Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016:

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Bei der Umsetzung des Ausbaus von Steinbrüchen und der Errichtung eines Zementwerks im Landkreis Pati der Provinz Zentraljava, Indonesien, verletzt die über nationale Tochterfirmen involvierte HeidelbergCement AG eine Reihe von OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Dies umfasst u.a. die in der Neufassung von 2011 ausgewiesenen Leitsätzen, die HeidelbergCement dazu verpflichten, einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung zu leisten und die international anerkannten Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen zu respektieren. Die betroffene Bevölkerung beklagt u.a., dass die HeidelbergCement AG und ihre Tochterfirmen sich nicht eindeutig und öffentlich gegen die Einschüchterungsversuche und Übergriffe der nationalen Polizeikräfte während friedlicher Proteste der AnwohnerInnen gegen den Ausbau der Zementindustrie im Landkreis Pati aussprechen.

Des Weiteren bemühte sich die Tochterfirma der HeidelbergCement AG bei staatlichen Institutionen um Ausnahmeregelungen für das Bauvorhaben, die darauf abzielen, die umweltrechtlichen Vorschriften zum Schutz dieses für den Wasserhaushalt und die Biodiversität der gesamten Region bedeutsamen Karstgebirges aufzuheben. Nach Ansicht einer Reihe von Umweltorganisationen in Indonesien stellt die Aufhebung des Schutzes dieser Region im Kendeng-Gebirge einen eindeutigen Verstoß gegen geltendes nationales Recht dar, da Karstgebirge in Indonesien grundsätzlich zu schützende geologische Zonen sind. Nach Meinung der lokalen Bürgerinitiative (JMPPK), die die Rechte der betroffenen AnrainerInnen vertritt, versäumen es HeidelbergCement und deren Tochterfirmen außerdem, im Einklang mit den OECD-Leitsätzen, die betroffenen BürgerInnen im Landkreis Pati ausreichend zu informieren und deren Ansichten in Fragen der Planung und Entscheidungsfindung des Projekts genuin zu berücksichtigen. Ein weiterer Kritikpunkt sind die fehlenden Due-Diligence-Prüfungen, die die tatsächlichen ökologischen und sozio-ökonomischen Gefahren des Projekts im Landkreis Pati darstellen und effektiv Rechenschaft darüber ablegen, wie diesen negativen Auswirkungen begegnet werden soll.

Das Gelände für das geplante Zementwerk umfasst ca. 180 ha und greift direkt in die Lebensumwelt von 4 Dörfern des Landkreises Pati ein. Es handelt sich dabei um von den Gemeinden genutztes Forst- und Agrarland, das in das Firmengelände fallen würde. Für die Errichtung der Steinbrüche würden weitere 2,663 ha an forst- und agrarwirtschaftlich bedeutsamen Gemeindelands des Landkreises Pati der Bevölkerung entzogen.

Neben dem Verlust der sozio-ökonomischen Lebensgrundlagen würde die Umsetzung der Pläne außerdem zu schweren ökologischen Schäden führen, die weit über den Landkreis Pati hinausreichen.

Wir erwarten vom Vorstand die sofortige Einstellung aller Pläne, Vorbereitungen und der Umsetzung des Ausbaus von Steinbrüchen sowie der Errichtung eines Zementwerks im Landkreis Pati.

Die HeidelbergCement AG unterstützt durch Geschäftspolitik und Geschäftspraktiken weiterhin und fortgesetzt die Nichteinhaltung des Völkerrechts im von Israel besetzten Westjordanland. HeidelbergCement profitiert von völkerrechtswidrigen Maßnahmen und trägt gleichzeitig dazu bei, dass der illegale Status der israelischen Siedlungen aufrechterhalten bleibt, was völkerrechtswidrig ist.

Bei der Hauptversammlung 2016 erklärte der Vorstandsvorsitzende, man liefere keine Baustoffe für den Siedlungs- und Mauerbau. Diese Aussage ist wenig glaubwürdig, da die israelische Menschenrechtsorganisation Who Profits dokumentiert, dass Hanson Israel z.B. im Juni 2015 per Lkw Beton für den Ausbau der völkerrechtswidrigen illegalen Barkan Industriezone lieferte. Die Aussage ist auch angesichts verschiedener israelischer Regierungsberichte und aufgrund von Berichten der Judea and Samaria cities union wenig glaubwürdig.

Unabhängig von dieser Schilderung wurde das auf der vergangenen HV angekündigte Ende der Lizenz im sehr großen Steinbruch Nahal Raba für 2017 bislang nicht in die Praxis umgesetzt, d.h. der völkerrechtswidrige Abbau von Ressourcen auf Kosten der einheimischen palästinensischen Bevölkerung wird fortgesetzt. Dies ist nicht akzeptabel.

Zudem unterhält HeidelbergCement durch Hanson Israel auf dem besetzten Gebiet zwei Betonwerke,  und zwar in den illegalen israelischen Siedlungen Modiin Illit und Atarot I.Z.; d.h. HeidelbergCement produziert in diesen Siedlungen. Das ist völkerrechtswidrig.

Wir erwarten deshalb vom Vorstand die sofortige Trennung von dem Geschäftsbereich von Hanson Israel, der in der Westbank liegt, sowie von Hanson Israel, sofern von dort aus die illegalen Siedlungen und/bzw. der illegale Mauerbau und die Nichteinhaltung des Völkerrechts in dem von Israel besetzten Westjordanland unterstützt werden.

 

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015:

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG ist verpflichtet, den Vorstand bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit zu kontrollieren. Dieser Pflicht ist der Aufsichtsrat nicht nachgekommen, da er es zulässt, dass der Vorstand die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in der Neufassung von 2011 nicht umsetzt. Durch diese Geschäftspolitik nimmt der Aufsichtsrat die drohende Zerstörung einer geologisch und ökologisch bedeutsamen Karstgebirgszone in Zentraljava und die damit einhergehende Zerstörung der Lebensgrundlagen weiter Bevölkerungskreise der Region in Kauf.

Die Bevölkerung des Landkreises Pati in Zentraljava war zu keiner Zeit wirksam in die formalen Verfahrensprozesse eingebunden und damit in der Lage, sich auf Grund vorhergehender fundierter Informationen, eine freie und umfassende Meinung zu den ökologischen, sozialen und ökonomischen Konsequenzen des Projekts machen zu können. Außerdem hatten HeidelbergCement und seine Tochterfirmen unter Umgehung nationaler wie internationaler Rechtsnormen Ausnahmeregelungen zur Durchführung des Projekts   erwirkt, die zu einer Verletzung grundlegender Rechte der betroffenen Bürger/innen führen werden. Dazu gehört unter anderem das Recht auf eine gesunde und unzerstörte Umwelt, einen gesicherten und würdevollen Lebensunterhalt, sowie das das Recht auf Land und Nahrung.

Wir erwarten daher vom Aufsichtsrat, dass er den Vorstand anhält, die sofortige Einstellung aller Pläne, Vorbereitungen und der Umsetzung des Ausbaus von Steinbrüchen sowie der Errichtung eines Zementwerks im Landkreis Pati der Provinz Zentraljava in Indonesien zu erwirken. Der Aufsichtsrat käme dadurch seiner Pflicht nach, der Achtung und Umsetzung nationalen und internationalen Rechts wie auch der OECD-Leitsätze Rechnung zu tragen und damit Schaden vom Unternehmen fernzuhalten.

Weiter ist der Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG ist verpflichtet, den Vorstand bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit zu kontrollieren. Dieser Pflicht ist der Aufsichtsrat nicht nachgekommen, da er es zulässt, dass der Vorstand durch seine Geschäftspolitik die Nichteinhaltung des Völkerrechts in dem von Israel besetzten Westjordanland weiterhin unterstützt, dass das Unternehmen Teil der Besatzungsökonomie ist und außerdem eine Geschäftsschädigung billigend in Kauf nimmt.

Wir erwarten vom Aufsichtsrat, dass er den Vorstand bei der notwendigen sofortigen Trennung von dem Geschäftsbereich von Hanson Israel, der in der Westbank liegt, sowie von Hanson Israel, sofern von dort aus die illegalen Siedlungen und/bzw. der illegale Mauerbau unterstützt werden, voll unterstützt, begleitet und damit einer Achtung und Umsetzung internationalen Rechts Rechnung trägt – auch um weiteren Schaden vom Unternehmen fernzuhalten.

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