In unserem Gegenantrag zu TOP 3 kritisieren wir, dass der Vorstand der Thyssenkrupp AG nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, einen Beitrag zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda zu leisten.
Fragen zum Thema Klimaschutz:
Thyssenkrupp gehört mit knapp 23 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) weiterhin zu den klimaschädlichsten Unternehmen Deutschlands. Doch entscheidend sind auch die Emissionen der Wertschöpfungskette, vor allem jene, die durch die Nutzung von Thyssenkrupp-Produkten entstehen (Scope 3). Ausgerechnet hierzu finden sich keine Angaben im aktuellen Geschäftsbericht. Laut Science Based Targets initiative (SBTi) entspricht das Ziel von Thyssenkrupp, die Scope-3-Emissionen bis 2030 um magere 16 Prozent zu senken, nicht den Reduktionen, die erforderlich sind, um die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen.
- Wie hoch sind die Scope-3-Emissionen im abgelaufenen Geschäftsjahr gewesen?
- Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Scope-3-Emissionen an den gesamten Emissionen (Scope 1, 2 und 3 zusammen)?
- Wieso veröffentlichen oder erheben Sie aktuell keine Scope-3-Emissionszahlen?
- Können Sie sicherstellen, dass dieses Klimaziel dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht wird?
- Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um das Ziel für den Scope 3 zu erreichen?
- Wie hoch sind die geplanten Investitionen, um das Ziel für den Scope 3 zu erreichen?
- Gibt es konkrete und transparente Ausschlusskriterien für potentielle Projektbeteiligungen im Bereich der fossilen Energien? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum gibt es diese nicht?
- Welche aktuellen und geplanten Kohleprojekte (Kohleminen und -kraftwerke) werden von Thyssenkrupp mit welchen Produkten beliefert? An welchen derartigen Projekten ist eine Beteiligung geplant?
Fragen zum CIMSUD-Zementwerk in der Westsahara:
Thyssenkrupp hat 2016 den Auftrag für den Bau des CIMSUD-Zementwerks in der Nähe von El Aaiún, der Hauptstadt der Westsahara, übernommen.
- Sind die Arbeiten am CIMSUD-Werk abgeschlossen und seit wann ist es in Betrieb?
- Sind weitere Projekte mit Beteiligung von Thyssenkrupp in den besetzten Gebieten der Westsahara geplant? Wenn ja, um welche handelt es sich?
- Ist sich der Vorstand bewusst, dass die Westsahara besetzt und Marokko dort Besatzungsmacht ist?
- Für wirtschaftliche Aktivitäten in der von der UNO als Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung eingestuften Westsahara ist laut internationalem Recht die explizite Zustimmung des sahrauischen Volkes nötig. Verträge mit Behörden der marokkanischen Besatzungsmacht sind dafür unzulässig. Wie hat Thyssenkrupp die Zustimmung des sahrauischen Volkes für den Bau des Cimsud-Werkes eingeholt?
- Die Siedlungspolitik des marokkanischen Staates in der besetzten Westsahara begründet laut den wissenschaftlichen Diensten des Bundestags eine Verletzung der Genfer Konvention und stellt damit ein Kriegsverbrechen dar. Kann Thyssenkrupp ausschließen, dass die im CIMSUD-Werk hergestellten Produkte für Bauvorhaben im Rahmen der Siedlungspolitik verwendet werden?
- Sieht Thyssenkrupp den Bau des CIMSUD-Werkes in Einklang mit internationalem Recht?
- Die von der UN als Vertretung des sahrauischen Volkes anerkannte Frente Polisario hat die gesamte Westsahara am 18.11.2020 zum Kriegsgebiet erklärt. Wie schätzt Thyssenkrupp die Risiken seines Engagements in der Westsahara vor diesem Hintergrund ein?
- Haben Sie bezüglich Ihrer Projekte in der Westsahara und Marokko Audits durchführen lassen? Wenn ja, was sind die Ergebnisse, insbesondere in Bezug auf die Achtung der Rechte der sahrauischen Bevölkerung?
Fragen zum Thema Rüstungsexporte:
- Im Bundestag wurden am 29.01.2021 Anträge von Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke für ein Waffenembargo gegen die Türkei erörtert. So fordern die Grünen konkret, die Genehmigung für die TKMS-U-Boote an die Türkei zu widerrufen. Warum halten Sie als Konzern es trotz der aggressiven Außenpolitik Erdogans weiterhin für vertretbar, an dem Geschäft mit der Türkei festzuhalten? Bitte schieben Sie in Ihrer Antwort nicht die Verantwortung auf die Bundesregierung ab.
- Mit der Entdeckung größerer Erdgasvorkommen unter dem östlichen Mittelmeer wächst die Gefahr, dass die Kontrahenten sich mit von Thyssenkrupp gelieferten Kriegsschiffen gegenüberstehen, da TKMS nicht nur die Türkei, sondern auch die meisten anderen der Ägäis-Anrainerstaaten wie Griechenland, Israel, Ägypten und Italien schon lange mit Marineschiffen ausstattet. Inwieweit halten Sie derartige Rüstungslieferungen für vereinbar mit dem Bekenntnis des Konzerns zu den SDGs sowie zu den Menschenrechten?
- Der Export eines vierten U-Bootes von TKMS an Ägypten im Sommer 2020 wurden von der abrüstungspolitischen Sprecherin und Obfrau der Linksfraktion im Auswärtigen Ausschuss Sevim Dagdelen mit den Worten kommentiert: „Mit der Aufrüstung von Ägypten befeuert die Bundesregierung die Kriege im Jemen und Libyen. Wir brauchen eine sofortige Beendigung dieser skrupellosen Exportpolitik, die weltweit Regime für ihre Kriege mit Waffen ausstattet.“ Inwieweit halten Sie als Konzern die Lieferung von Marineschiffen und U-Booten an Ägypten und damit an ein Land, dass in Kriegshandlungen verstrickt ist, weiterhin für vertretbar?
- Wie bewerten Sie das Reputationsrisiko, das aus derartigen hochkontroversen Rüstungsexporten an kriegführende Staaten für Ihren Konzern erwächst?
- Bestehen Rüstungslieferungen an Marokko oder sind solche geplant?
- Mit dem Bau von vier Kriegs-Korvetten in der vormaligen „Estaleiro Oceana“-Werft in Itajaí, die Thyssenkrupp zum Zwecke des Korvettenbaus in 2020 gekauft hat, will Brasilien die militärische Schlagkraft des eigenen Landes stärken. Gegen Bolsonaro sind jüngst vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Anzeigen wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zugelassen worden. Bolsonaro spricht zusammen mit seinen politisch einflussreichen Söhnen unverblümt vom Einsatz militärischer Gewalt gegen den Nachbarn Venezuela. Haben Sie dies in ihren Plänen berücksichtigt?
- Sind weitere Aufrüstungsprojekte in Brasilien in Planung? Wenn ja, um welche handelt es sich?
Fragen zum Thema Parteispenden:
- Gab es Spenden der Thyssenkrupp AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften an politische Parteien in den Jahren 2018-2020?
- Haben Personen des Thyssenkrupp-Vorstands, des Aufsichtsrats oder Geschäftsführer einer ihrer Tochtergesellschaften als Privatpersonen Spenden an politische Parteien im selben Zeitraum getätigt?
- Hat Thyssenkrupp in dem zuvor genannten Zeitraum sogenanntes Parteisponsoring vorgenommen? Wenn eine dieser drei Fragen mit „ja“ beantwortet wurde, schlüsseln Sie die Antworten bitte auf nach: Spendenbetrag, empfangende Partei inkl. Bezirksverband, Datum der Spende, Spender und ggf. Art des Sponsorings.
- Wie verhalten sich diese Spenden im Vergleich zu Parteispenden und Parteisponsorings seit dem Jahr 2000? Welche Entwicklung haben sie genommen?
- Welche Zahlungen hat die Thyssenkrupp AG im Zeitraum 2018-2020 an sog. Interessens- oder Lobbyvertreter getätigt? Welche Parteispenden wiederum haben diese, inkl. Metallverbänden, getätigt?