen Prüfverfahren berücksichtigen Sie die Tatsache, dass es sich bei hormonschädlichen Auswirkungen i.d.R. um Kombinationswirkungen handelt.
  • Mit welchen Prüfverfahren evaluieren Sie mögliche hormonschädlichen Effekte Ihrer Pestizide und Chemikalien auf den Metabolismus, auf die Hirnentwicklung und das Verhalten von Mensch und Tieren?
  • Wann werden Sie alle Untersuchungsergebnisse, die human- und ökotoxikologische Befunde für die Stoffgenehmigung enthalten der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen? Bürgerinnen und Bürgern besitzen ein Recht auf diese Informationen.
  • Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um bis zur Regulierung der in der Folgenabschätzung identifizierten hormonschädlichen Bayer-Pestizide eine Exposition von Anwendern und Verbrauchern zu verhindern? Eine aktuelle PAN-Auswertung zeigt, dass Rückstände von 2.4-D, Iprodion, Tebuconazol oder Dithiocarbamate (z.B. Metiram Mancoceb) vergleichsweise häufig im Rahmen der Lebensmittelüberwachung nachgewiesen werden und zwar auch in Mengen, die nach heutiger Rechtsvorgabe ein Verwendungsverbot nach sich zieht.

Aus den erläuterten Sachverhalten empfehle ich den Aktionärinnen und Aktionären den Vorstand und Aufsichtsrat der Bayer AG nicht zu entlasten und bei der Abstimmung mit NEIN zu stimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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