Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der Rheinmetall AG kommt seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nach. Gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) muss Rheinmetall sicherstellen, dass die eigenen Produkte nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Doch der Vorstand belegt nicht transparent, wie Menschenrechtsrisiken der eigenen Geschäftstätigkeit identifiziert und minimiert werden. Mit dem bereits vom Bundeskabinett beschlossenen Sorgfaltspflichtengesetz erhöhen sich die rechtlichen und finanziellen Risiken, denn Verstöße können zu Bußgeldern und zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland führen.
Einstieg in die Entwicklung autonomer „Killerroboter“
Zwar wirbt Rheinmetall laut Geschäftsbericht 2020 damit, ESG-Kriterien einzuhalten und keine kontroversen Waffensysteme anbieten zu wollen. Dennoch hat Rheinmetall mit dem Mission Master ein Waffensystem im Angebot, das für den Einstieg in die Entwicklung autonomer „Killerroboter“ steht. Darüber hinaus hat der Konzern unlängst die Geschäftsbeziehungen zu Ungarn intensiviert – obwohl die dortige Regierung seit Jahren Demokratie und Rechtsstaat demontiert.
Riskante Wachstumspläne für die Rüstungssparte – mit Folgen für den Aktienkurs
Ferner streitet der Vorstand der Rheinmetall AG trotz der weltweiten Corona-Pandemie weiter für wachsende Militäretats. Denn nur so ist das Bestreben der Unternehmensführung erklärbar, die Rüstungssparte zukünftig weiter auszubauen und perspektivisch den Anteil am Gesamtumsatz auf 70 Prozent zu steigern. All das ist mit den Kriterien für ein auch ökologisch und sozial nachhaltiges Geschäftsmodell völlig unvereinbar. Dies war auch ein zentraler Grund dafür, warum der wichtige Investor Janus Hendersen im Oktober letzten Jahres aus Rheinmetall divestierte und damit einen Kurssturz der Aktie auslöste.
Geschäftspraxis im Widerspruch zum UN Global Compact
Rheinmetall hat im März 2021 den Antrag gestellt, dem UN Global Compact beizutreten. Darin bekennen sich die Unterzeichner dazu, internationale Menschenrechte zu unterstützen und zu achten sowie sicherzustellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Dieses Bekenntnis steht jedoch in eklatantem Widerspruch zu bestimmten Aktivitäten des Konzerns.
Seit vielen Jahren profitiert Rheinmetall von dem völkerrechtswidrigen Krieg im Jemen. Dies dokumentiert auch die Strafanzeige, die Menschenrechtsorganisationen bereits im Dezember 2019 beim Internationalen Strafgerichtshof auch gegen Rheinmetall gestellt haben. Sie belegt die Verwendung von Rheinmetall-Waffen bei Luftangriffen der von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) geführten Kriegskoalition, die als Kriegsverbrechen zu bewerten sind.
Strafrechtliche Ermittlungen in Italien
Auch die italienische Justiz hat jüngst entschieden, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen Manager einer italienischen Tochtergesellschaft der Rheinmetall AG und hochrangige Beamte der italienischen Nationalen Behörde für den Export von Rüstungsgütern (UAMA) fortzusetzen. Die Ermittlungen sollen Klarheit über ihre Rolle beim Export von Waffen bringen, die bei einem Luftangriff der Kriegskoalition im Jemen zum Einsatz kamen. Darüber hinaus wurden Anfang 2021 bereits bestehende Exportgenehmigungen für Saudi-Arabien und in die VAE durch die italienische Regierung widerrufen und damit die Lieferung von tausenden Bomben vorerst gestoppt.