Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungpunkt 3,
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Die Mitglieder des Vorstands der RWE AG werden nicht entlastet.

Begründung:

Aufspaltung in alte und neue RWE – keine Änderung des Geschäftsmodells
Der RWE-Vorstand erweckt den Anschein, der zunehmenden Bedeutung von Erneuerbaren Energien mit der Aufspaltung in zwei Unternehmen Rechnung zu tragen. In der Praxis jedoch ist RWE weit davon entfernt, sich von seinem überkommenen Energiemodell mit Fokus auf Kohle- und Atomstrom zu verabschieden. Sowohl das alte RWE-Geschäft mit konventioneller Stromerzeugung und Energiehandel als auch die neue Gesellschaft „RWE International SE“ mit Erneuerbaren Energien, Netzen und Vertrieb verbleiben unter dem Dach der RWE AG. Die „alte“ RWE behält somit weiter die Kontrolle über die neue Gesellschaft.

Tatsächlich dient die Aufspaltung vor allem der Geldbeschaffung, denn nach der ersten Kapitalerhöhung der RWE International SE von 10% visiert RWE an, weitere Anteile der neuen Gesellschaft zu veräußern, um die konventionelle Unternehmensgruppe finanziell zu stärken. Mindestens 51 Prozent und damit die Kontrolle soll jedoch bei der RWE AG verbleiben.

Die Zeichen der Zeit hat RWE nur insofern verstanden, als dem Vorstand klar ist, dass mit dem konventionellen Geschäftsbereich Kohle und Atom keine Gelder am Kapitalmarkt mehr zu holen sind. Die RWE International SE ist deshalb die einzige Hoffnung, dem Unternehmen neues Geld einzubringen. Die Aufspaltung stellt weniger eine strategische Neuausrichtung als vielmehr eine konventionelle Wette auf die Zukunft dar, da sich der Konzern nach einer erwarteten Marktbereinigung im Strommarkt sowie der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke 2022 höhere Börsenstrompreise verspricht. Dann – so das Kalkül – kann mit billigem Kohlestrom wieder Geld verdient werden.

Management hat keine Erfahrung mit Erneuerbaren Energien
Wie sehr die RWE AG nach wie vor dem alten Geschäftsmodell verhaftet bleibt, zeigt sich auch an der Konzernspitze. Mit Peter Terium und Bernhard Günther an der Spitze übernehmen zwei Fachleute der klassischen Energieerzeugung die RWE International SE, die wenig bis keine Erfahrung in Erneuerbaren Energien mitbringen. Das alte Management ist bislang außerdem auch den Beweis schuldig geblieben, inwiefern es in der Lage ist, sich im umkämpften Geschäftsfeld „Vertrieb“ gegen wendigere und innovativere Unternehmen etwa aus dem IT-Bereich durchsetzen zu können. So kann der Start der neuen Gesellschaft nicht gelingen.

Mountaintop Removal
Das Verharren im alten Geschäftsmodell zeigt auch die Beteiligung der RWE mit 10 Prozent an dem amerikanischen Unternehmen Blackhawk Mining LLC. Blackhawk betreibt in großem Stil das zerstörerische Mountaintop Removal (MTR), bei dem zur Kohleförderung ganze Bergspitzen weggesprengt, Ökosysteme zerstört und Täler und Flüsse mit Abraum verseucht werden. Obwohl RWE seit Jahren mit den Auswirkungen des MTR-Bergbau konfrontiert wird, hält sie über eine Konzerntochter seit 2012 bedeutende Beteiligungen an Blackhawk.

Transparenz und Unternehmensverantwortung
Auch beim Thema Transparenz und Unternehmensverantwortung ist wenig Fortschritt zu spüren. Nach wie vor ist RWE nicht bereit, Kohleimporte aus Kolumbien von den Unternehmen Drummond und Prodeco/Glencore auszuschließen, obwohl diese Unternehmen laut diverser, vereidigter Zeugenaussagen in schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen rund um ihre Kohleminen verstrickt sind.

Rheinische Braunkohletagebaue
Die Einschätzung des Vorstands, dass die Braunkohletagebaue Garzweiler und Hambach bis 2045 so betrieben werden können wie bisher geplant, ist zu bezweifeln. Das Festhalten an der Zerstörung von Landschaften und die Zwangsumsiedlung ganzer Dörfer, sowie die gravierenden Eingriffe in den Wasserhaushalt und die Zerstörung der fruchtbaren Böden ist im Zeitalter der Energiewende weder notwendig noch akzeptabel.

Feinstaubemissionen gefährden Kindergesundheit
Die von Tagebauen und Kraftwerken ausgehenden Feinstäube sind für Kinder noch gefährlicher als für Erwachsene. Nicht nur die kleineren Atemwege, sondern unreife Abwehrsysteme sowie die hormonellen und krebserregenden Wirkungen von Feinstäuben sind in der Kindheit besonders bedrohlich. Seit 2014 ist bekannt, dass Schwangere, die Feinstaub ausgesetzt sind, vermehrt geschädigte Neugeborene entbinden. Es kommt zu mehr Mangelgeburten unter 2.500 Gramm Geburtsgewicht, zu Störungen der Lungenentwicklung und zu psychomotorischen Entwicklungsverzögerungen. RWE hat durch die Emission giftiger Feinstäube erhebliche gesundheitliche Risiken für die körperliche Unversehrtheit der Kinder (Grundgesetz §2 Abs. 2) zu verantworten.

BoAplus verstößt gegen Pariser Klimaschutzabkommen
Zur Doppelstrategie von RWE passt auch, dass weiter der Bau eines neuen Braunkohlekraftwerkes in Niederaußem unter dem Namen BoAplus geplant ist (Leistung  1.100 MW). Mit dem Bau von BoAplus würde RWE gegen das Klimaschutzabkommen von Paris aus dem Jahr 2015 verstoßen. Das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Vertrags ist nötig, damit nicht Millionen Menschen zu Klimaflüchtlingen werden.

 

Gegenantrag zu Tagesordnungpunkt 4,
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der RWE AG werden nicht entlastet.

Begründung:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die strategische Fehlentscheidung von RWE bezüglich der Stromerzeugung durch Atom- und Kohlekraftwerke mitgetragen. Die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat haben das wirtschaftliche Fiasko für ihre Städte- und Gemeindehaushalte in Kauf genommen.

Bereits vor zehn Jahren war bekannt, dass die Atomkraft ein hochgefährliches Auslaufgeschäft ist, und dass der Abbau und die Verbrennung von Braunkohle extrem klima-, umwelt- und gesundheitsschädlich sind. Es war also zumindest fahrlässig, nicht auf Alternativen zu setzen.

Insbesondere zu kritisieren sind die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat , Oberbürgermeisterin a.D. Dagmar Mühlenfeld (Mülheim/Ruhr), Oberbürgermeister Ulrich Sierau (Dortmund), Landrat a.D. Frithjof Kühn (Rhein-Sieg-Kreis) und Landrat a.D. Roger Graef (Eifelkreises Bitburg-Prüm), weil sie als gewählte Volksvertreter die besondere Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Einwohnerinnen der Städte und Landkreise nicht wahrgenommen haben.

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