Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Hannover Rück SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.
Schlupflöcher beim Kohleausschluss
Die Hannover Rück schließt zwar seit 2019 die (Rück)Versicherung von Kohlekraftwerken und -minen aus, jedoch nur auf der Ebene einzelner Projekte. Für Sammelrückversicherungen, sogenannte Treaty-Reinsurance, bei der ganze Auftragsbücher rückversichert werden, gilt dieser Kohleausschluss jedoch nicht. Risiken, die Kohlekraftwerke, -minen oder -infrastruktur betreffen, können somit immer noch abgesichert werden. Zwar berichtet Hannover Rück im Geschäftsbericht, dass man mit Erstversicherern spreche, um mögliche Kohleprojekte in deren Büchern zu identifizieren. Bisher gilt jedoch nur, mit dem Ziel 2038 komplett kohlefrei zu sein. Wettbewerber Swiss Re ist deutlich ehrgeiziger: Das Unternehmen hat im März 2021 seine Kohle-Policy von 2018 dahingehend präzisiert, dass es ab 2023 auch für Treaty-Reinsurance Kohle sukzessiv ausschließen wird. Hannover Rück muss dem folgen und die noch existierenden Schlupflöcher in der Kohle-Policy schließen.
2020 hat Hannover Rück den polnischen Versicherer PZU rückversichert. PZU ist der wichtigste Versicherer in Polen für Kohleprojekte aller Art. Dieses Unternehmen rückzuversichern unterstützt die polnische Kohleabhängigkeit und läuft dem Klimaschutz zuwider.
Ausstiegsplan aus Öl und Gas? Fehlanzeige!
Zudem fehlen im Bereich Öl und Gas – abgesehen vom Ausschluss von Ölsanden – weitergehende Ziele und Maßnahmen. Dies wird der Dringlichkeit des Klimawandels nicht gerecht. Auch hier mangelt es in der Versicherungsbranche nicht an Unternehmen, an denen sich Hannover Rück orientieren könnte.