Gegenanträge

Gegenantrag zu TOP 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Diesel-Abgasskandal ist für die Volkswagen AG noch lange nicht ausgestanden. Noch immer werden vom Konzern und seinem Vorstand nur bereits nachgewiesene Vergehen eingestanden. Eine vollständige und lückenlose Aufklärung aller Missstände und Vergehen lässt weiter auf sich warten.

Noch immer gedenkt Volkswagen in Europa nicht, die vom Konzern verkauften Dieselfahrzeuge so nachzurüsten, dass diese ihre gesetzlichen Stickoxidgrenzwerte auch beim Betrieb auf der Straße einhalten. Und auch die vom Konzernvorstand versprochenen, so genannten „freiwilligen“ Softwareupdates liefen im Geschäftsjahr 2018 mehr als schleppend. Der Vorstand muss sich zudem die Frage gefallen lassen, warum Konzerngelder in solche vermeintlich freiwilligen Aktionen investiert werden, wenn die Fahrzeuge doch nach Konzernmeinung seinerzeit völlig legal und mit korrekter Abgasnachbehandlung verkauft wurden.

Als Indiz dafür, dass auch im Jahr 2018 noch immer fabrikneue Diesel-Fahrzeuge des Konzerns verkauft wurden, die zwar nach aktueller Rechtsauffassung der Bundesregierung den gesetzlichen Vorgaben entsprachen, beim Realbetrieb auf der Straße aber deutlich höhere Mengen gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen, kann der vorläufige Verkaufsstopp von Porsche-Neufahrzeugen mit Dieselmotor durch das Kraftfahrbundesamt angesehen werden. Zwar wurde dies im Nachgang vom Konzern als „vorläufige Angebotseinschränkung“ tituliert, aber bis heute bietet der Konzern keine Porsche-Modelle mit Dieselmotor an.   

Grundsätzlich gilt: Der Vorstand der Volkswagen AG muss gewährleisten, dass alle Fahrzeuge des Konzerns so ausgestattet sind, nachgerüstet oder nachgebessert werden, dass sie alle gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte auch beim realen Betrieb auf der Straße einhalten. Gegebenenfalls muss die Nachrüstung mit zusätzlich eingebauten Stickoxidminderungssystemen durchgeführt werden, um die Besitzer*innen von Diesel-Fahrzeugen des Konzerns vor bereits existierenden und weiteren drohenden Fahrverboten und den damit verbundenen Wertverlusten zu bewahren.

Ein weiterer Punkt, der unseren Antrag auf Verweigerung der Entlastung des Vorstands untermauert, ist das Vorgehen des Konzerns bei der Umstellung der gesetzlichen Messzyklen vom NEFZ auf den WLTP. Es war mit ausreichender Vorlaufzeit bekannt, dass die Umstellung erfolgen muss. Der Vorstand hätte erkennen müssen, welche Investitionen wann getätigt werden müssen, um eine reibungslose Umstellung gewährleisten zu können. Da diese nicht geschah, kam es in 2018 zu weitereichenden und langanhaltenden Angebotseinschränkungen, die vor allem bei der Konzerntochter Audi noch bis weit in das Geschäftsjahr 2019 anhalten werden. Ob sich der Konzernvorstand bei seinen diesbezüglichen Planungen darauf verlassen hat, dass eine entsprechende Lobbyarbeit in Brüssel die Umstellung auf WLTP noch verhindert oder zumindest zeitlich verzögert, darüber kann natürlich nur spekuliert werden.

Auch bei der Modellpolitik wurden 2018 weiter Fehler begangen, welche die Zukunft des Konzerns gefährden. Statt sich auf die Konzern-DNA zu konzentrieren und VOLKSwagen, also Fahrzeuge für alle Bedürfnisse und Geldbeutel zu bauen, konzentriert man sich mehr und mehr auf den Bau großer, schwerer und leistungsstarker Fahrzeuge mit hohen Gewinnmargen. Das ist schlecht mit Blick auf Umwelt und Beschäftigungssicherung. Modelle wie dem up! und dem Polo werden keine Zukunftschancen eingeräumt, gleichzeitig werden Modelle jenseits von Q7 und Touareg präsentiert. Es ist eine mehr als zweifelhafte Strategie, die Herausforderungen in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit immer größeren Fahrzeugen meistern zu wollen, auch wenn diese zumindest teilweise elektrisch fahren sollen. Vor allem Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Technologie sind dabei lediglich eine Scheinlösung. Der Konzernvorstand sollte tunlichst vermeiden, diese Fahrzeuge „grüner“ zu rechnen, als sie es sind. Je nach Fahrprofil der Nutzenden liegt der tatsächliche Verbrauch der Plug-in-Fahrzeuge bei einem Mehrfachen des offiziellen Normverbrauchs. Darauf müssen auch die Kund*innen klar hingewiesen werden, sonst droht der nächste, massive Imageverlust.

Gegenantrag zu TOP 4, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben es nicht geschafft, eine vollständige und lückenlose Aufklärung des Abgasskandals so einzufordern, dass diese auch vollzogen wird. Ein wirklicher Neuanfang des Konzerns, der ja bereits wiederholt kolportiert wurde, bedarf aber einer kompletten Aufarbeitung der Geschehnisse rund um den Diesel-Abgasskandal. Der Aufsichtsrat ließ den Vorstand mit seiner Taktik weiter gewähren, immer nur solche Versäumnisse zuzugeben, die bereits gerichtsfest nachgewiesen waren, und hat somit die Zukunft des Konzerns gefährdet. Auch dass die vom Konzern durchgeführten Software-Updates bei Diesel-Bestandfahrzeugen weder Fahrverbote für die betroffenen Fahrzeuge, noch Wertverluste vermeiden, musste dem Aufsichtsrat bewusst sein. Wer solche Entscheidungen absegnet, statt sich mit aller Kraft für eine lückenlose Aufklärung aller Aspekte des Diesel-Abgasskandals und eine kundenorientierte und vor allem wirksame Lösung der Probleme einzusetzen, gefährdet die Zukunft des Konzerns.

Auch die Versäumnisse rund um die Umstellung auf den neuen Testzyklus WLTP dürfen einem Aufsichtsrat nicht entgehen, der seine Kontrollfunktion erst nimmt.

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