Auch der Finanzsektor muss Umwelt- und Sozialstandards achten

Wenn es um klare Regeln und gegen Greenwashing geht, sträuben sich Banken, Versicherungen und Vermögensverwaltungen gegen jeglichen Regulierungsversuch. Zwar begrüßen sie neue Regeln für Klimaschutz und Menschenrechte ‒ aber nur, solange sie selbst nicht betroffen sind.

Kredite für US-Agrarkonzern Cargill

Die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Allianz haben seit Abschluss des Pariser Klimaabkommens Milliarden an Krediten oder Anleihen an Unternehmen vergeben bzw. gezeichnet, die maßgeblich an der Zerstörung von Wäldern beteiligt sind. Es geht um Kredite für und Investitionen in große Unternehmen, die in Wald-Risikosektoren tätig sind, wozu auch Palmöl, Kakao und Soja zählen, wie etwa der US-Agrarkonzern Cargill. Dieser steht mit der Abholzung von eigentlich geschützten Wäldern und dem Anbau riesiger Monokulturen in Verbindung. Der Finanzsektor muss seiner Verantwortung gerecht werden. Kredite für und Versicherungen von Energieprojekten müssen mit einer Prüfung einhergehen, ob Menschenrechte verletzt werden.

Auf Hauptversammlungen kritisieren wir Greenwashing, laxe Richtlinien und fehlende Transparenz. Gleichzeitig setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen für klare gesetzliche Regeln speziell für den Finanzsektor ein. Denn nur verbindliche Regeln und Standards helfen langfristig gegen Greenwashing.

Christian Russau
Vorstandsmitglied Dachverband

„Kein grüner Strom oder Wasserstoff mit roten Blutstropfen aus Menschenrechtsverletzungen! Ob Banken oder Industrie: Alle müssen sicherstellen, dass beim Ausbau erneuerbarer Energien Landkonflikte im Globalen Süden nicht verschärft, sondern die Rechte der Betroffenen geachtet werden.“

Finanzsektor und Lieferkettengesetz

Dem Finanzsektor sollen bislang keine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Investitionen, Kredite und Versicherungen auferlegt werden. Zwar fällt die Branche grundsätzlich etwa unter das Lieferkettengesetz. Das gilt aber nur für die vorgelagerte Lieferkette, also beispielsweise die Beschaffung von Bürostühlen. Doch Bankkredite oder Versicherungen sind ausgenommen ‒ und damit der Geschäftsbereich, in dem die meisten Umwelt- und Menschenrechtsrisiken der Branche liegen.

  • Rechtlich verbindliche Sorgfaltspflichten auch für Banken, Versicherungen und Vermögensverwaltungen
  • Transparenz bei Finanzierungen umstrittener Projekte
  • Verbindliche Standards und Rechenschaftspflichten für „grüne“ Investments

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