Grüne Transformation: Klimaschutz nicht gegen Menschenrechte ausspielen

Gemeinsamer Protest in Berlin für die Rechte traditioneller Gemeinschaften und Umweltschutz in Brasilien.

In Brasilien werden bei vielen Großprojekten Landrechte von traditionellen Gemeinschaften wie Indigenen, Fischer*innen und Kleinbäuer*innen missachtet. Eine freie, vorherige und informierte Konsultation, wie sie die ILO-Konvention Nr. 169 zum Schutz der Rechte der indigenen und weiteren traditionellen Völkern und Gemeinschaften vorschreibt, wird nicht umgesetzt.

Dies ist auch beim eigentlich positiv zu bewertenden Ausbau erneuerbarer Energien wie Windkraft und Photovoltaik der Fall. Auch hier sind überwiegend Ländereien traditioneller Völker und Gemeinschaften oder von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern betroffen, die davon leben.

In Amazonien geht dies mit Landraub und noch mehr Waldrodung einher. So verschärfen sich teils schwere soziale Konflikte um Land weiter. Werden Großprojekte im Namen des Klimaschutzes, aber ohne Rücksicht auf Menschenrechte durchgesetzt, stellt dies das Versprechen als nachhaltige und sozial gerechte Lösung zutiefst infrage.


Flávia Nascimento von der Anwohner*innenvereinigung von Piquiá de Baixo aus Maranhão (rechts) und Mikaell Carvalho von der Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Justiça nos Trilhos (Gerechtigkeit auf der Schiene) weisen bei unserem gemeinsamen Protest auch auf die Verantwortung deutscher Konzerne hin.

„Wir sagen Nein zu diesem Modell der Zerstörung, das unsere Territorien schädigt. Wir sagen Nein zu der Gewalt, die unsere natürlichen Reichtümer plündert, die unsere Flüsse zerstört. Wir sagen Nein zu diesem Wirtschaftsmodell, das über unsere Territorien herrschen will. Unsere Territorien sind nicht verhandelbar.“

Mikaell Carvalho Justiça nos Trilhos


Verpflichtung für deutsche Konzerne

Das dürfen auch beteiligte deutsche Konzerne nicht länger ignorieren. Ob Hafenterminals, Bahnlinien, Wasserstoff-, Wind- und Solarparks: Beim nötigen Umbau der globalen Wirtschaft weg von fossilen Energien dürfen grundlegende Menschenrechte nicht eingeschränkt werden. Wirklich „grün“ kann die Transformation nur werden, wenn sie auch sozial gerecht umgesetzt wird.

  • Rechtlich verbindliche Sorgfaltspflichten auch für Banken, Versicherungen und Vermögensverwaltungen
  • Transparenz bei Finanzierungen umstrittener Projekte
  • Verbindliche Standards und Rechenschaftspflichten für „grüne“ Investments

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/menschenrechte/gruene-transformation-klimaschutz-nicht-gegen-menschenrechte-ausspielen/