Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für die Achtung der Menschenrechte, insbesondere die Rechte indigener Bevölkerung, umzusetzen.

Keine Achtung indigener Rechte in Indonesien

Die HeidelbergCement AG verletzt eine Reihe der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als auch der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Dies zeigt beispielsweise das Vorhaben des indonesischen Tochterunternehmens Indocement, im Landkreis Pati der Provinz Zentraljava, Indonesien, eine Zementfabrik zu errichten und für Zement benötigte Ressourcen abzubauen.

Indocement bemüht sich um Ausnahmeregelungen, denn Karstgebiete gelten in Indonesien nach nationalem Recht als ökologische Schutzgebiete. Teile des Gebietes, auf dem das Tochterunternehmen von HeidelbergCement Rohstoffe gewinnen möchte, waren zuvor als geologisches Schutzgebiet ausgewiesen. Das Vorhaben würde massiv in den hydrologischen Kreislauf eingreifen.

Eine Umsetzung des geplanten Vorhabens in Pati würde einem großen Teil einer indigenen Gruppe die Lebensgrundlage entzogen. Dies ergäbe sich aus den ökologischen Konsequenzen des Vorhabens, aus den Auswirkungen auf das Ökosystem des Karstgebirges und die es umgebende Landwirtschaft. Der Großteil der Bevölkerung ist gegen das Vorhaben und betroffene Bauern wurden nicht gefragt, ob sie bereit sind, ihr Land zu verkaufen. Die Rechte indigener Gruppen auf ihr Land, ihre Gebiete und ihre Ressourcen müssen u.a. laut den UN-Leitprinzipien geachtet werden.

Keine rechtmäßige Erlaubnis zu Zementwerk in besetzter Westsahara

Seit vier Jahrzehnten hält Marokko Teile des Gebiets der Westsahara besetzt. Die Hälfte der Bevölkerung des Gebiets ist nach der Besetzung geflohen. Kein Staat der Welt erkennt daher Marokkos Anspruch auf Westsahara an, auch der Internationale Gerichtshof hat erklärt, dass Marokko kein Recht auf dieses Territorium hat. Mehr als 100 UN-Resolutionen fordern das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung Westsaharas ein.

HeidelbergCement ignoriert diesen Umstand. Wenige Kilometer außerhalb der Hauptstadt Westsaharas betreibt eine Tochtergesellschaft von HeidelbergCement eine Zementfabrik. Die Fabrik befindet sich im Besitz von Ciments du Maroc (CIMAR), die über die italienische Tochtergesellschaft Italcementi zu HeidelbergCement gehört. HeidelbergCement hat nicht von der rechtmäßigen Vertretung der Bevölkerung der Westsahara die Zustimmung erhalten, im besetzten Gebiet operieren zu dürfen. Stattdessen hatte Italcementi beim Bau des Werks eine Genehmigung des Königreichs Marokko.

Der Vorstand muss dringend anerkennen, dass die Rechtslage eindeutig ist: Am 10. Januar 2018 hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes klargestellt, dass die Westsahara von Marokko besetzt wird und dass das humanitäre Völkerrecht für die Westsahara anwendbar ist. Die rechtmäßige Vertretung der Westsahara muss um Erlaubnis gebeten werden, nicht das Königreich Marokko.

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