Gegenanträge

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Siemens-Staudammgeschäfte beteiligen sich an Projekten, bei denen Menschen vertrieben werden

Der Vorstand der Siemens AG verstößt mit der anhaltenden Beteiligung am Joint Venture mit dem Maschinenbauer Voith, Voith Hydro, und den daraus resultierenden Beteiligungen an Staudamm-Projekten wie Belo Monte, Jirau, Santo Antonio und Teles Pires (alle Brasilien), an Agua Zarca (Honduras), Cambambe II (Angola), Xiluodo (China) und einer Pressemeldung zufolge künftig auch bei Gilgel Gibe III (Äthiopien) gegen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, gegen die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), gegen die Empfehlungen der Weltstaudammkommission, gegen die eigenen Corporate Governance-Richtlinien des Konzerns sowie gegen die Menschenrechte der von den Staudammprojekten betroffenen lokalen Bevölkerungen. Allein beim Xiluodo-Damm geht es um die Zwangsumsiedlung von bis zu 180.000 Menschen.

Seit der Hauptversammlung 2013 informierten wir den Vorstand über die menschenrechtlichen Konsequenzen seines Staudammgeschäfts. Der Vorstand der Siemens AG hatte nunmehr hinreichend Zeit, Prozesse zu etablieren, mit denen der Konzern Abhilfe schafft für die Menschenrechtsverletzungen, die er durch seine Beteiligung an solchen Projekten mit verursacht. Da der Vorstand der Siemens AG weder in der Lage noch willens war – trotz Kenntnis der Vorgänge –, diese eklatanten Missstände abzustellen, muss dem Vorstand die Entlastung verweigert werden.

Siemens-Zulieferer für zwielichtige Bergbau- und Energieprojekte

Die Siemens AG liefert noch immer Equipment, Anlagen oder Dienstleistungen an zwielichtige Energieprojekte (z.B. Hidrosogamoso in Kolumbien) oder an menschenrechtlich fragwürdige Bergbauprojekte (beispielsweise für die Kohlemine Cerrejón in Kolumbien; an die Kupfermine Tintaya Antapaccay in Peru; für die Grupo México, eine Firma, die der bekannte mexikanische Bischof Raúl Vera unlängst öffentlich als „Serienmörder“ bezeichnete, da es die größte Umweltkatastrophe in Mexiko beim Dammbruch der Kupfermine Buenavista im Bundesstaat Sonora verursacht hat; oder bietet Dienstleistungen für den Bau des Bahn- und Hafenkomplexes Nacala in Mosambik, über den die Kohle aus der Mine Moatize des Vale-Konzerns abtransportiert werden soll, eine Mine, die die Vertreibung tausender Kleinbauern zur Folge hat.

Siemens ist Abnehmer von Rohstoffen aus menschenrechtlich zweifelhafter Produktion

Hinzu kommt der Unwillen von Siemens, sich endlich der Verantwortung für die Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Zuliefererkette zu stellen. So kann Siemens nicht ausschließen, dass sich in Siemens-Endprodukten Rohstoffe finden, deren Ursprung unter Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung hergestellt wurden (Siemens bezieht z.B. von dem Aufbereiter von Seltenen Erden, Lynas, dessen Werk in Malaysia die Gesundheit der Anwohner/innen gefährdet, verarbeitet Wolfram aus zwielichtigen kolumbianischen Minen etc.). Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette darf nicht an einem falsch verstandenen „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ scheitern: Menschenrechte sind nicht verhandelbar.

Siemens-Klimakiller

Siemens beteiligt sich als Ausrüster und mit „neuen“ technologischen Lösungen an der Ausbeutung der kanadischen Ölsande So soll das Bitumen aus den Teersanden per kupferdrahtinduziertem Magnetfeld herausgeschmolzen werden Siemens nennt diese Lösung besonders „nachhaltig“. Doch die Ausbeutung der Teersande und deren spätere energetische Nutzung sind besonders klimaschädlich. Genauso klimaschädlich ist Siemens‘ Übernahme des Fracking-Spezialisten Dresser-Rand. Jüngste Untersuchungen in Texas legten zutage, dass die doppelte als die ursprünglich geschätzte Menge an Methan beim Fracking freigesetzt wird. Methan ist 22 Mal klimaschädlicher als CO2. In Zeiten des Klimawandels ist die Beteiligung an Firmen, deren Geschäft auf der klimaschädlichen Ausbeutung fossiler Rohstoffe beruht, unzeitgemäß und nicht zu verantworten.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Siemens ist an Firmen und Projekten beteiligt, durch die Menschen durch Staudämme vertrieben werden und die als Klimakiller die Atmosphäre aufheizen. Außerdem vertreibt Siemens Produkte aus menschenrechtlich zwielichtiger Herkunft. Der Aufsichtsrat der Siemens AG hat es versäumt, den Vorstand davon abzuhalten, an diesen Projekten teilzuhaben bzw. diese bekannten Praktiken durchzuführen. Somit verstößt der Aufsichtsrat gegen UN-Leitprinzipien, Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Empfehlungen der Weltstaudammkommission und eigene Corporate-Governance-Richtlinien, da er es versäumt hat, den Vorstand anzuweisen, Prozesse zu etablieren, mit denen der Konzern Abhilfe für die Menschenrechtsverletzungen geleistet hätte, bzw. die benannten Praktiken einzustellen.

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