Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Christian Russau. Ich bin vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.
Gehen wir gleich in medias res: Erstes Thema: Recyclingschrott und dessen illegale Verbringung nach Afrika. Nach Schätzung der Vereinten Nationen produzieren die Deutschen jedes Jahr zwei Millionen Tonnen Elektroschrott. Nur 700.000 Tonnen Elektroschrott gelangen jedes Jahr in das bundesrepublikanische Recyclingsystem, so laut Auskunft der Wochenzeitung DIE ZEIT. Was mit den restlichen 1,3 Millionen Tonnen passiert, weiß niemand. Sie verschwinden einfach. Ein Großteil davon offenbar nach Afrika. Ich frage Sie: wie hoch schätzen Sie Ihren Stichproben und Erfahrungswerten zufolge die über den Hamburger Hafen reale Menge an illegal nach Afrika exportierten Recyclingschrott? Welche Maßnahmen ergreifen Sie als HHLA diesbezüglich, um dies einzudämmen?
Schauen wir uns das allgemeine Panorama etwas genauer an:
Jedes Jahr werden an deutschen Seehäfen 300 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen. Davon entfallen 26 Millionen Tonnen auf Getreide, Ölsaaten und Futtermittel, 37 Millionen Tonnen auf Kohle, Erdöl und Erdgas. Auf den Hamburger Hafen entfielen dabei im Jahr 2015 137,8 Millionen Tonnen Güter insgesamt, davon 92,3 Millionen Tonnen im Stückgutumschlag, 45,5 Millionen Tonnen im Massengüterumschlag. Rund 10 Millionen Tonnen davon entfallen auf Schüttgut wie Kohle und Erze.
Nun, was hat es damit so auf sich?
Ob beim Abbau von Kupfer, Kohle, Erz, Zinn, Zink, Wolfram, Gold, Platin, Blei, Uran (erinnern wir uns bitte immer daran: jeden zweiten Tag geht durch den Hamburger Hafen ein Atomtransport!) oder ob bei der Förderung von Erdöl, Gas oder Schiefergas – fast ein Drittel der Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im globalen Wirtschaftsgeschehen betreffen den extraktiven Sektor, so viel wie in keinem anderen Bereich der Wirtschaft – dies belegen Zahlen des UN-Menschenrechtsrat.[1] Die betroffenen Menschen (Arbeiter/innen, Anwohner/innen) leiden sehr oft unter Umweltverschmutzung, Wasserverknappung oder -verseuchung, Landraub und nicht selten stehen Projekte der Rohstoffgewinnung in Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten. Die Lebenserwartung und -qualität der betroffenen Menschen wird durch den Rohstoffabbau in den seltensten Fällen qua Beschäftigung und Einkommensgewinnen gesteigert. Im Gegenteil, die von Rohstoffgewinnung unmittelbar betroffenen Regionen zeichnen sich meist durch extrem ungleiche Werte beim GINI-Index aus, dem Indikator für Armut. Hinzu kommt der Tatbestand, der seit den 1960er Jahren als Umweltrassismus bezeichnet wird: Betroffene von Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch Großprojekte beim Rohstoffabbau sind meist marginalisierte Gruppen wie Traditionelle Bevölkerung, Schwarze, Indigene, Kleinbauern und -bäuerinnen sowie Frauen und Kinder.
Sie werden fragen, was hat das mit HHLA zu tun? Es sei ja nicht HHLA, das gegen die Menschenrechte beispielsweise in Afrika, Asien oder Lateinamerika verstößt, es sei ja auch nicht HHLA, das die Güter oder Rohstoffe als Importeur nach Deutschland holt, Produkte, die in ihrer langen Herstellungskette vom Rohstoffabbaugut bis zum fertigen High-Tech-End-Produkt auch unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen hergestellt wurden. Nein. Sie als HHLA sind das nicht, aber hören wir uns doch einmal an, was die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte dazu sagen. Dort heißt es unter Punkt 13:
„13. Die Verantwortung, die Menschenrechte zu achten, erfordert, dass Wirtschaftsunternehmen
(a) es vermeiden, durch ihre eigene Tätigkeit nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verursachen oder dazu beizutragen und diesen Auswirkungen begegnen, wenn sie auftreten;
(b) bemüht sind, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhüten oder zu mindern, die auf Grund einer Geschäftsbeziehung mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind, selbst wenn sie nicht zu diesen Auswirkungen beitragen.“
Ich hebe noch einmal hervor: mittels „Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind, selbst wenn sie nicht zu diesen Auswirkungen beitragen“.
Nun, Sie sehen, nur das Argument, ‚wir von der HHLA sind doch nur durchlaufender Dienstleister‘, – dieses Argument ist gegenüber den UN-Leitprinzipien nicht haltbar, auch Dienstleister wie Sie stehen hier in der Verantwortung. Und ich möchte von Ihnen dort eine klare Ansage anhören, wie Sie dieser Verpflichtung im Einzelnen nachkommen.
Hinzu kommt: Die Deutsche Bundesregierung hat ja Ende 2016 die Vorgaben im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) verabschiedet. Ich möchte gerne von Ihnen hören, wie beabsichtigt HHLA, die im NAP neu formulierten Verpflichtungen bezüglich menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette umzusetzen? Was plant HHLA über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus weiter an Maßnahmen, um diese Verpflichtungen umzusetzen?
Sie werden verstehen, dass wir es nicht akzeptieren können, dass durch den Hamburger Hafen Blut-Kohle aus Kolumbien oder Kinderarbeits-Kobalt aus DR Kongo befördert wird, auch nicht die Anwohner/innen mit radioaktiven Staub verseuchendes Uran aus Tschad oder Namibia und auch nicht Uranpellets – und brennstäbe aus Gronau oder Lingen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
[1] UNHRC 2008: Corporations and human rights: a survey of the scope and patterns of alleged corporate-related human rights abuse