- Strittige Themen und Fragen könnten unberücksichtigt bleiben, wenn Aktiengesellschaften das Recht erhalten, die Anzahl der Fragen nach eigenem Ermessen zu begrenzen
- Zuvor geplante, massive Einschränkungen der Aktionärsrechte nach lautstarker Kritik abgewendet
- Umfassende Reform der Aktienrechts zur Stärkung der Aktionärsrechte nötig
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) kritisieren die vom Bundestag verabschiedete gesetzliche Regelung zu virtuellen Hauptversammlungen als weiterhin unzureichende Alternative zur Präsenzveranstaltung, da die Organisationen Aktionär:innenrechte gefährdet sehen.
Die CBG erkennt keine Notwendigkeit für eine Änderung des Aktiengesetzes. „Es ist nicht einzusehen, warum Bayer und Co. nun auch ohne pandemische Not die Möglichkeit erhalten sollten, vor der Konzernkritik ins Internet zu fliehen und Aktionär:innen-Rechte generell zu schwächen“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
Gerade bei komplexen und strittigen Themen würden Aktiengesellschaften zu vielen kritischen Punkten keine Auskunft geben müssen bzw. diese gar nicht zur Kenntnis nehmen, wenn sie willkürlich im Voraus den Umfang von einzureichenden Fragen beschränken dürfen. Zwar müssen entsprechende Einschränkungen „angemessen“ sein, doch allein die Aktiengesellschaften können entscheiden, was sie für angemessen erachten.
„Es droht ein Flickenteppich, wie viele Fragen und damit auch Kritik die Aktiengesellschaften überhaupt zulassen“, warnt Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von Aktionär:innen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können. Damit wird die Bundesregierung nicht dem im Koalitionsvertrag gemachten Versprechen gerecht, Aktionärsrechte auch auf virtuellen Hauptversammlungen vollumfänglich zu wahren. Für uns stellt die virtuelle Hauptversammlung weiterhin keine gleichwertige Alternative zur Hauptversammlung in Präsenz dar. Wir werden die Pläne und Umsetzungen durch die Aktiengesellschaften kritisch beobachten und Missstände klar benennen“, kündigt Massa an.
Laut Gesetz können Aktiengesellschaften nicht nur über Anzahl und Länge der Fragen bestimmen, sondern auch darüber, ob es eine absolute Höchstzahl von Fragen oder ein Limit pro Aktionär:in geben soll. Das könnte zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten führen. Zu einer Auswahl auf der Basis des Aktienbesitzes darf es nicht kommen, da Aktionärsrechte unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien gelten.
Auf der letzten Online-Hauptversammlung der Bayer AG hatte die CBG leidvolle Erfahrungen mit Konzernwillkür sammeln müssen. Just als es an die Beantwortung ihrer Fragen ging, erklärte der Versammlungsleiter mit Verweis auf die fortgeschrittene Zeit, nun keine Nachfragen mehr zu erlauben. Damit bestätigte sich der Vorwurf, den CBG-Vorstandsmitglied Axel Köhler-Schnura Bayer-Chef Werner Baumann in seinem Video-Statement gemacht hatte: mit der Online-Hauptversammlung die Aktionär:innen-Demokratie gezielt auszuhebeln und sie zu nutzen, um sich der direkten Debatte mit den Aktionär:innen zu entziehen.
Zugleich konstatieren die Organisationen, dass sich etliche Konzernverbände mit Forderungen nach massiven Einschränkungen der Aktionärsrechte, insbesondere beim Rede- und Nachfragerecht, nicht durchsetzen konnten. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) etwa wollte „eine angemessene Auswahl an Rednern unter Berücksichtigung der Aktionärsstruktur“ treffen. So hätten Blackrock und andere Großaktionäre den Vortritt gehabt.
Die Organisationen fordern eine umfassende Reform des Aktienrechts, um die Bedingungen zur Wahrnehmung von Aktionär:innenrechten unabhängig vom Format der Hauptversammlung zu verbessern.
Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen.
Zudem sollte eine aktive Teilnahme auch in englischer Sprache möglich sein. Die Aktiengesellschaften sollten dazu die entsprechende Simultan-Übersetzung sicherstellen. Alle Hauptversammlungen sollten vollständig öffentlich über das Internet übertragen werden und auch sämtliche Stellungnahmen entsprechend öffentlich zugänglich sein. Einige Aktiengesellschaften übertragen die gesamte Hauptversammlung frei zugänglich, die meisten Aktiengesellschaften jedoch nur die Eingangsreden von Vorstand und Aufsichtsrat.
Kontakt:
Tilman Massa, Referent Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, dachverband[at]kritischeaktionaere.de, Tel.: 0221 599 56 47
Jan Pehrke, Coordination gegen BAYER-Gefahren, info[at]cbgnetwork.org, Tel.: 0211 30 58 49
3 Pings
[…] Auswirkungen hätte jedoch weiterhin der Plan, die Konzerne selbst entscheiden zu lassen, wie viele Fragen zugelassen werden. Damit ist der Konzernwillkür Tür und Tor geöffnet, sich gar nicht erst mit Kritik oder […]
[…] dem Nachmittagspodium der Jahrestagung ging es darum, inwiefern sich zivilgesellschaftliche Konzernkritik mit dem neuen Format virtueller Hauptversammlun… verschaffen […]
[…] Besonders ein Punkt ist aus unserer Sicht sehr schwierig: Konzerne können nun willkürlich („nach eigenem Ermessen“ bzw. „angemessen“) die Anzahl der vorab einzureichenden Fragen einschränken. Diese Einschränkung wird für uns bei einigen Hauptversammlungen ein Problem werden, gerade wenn wir bei einem Konzern wie RWE oder auch HeidelbergCement mit einer Vielzahl an Kampagnen zusammenarbeiten, die zu unterschiedlichen Themen arbeiten und entsprechend viele Fragen an die Vorstände haben. Dies haben wir auch weiterhin öffentlich wie beispielsweise in dieser Pressemitteilung zur Verabschiedung des Gesetzes …. […]