Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand verfolgt kaum wirksame Maßnahmen und nachvollziehbare Kriterien für nachhaltige Investitionen bzw. Unternehmen in den Indizes der Deutschen Börse an.
Keine ökologischen und sozialen Mindeststandards im neuen DAX
Im Geschäftsbericht 2020 gibt die Deutsche Börse an, sich der Aufgabe „nachhaltigen Wirtschaftens“ verpflichtet zu fühlen. ESG (dt. Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) wird als Teil der Unternehmenskultur und Gruppenstrategie bezeichnet. Zugleich verpflichtet sie sich als Mitglied des UN Global Compact die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) umzusetzen. Leider hat der Vorstand 2020 wieder zentrale Chancen verpasst, den vollmundigen Bekenntnissen auch konkrete Taten folgen zu lassen. Zwar hat der Konzern als Reaktion auf den Skandal um die milliardenschwere Pleite des Zahlungsdienstleisters Wirecard die eigenen Index-Regeln überarbeitet. Dabei wurde jedoch vollständig auf die Integration von ökologischen und sozialen Mindeststandards verzichtet.
Kein Ausschluss von Massenvernichtungswaffen
Diskutiert wurde lediglich, Firmen auszuschließen, die „kontroverse Waffen“ wie z.B. Atomwaffen herstellen. In der der Dax-Reform vorausgegangenen Befragung von Finanzprofis, Privatleuten und Verbänden, an der mehr als 600 Marktteilnehmer:innen teilnahmen, sprach sich die Mehrheit für die Einführung eines entsprechenden Kriteriums aus. Trotzdem knickte die Deutsche Börse hier vor der Rüstungsindustrie und ihren Verbänden ein. Damit verpasste sie einmal mehr die Chance, sich als nachhaltiger Finanzstandort zu präsentieren und ihrem eigenen Anspruch, den UN Global Compact und die SDGs einzuhalten, gerecht zu werden. So läuft die läuft die Deutsche Börse weiter anderen Akteur:innen der Sustainable Finance hinterher. Mehr und mehr Investmentgesellschaften steigen aus Atomwaffenherstellern aus. Dabei müsste sich die Deutsche Börse an den im Januar 2021 in Kraft getreten Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) orientieren, der ein völkerrechtlich verbindliches Verbot für diese Massenvernichtungswaffen beinhaltet, was auch jegliche Form der finanziellen Unterstützung von Herstellerunternehmen einschließt.
Deutsche Börse ermöglicht Finanzierung von Umwelt- und Klimasündern
Darüber hinaus verkennt die deutsche Börse mit dem Verzicht auf die Integration verbindlicher Klimaziele in die Dax-Regeln die Notwendigkeit auf die Klimakrise angemessen zu reagieren. Nicht-nachhaltige Geschäftsmodelle, etwa bei der Gewinnung und Nutzung fossiler Energien, und fehlende Klimaschutzanstrengungen mit Blick auf die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens werden in ihren Indizes nicht sanktioniert. Hier verpasst die Deutsche Börse die Gelegenheit, nachhaltige Themen breit im Anlage-Tagesgeschäft zu verankern. Stattdessen beschränkt sie sich weiter darauf, neue ESG-Indizes zu schaffen und ansonsten an Umwelt- und Klimasündern festzuhalten.
Menschenrechtliche Sorgfalt? Fehlanzeige
Diese Strategie ist ferner auch im Hinblick auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und die dazu geplanten gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung sowie der EU mehr als fragwürdig. Auch die Deutsche Börse muss in Zukunft aktiv werden und Gegenmaßnahmen einleiten, wenn es zu Menschenrechtsverletzungen bei den Geschäftstätigkeiten jener Unternehmen kommt, deren Aktien bei der Deutschen Börse gehandelt werden und damit Teil der Wertschöpfungskette sind. Ein entsprechendes Risikomanagement müsste ohnehin schon längt im Einsatz sein, würde die Deutsche Börse die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ernst nehmen.