Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat,
mein Name ist Sabina Rothe, ich spreche für den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und vertrete die uns übertragenen Stimmrechte. Wir setzen uns für den Schutz der Umwelt und die Achtung der Menschenrechte ein.
Die Zukunft von Innogy scheint beschlossene Sache zu sein, solange die EU-Kommission nichts einzuwenden hat. Ich möchte hier trotzdem ein paar Kritikpunkte aus unserer Sicht in Bezug auf das Geschäftsjahr 2018 nennen und begründen, warum wir auch dieses Jahr den Vorstand nicht entlasten werden.
Auch im letzten Jahr hat Innogy aus unserer Sicht nur unzureichend zum Erreichen der nationalen und internationalen Klimaschutzziele wie dem Pariser Klimaschutzabkommen und den UN-Nachhaltigkeitszielen, den SGDs, beigetragen, zu denen Sie sich bekennen.
Ihre Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist im letzten Jahr im Vergleich zu 2017 um 5,9 Prozent auf nun unter 10 Milliarden kWh gesunken. Könnten Sie dies bitte genauer erklären? Hindert denn bei Ihnen allein die Aussicht, wieder bei RWE zu sein, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien?
Sie hatten ja Investitionen in Milliardenhöhe in erneuerbare Energien angekündigt. Diese sind auch 2018 um 262 Millionen Euro gestiegen, hätte aber auch höher liegen können. Hat sich der Deal zwischen E.ON und RWE negativ auf die Investitionen letztes Jahr ausgewirkt? Gab es sich in Planung befindende Projekte, die wegen der Zerschlagung von Innogy unsicher geworden sind oder gar abgebrochen werden mussten?
Wie sehen sie den Ausbau erneuerbarer Energien unter RWE? Angesichts der Ankündigungen von RWE: Hätten Sie sich hier mehr zugetraut als das, was die Pläne von RWE in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien vorsehen?
Zum Thema Menschenrechte:
Wir begrüßen, dass Sie nun eine Erklärung verabschiedet haben, um Ihre menschenrechtliche Sorgfalt auch gegenüber Ihren Zulieferern deutlich zu machen.
In Ihrem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht schreiben Sie allerdings:
„Wir können aufgrund unterschiedlicher Prozesse nicht zum Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden, berichten, da diese Daten nicht vorhanden sind. Auch zukünftig ist eine Erhebung nicht geplant.“ (S. 104)
Eine solche Intransparenz, gerade in Bezug auf mögliche Menschenrechtsverletzungen in Ihren Lieferketten, ist inakzeptabel. Sie zeigen hier auch der Politik einmal mehr, warum es bei diesem Thema nicht ausreicht, auf freiwilliges Engagement seitens der Unternehmen zu setzen.
Wie kommen Sie darauf, auch in Zukunft nichts Genaues zur Einhaltung Ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gegenüber Ihren Lieferanten zu sagen? Wollen Sie etwa schon im Voraus genauso untätig werden wie RWE? Wie sollen wir denn bewerten können, wie Sie im laufenden Geschäftsjahr Ihren sozialen und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen?
Dann noch einige Fragen, die die Innogy Stiftung betreffen. Sie ist im Jahr 2009 aus der RWE Jugendstiftung hervorgegangen. Stichwort Transparenz.
Seit September 2016 firmiert sie als innogy Stiftung für Energie und Gesellschaft gGmbH und ist die Unternehmensstiftung der innogy https://innogy-stiftung.com/ueber-die-stiftung/innogy-stiftungstag-2016/ .
- Welche Rechtsgrundlage gab es 2009 für die Umfirmierung der Stiftungen?
- Welche Vorteile haben sich für die Unternehmen RWE und Innogy aus der Umfirmierung der Stiftungen ergeben?
- Welche Vorteile entstehen der Gesellschaft durch die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit für die Innogy-Stiftung?
- Wie hoch sind die Steuerersparnisse für die Innogy Stiftung durch den Wegfall der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer pro Jahr?
Als Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre sehen wir es kritisch, dass seit einigen Jahren häufiger die Rechtsform der gemeinnützigen Unternehmensstiftung gewählt wird.
Ich zitiere:
“Die innogy Stiftung für Energie und Gesellschaft gGmbH ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, von Kunst und Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts Essen-Süd, Steuernummer 112/5717/3650, vom 27.06.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.“ https://innogy-stiftung.com/ueber-die-stiftung/spenden/
Wir würden uns wünschen, dass relevante Zuwendungen an Amtsträger, Spenden- und Sponsoringmaßnahmen sowie Berater- und Vermittlerverträge nicht nur in einem unternehmensweiten Register und nach unternehmenseigenen Richtlinien dokumentiert werden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.