Gegenanträge

Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Der Vorstand von ThyssenKrupp hat es im zurückliegenden Geschäftsjahr erneut versäumt, die vom Dachverband der Kritischen Aktionäre auf den Hauptversammlungen seit Jahren angeprangerten Mißstände als solche wahrzunehmen und angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. ThyssenKrupp verstößt gegen Regeln verantwortungsvoller Unternehmensführung, weigert sich noch immer, für die negativen Folgen der eigenen Investitionen wie beim Stahlwerk in Rio de Janeiro einzustehen (siehe 1), mißachtet die Sorgfaltspflichten in der eigenen Zulieferkette (siehe 2) sowie in seiner eigenen Rolle als Zulieferer (siehe 3) und fährt fort mit der Produktion von Rüstungsgütern und deren Export in Krisen- und Konfliktgebiete (siehe 4).

1) Das TKCSA-Stahlwerk in Rio de Janeiro hat auch nach mittlerweile fünfeinhalb Jahren Betrieb noch immer keine Betriebsgenehmigung von den Behörden erhalten, da die Auflagen zur Staubminderung noch immer nicht umgesetzt werden konnten. Gegenwärtig ist der sog. TAC-Vertrag noch immer die einzige Rechtsgrundlage, auf der das Stahlwerk betrieben wird. Dieser Vertrag läuft in wenigen Monaten aus und noch immer hat ThyssenKrupp nicht alle Anforderungen umgesetzt. Somit steht ThyssenKrupp nun vor dem Problem, die definitive Betriebsgenehmigung noch immer nicht erhalten zu können, aber dass der TAC-Vertrag auch nicht mehr verlängert werden kann, da die Maximaldauer, die der Gesetzesrahmen bietet, in wenigen Monaten ausgeschöpft ist. Der Vorstand der ThyssenKrupp AG hält es im Jahresbericht nicht für nötig, die Aktionär/innen darüber in Kenntnis zu setzen, dass das Werk in wenigen Monaten deswegen von Amts wegen stillgelegt werden kann. Zudem weigert sich ThyssenKrupp noch immer, den vom Stahlwerkstaub betroffenen Anwohner/innen die dringend benötigte medizinische Versorgung zukommen zu lassen; auch den 5.763 in Sammelklagen juristisch gegen TKCSA vorgehenden Fischer/innen verweigert TK die Entschädigungen für den jahrelangen Einkommensausfall in Millionenhöhe.

2.) ThyssenKrupp missachtet die Sorgfaltspflichten in der eigenen Zulieferkette im Bereich Rohstoffbeschaffung: Bei der von TK von Zulieferern gekauften Kohle aus Kolumbien oder Mosambik, bei Eisenerz aus Brasilien, bei Kupfer aus Peru oder aus Sambia und anderen Rohstoffen versäumt es ThyssenKrupp, die menschenrechts- und umweltbezogenen Safeguards und Due diligence in der Zuliefererkontrolle durchgängig bis zum Ursprungsort robust und effektiv durchzuführen. Dadurch macht sich ThyssenKrupp als Käufer solcher Rohstoffe mitschuldig an den damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen.

3.) ThyssenKrupp Zulieferer für zwielichtige Bergbauprojekte: Die ThyssenKrupp AG liefert noch immer Equipment, Anlagen oder Dienstleistungen an umweltverschmutzende und menschenrechtlich fragwürdige Bergbauprojekte, so beispielsweise für die Kupfermine Tintaya Antapaccay in Peru oder für Samarco, den brasilianischen Bergbaukonzern, dessen Dammbruch bei Mariana Anfang November die weltweit größte Bergwerkskatastrophe aller Zeiten ausgelöst hat: Laut der amerikanischen Consulting Bowker & Associates stellen die dort durch den Dammbruch freigesetzten 62 Mio. Kubikmeter Klärschlamm, die über 800 km versuchte Flusslandschaft sowie die Schäden von mindestens 5 Mrd. Dollar den traurigen Negativweltrekord in der Geschichte des Bergbaus. Zu ThyssenKrupps Sorgfaltspflichten zählt auch, die Abnehmer ihres Equipments, ihrer Anlagen oder Dienstleistungen vorher zu überprüfen. ISO-Zertifizierungen wie diejenigen, die Samarco vorweisen, sind dazu nicht ausreichend.

4) ThyssenKrupp fährt mit Rüstungsexporten auch in Krisengebiete ungehindert fort
ThyssenKrupp verzeichnete dem Stockholmer Friedensforschungsinstitut Sipri zufolge im vergangenen Jahr ein starkes Umsatzwachstum beim Geschäft mit Kriegsschiffen. Dabei schreckt der Konzern auch nicht vor der Lieferung seiner UBoote und Fregatten in Krisenregionen wie Algerien, Ägypten und Israel zurück. Angesichts der angespannten weltpolitischen Lage und der brisanten Lage im arabischen Raum sind derartige Exportgeschäfte nicht vertretbar, weil z.B. die Menschenrechtslage in Algerien und Ägypten von Experten wie dem BICC (Bonn International Center for Conversion) oder der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (BICC) als „problematisch“ eingestuft und insbesondere grundlegende Bürgerrechte immer wieder verletzt werden. Auch die Lieferung bzw. der Bau von zwei weiteren U-Booten an die israelische Marine sorgte im laufenden Geschäftsjahr für Kritik. Nach Expertenmeinung können diese nämlich „auch mit nuklear bestückten Marschflugkörpern ausgestattet werden“.

Da der Vorstand weiterhin die Produktion von Rüstungsgütern und deren Export in Krisen- und Konfliktgebiete vorantreibt, muss dem Vorstand der ThyssenKrupp die Entlastung verweigert werden.

 

Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat es versäumt, den Vorstand anzuweisen, die negativen Folgen der eigenen Investitionen wie beim Stahlwerk in Rio de Janeiro (siehe 1) endlich abzustellen und den betroffenen medizinische Versorgung sowie finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen. Der Aufsichtsrat hat es zudem versäumt, den Vorstand anzuweisen, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der gesamten Rohstofflieferkette als auch in der eigenen Zuliefererrolle für die Öffentlichkeit transparent und in der Sache robust, effektiv und in dem von den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorgegebenem Rahmen umzusetzen (siehe 2 und 3). Außerdem hat es der Aufsichtsrat versäumt, die Produktion von Rüstungsgütern und deren Export in Krisen- und Konfliktgebiete endlich einzustellen (siehe 4). Aus diesen Gründen ist dem Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG die Entlastung zu verweigern.

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