Abfindungsdiebstahl und Verletzung grundlegender Arbeitsrechte in der Lieferkette: Unsere Gegenanträge

Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von der Verwaltung vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Die vorgeschlagene Dividende ist zu hoch. Ein höherer Teil des Bilanzgewinns sollte statt als Dividende vielmehr für effektive Maßnahmen verwendet werden, um strukturelle Probleme in den Lieferketten von Adidas zu lösen, damit grundlegende Arbeitsrechte und Sozialstandards umgesetzt werden können.

Lohndiebstahl in der Adidas-Lieferkette

Dazu gehört aktuell und dringend eine nachhaltige Beendigung der Industriepraxis von Lohndiebstahl, einschließlich der Nichtzahlung von gesetzlich vorgeschriebenen Abfindungen und Sozialleistungen sowie ein Ende der Verletzung von Gewerkschaftsrechten, die seit Beginn der Covid-19-Pandemie nochmals zugenommen haben – auch in den Lieferketten von Adidas (siehe unseren Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3). Solche Methoden dürfen nicht länger Teil der Grundlage des Geschäftsmodells von Adidas und der daraus resultierenden Gewinne sein. Nicht zuletzt nehmen nicht nur die Reputationsrisiken, sondern auch die finanziellen Risiken zu, wenn Adidas nicht nachweisen kann, den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinreichend nachzukommen.

Strukturelle Probleme erfordern systemische Lösungen: Das verbindliche Abkommen „Pay Your Workers – Respect Labour Rights“ (PYW-RLR)

Das Ausmaß dieser Verstöße in globalen Lieferketten macht eine systemische Lösung erforderlich. Das verbindliche Abkommen „Pay Your Workers – Respect Labour Rights“ (PYW-RLR)[1], das von Gewerkschaften und Arbeitsrechtsorganisationen entwickelt wurde, bietet einen solchen strukturierten Ansatz zum Schutz der Grundrechte der Arbeitenden.

Das PYW-RLR-Abkommen verpflichtet Adidas dazu, gemeinsam mit den Zulieferbetrieben die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Beschäftigten in der Beschaffungskette die seit der Pandemie geschuldeten Löhne und die gesetzlich vorgeschriebenen Abfindungen erhalten und dass die Rechte der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen respektiert werden. Das PYW-RLR-Abkommen und die damit verbundenen Mittel werden von einem Vorstand verwaltet, der sich aus einer gleichen Anzahl von stimmberechtigten Vertretern und Vertreterinnen der Marken und Zulieferbetriebe einerseits und der Gewerkschaften andererseits zusammensetzt und einen neutralen Vorsitzenden hat.

Das Abkommen sieht vor, sowohl einen globalen Abfindungsgarantiefonds einzurichten, um den Abfindungsdiebstahl in der globalen Beschaffungskette von Adidas zu verringern, als auch einen Mechanismus für unabhängige Untersuchungen und Abhilfemaßnahmen, wenn Fälle von Verletzungen grundlegender Arbeitsrechte bekannt werden. Die Gebühr zur Deckung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung wird schätzungsweise 0,5 Prozent der jährlichen Freight on Board – Kosten (FOB-Kosten) von Adidas betragen.

Ein Teil des Bilanzgewinns könnte beispielsweise dazu verwendet werden, damit Adidas diesem Abkommen beitritt. So könnte ein effektiver Beitrag geleistet werden, um den COVID-bedingten Lohndiebstahl zu bekämpfen und das Recht der Textilarbeiter:innen auf Abfindungen sowie ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen zu schützen.

Dies erscheint uns weitaus effektiver als auch für Adidas schon mittelfristig kostengünstiger und mit weniger Zeitaufwand verbunden als den bisher von Adidas verfolgten Ansatz, nur auf bestimmte Fälle auf individueller Basis zu reagieren und zu versuchen, diese zu lösen.

Präventive Maßnahmen als Teil der gesetzlichen Anforderungen

Selbstverständlich entbindet ein Beitritt zum PYW-RLR-Abkommen nicht von der Verantwortung, auch eigenständig auf Missstände zu reagieren. Doch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert auch angemessene Präventiv- und Abhilfemaßnahmen ein, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette zu reduzieren. Eine rein reaktive Risikoanalyse und Reaktionen erst dann, wenn es schon zu spät ist, entsprechen daher nicht hinreichend den gesetzlichen Anforderungen. Werden diese nicht eingehalten, setzt sich Adidas möglicherweise rechtlichen Konsequenzen aus – darunter Geldbußen und Strafen, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und behördliche Maßnahmen. Es drohen Geldbußen von bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes.

Das PYW-RLR-Abkommen bietet sich als ein Teil der Maßnahmen an, die Adidas ergreifen sollte, um den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Es bietet die Möglichkeit, proaktiv Verstöße gegen Arbeitsrechte in der Adidas-Lieferkette zu verhindern oder zumindest abzumildern. Die Umsetzung der Vereinbarung wird Adidas proaktiv dabei helfen, Risiken im Zusammenhang mit der Zahlung von Abfindungen und den grundlegenden Arbeitsrechten, einschließlich des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, zu erkennen und zu mindern.

Für Adidas ist das PYW-RLR-Abkommen eine kosteneffiziente Lösung, das mehrere kritische Aspekte des Lieferkettenmanagements, der Risikominderung und der Einhaltung von Gesetzen auf systematische und umfassende Weise behandelt.

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand kommt weiterhin seinen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten in seiner Lieferkette nicht nach. Durch die Pandemie gibt es verstärkt Lohngefälle, Abfindungsdiebstahl und Verletzung grundlegender Arbeitsrechte.

Lohndiebstahl in der Adidas-Lieferkette

Lohndiebstahl, einschließlich der Nichtzahlung von gesetzlich vorgeschriebenen Abfindungen und Sozialleistungen, ist zu einem der wichtigsten Umwelt-, Sozial- und Managementrisiken (ESG) in der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie (TGSL) geworden. Untersuchungen zeigen, dass seit dem Beginn von Covid-19 über 11 Millionen US-Dollar[2] an kambodschanische Textilarbeiter:innen in acht Adidas-Zulieferbetrieben ausstehen. Dies ist nur eine Momentaufnahme des viel größeren Problems des Lohndiebstahls in der Adidas-Lieferkette seit Beginn der Pandemie. Lohndiebstahl und die Verletzung grundlegender Arbeitsrechte sind bereits seit langem ein Problem in der Lieferkette von Adidas. Das hat sich für die Beschäftigten während der Pandemie noch verschärft.

Gewerkschaftsarbeit und Forderungen nach fairen Löhnen werden systematisch unterdrückt

Aufgrund des in der Branche vorherrschenden Geschäftsmodells ist es für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie bekanntermaßen schwierig, dass ihnen rechtlich zustehende Geld zu erhalten, wenn es zu einem Verstoß kommt. Sie sind unter Umständen gezwungen, über längere Zeiträume hinweg mühsame Kampagnen zu führen, was an sich schon einen emotionalen und körperlichen Tribut fordert. Weitere, gravierende Folgen: Viele Beschäftigte, die sich aktiv für ihre Rechte eingesetzt haben, werden bei anderen Fabriken auf die schwarze Liste gesetzt und haben daher Schwierigkeiten, eine neue Beschäftigung zu finden. Lohndiebstahl und die Untergrabung von Gewerkschaftsrechten halten die Arbeiter:innen in einem oft unausweichlichen, generationenübergreifenden Kreislauf der Armut gefangen.

Folgende drei Beispiele zeigen Menschenrechtsverletzungen in der globalen Lieferkette von Adidas, die Adidas bisher nicht auf der erforderlichen systemischen Ebene anzugehen bereit ist (siehe unseren Gegenantrag zu TOP 2).

Kambodscha: Dreiste Verschleierung von Kündigungen

Zu Beginn der Covid-19-Pandemie Anfang März 2020 suspendierte Hulu Garment, ein Adidas-Zulieferbetrieb in Kambodscha, alle 1.020 Beschäftigten. Ende April 2020 wies die Betriebsleitung die Beschäftigten an, mit einem Daumenabdruck ein Dokument zu unterzeichnen, um ihre Entlassungsentschädigung und den nicht genommenen Jahresurlaub zu erhalten, sagte ihnen aber nicht, dass es sich in Wirklichkeit um ein Kündigungsdokument handelte. Die Fabrikleitung brachte Hunderte von Beschäftigten dazu, zu kündigen, um die Zahlung von Abfindungen zu vermeiden. Einen Monat später wurde die Fabrik wiedereröffnet, aber die Hälfte der Belegschaft wurde nie wieder eingestellt. Fünfhundert Beschäftigte kämpfen noch immer um die ihnen geschuldete Summe von mehr als 1 Million US-Dollar.[3]

Kündigung wegen Gründung einer Gewerkschaft

Im April 2020 nutzte Trax Apparel[4], ein kambodschanischer Zulieferbetrieb für die WM-Bekleidung von Adidas, die Pandemie als Vorwand, um acht Beschäftigte als Vergeltung für die Gründung einer Gewerkschaft zu entlassen. Trotz des Drucks durch Kampagnen und Arbeitsrechtsgruppen weigerte sich Adidas mehr als zwei Jahre lang, von Trax die Wiedereinstellung aller acht Gewerkschafter*innen zu verlangen. Als Trax schließlich vier von ihnen wieder einstellte, zahlte das Unternehmen nur 50 % der geschuldeten Lohnnachzahlung und diskriminierte sie nach ihrer Rückkehr. Nur unter ständigem Druck bot die Fabrik den anderen vier Gewerkschaftsmitgliedern schließlich eine Wiedereinstellung an und zahlte die restlichen Lohnnachzahlungen.

Myanmar: Kündigung nach Streik und Unterdrückung der Gewerkschaften

Im Oktober 2022 streikten die Beschäftigten des langjährigen Adidas-Zulieferbetriebs Pou Chen in Myanmar[5], um die Einhaltung ihrer Rechte auf Vereinigungsfreiheit und eine Lohnerhöhung zu fordern. Sechsundzwanzig Beschäftigte, darunter 16 Gewerkschaftsmitglieder, wurden durch eine Vergeltungsmaßnahme entlassen. Im Februar 2023 stellte die Fabrik 13 Beschäftigte wieder ein und 13 erhielten eine Abfindung. Aber die Unterdrückung der Gewerkschaften in der Fabrik hält unvermindert an und die Löhne wurden nicht erhöht. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Löhne und Gehälter alle zwei Jahre hat die Militärjunta diesen Prozess gestoppt, so dass der Mindestlohn heute real deutlich niedriger ist als im Jahr 2018, wobei die Beschäftigten im Jahr 2023 nur 2,10 Euro pro Tag verdienen, verglichen mit 3,20 Euro pro Tag im Jahr 2018. Da die Vereinigungsrechte bedroht sind und der nationale Lohnfindungsprozess auf unbestimmte Zeit auf Eis liegt, haben 40.000 burmesische Textilarbeiter:innen eine Petition unterschrieben, in der sie die Markenunternehmen auffordern, eine sektorale Lohnerhöhung zu unterstützen. Darauf hat Adidas bisher nicht reagiert.
Im Oktober 2022 streikten die Beschäftigten des langjährigen Adidas-Zulieferbetriebs Pou Chen in Myanmar[5], um die Einhaltung ihrer Rechte auf Vereinigungsfreiheit und eine Lohnerhöhung zu fordern. Sechsundzwanzig Beschäftigte, darunter 16 Gewerkschaftsmitglieder, wurden durch eine Vergeltungsmaßnahme entlassen. Im Februar 2023 stellte die Fabrik 13 Beschäftigte wieder ein und 13 erhielten eine Abfindung. Aber die Unterdrückung der Gewerkschaften in der Fabrik hält unvermindert an und die Löhne wurden nicht erhöht. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Löhne und Gehälter alle zwei Jahre hat die Militärjunta diesen Prozess gestoppt, so dass der Mindestlohn heute real deutlich niedriger ist als im Jahr 2018, wobei die Beschäftigten im Jahr 2023 nur 2,10 Euro pro Tag verdienen, verglichen mit 3,20 Euro pro Tag im Jahr 2018. Da die Vereinigungsrechte bedroht sind und der nationale Lohnfindungsprozess auf unbestimmte Zeit auf Eis liegt, haben 40.000 burmesische Textilarbeiter:innen eine Petition unterschrieben, in der sie die Markenunternehmen auffordern, eine sektorale Lohnerhöhung zu unterstützen. Darauf hat Adidas bisher nicht reagiert.
Im Oktober 2022 streikten die Beschäftigten des langjährigen Adidas-Zulieferbetriebs Pou Chen in Myanmar[5], um die Einhaltung ihrer Rechte auf Vereinigungsfreiheit und eine Lohnerhöhung zu fordern. Sechsundzwanzig Beschäftigte, darunter 16 Gewerkschaftsmitglieder, wurden durch eine Vergeltungsmaßnahme entlassen. Im Februar 2023 stellte die Fabrik 13 Beschäftigte wieder ein und 13 erhielten eine Abfindung. Aber die Unterdrückung der Gewerkschaften in der Fabrik hält unvermindert an und die Löhne wurden nicht erhöht. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Löhne und Gehälter alle zwei Jahre hat die Militärjunta diesen Prozess gestoppt, so dass der Mindestlohn heute real deutlich niedriger ist als im Jahr 2018, wobei die Beschäftigten im Jahr 2023 nur 2,10 Euro pro Tag verdienen, verglichen mit 3,20 Euro pro Tag im Jahr 2018. Da die Vereinigungsrechte bedroht sind und der nationale Lohnfindungsprozess auf unbestimmte Zeit auf Eis liegt, haben 40.000 burmesische Textilarbeiter:innen eine Petition unterschrieben, in der sie die Markenunternehmen auffordern, eine sektorale Lohnerhöhung zu unterstützen. Darauf hat Adidas bisher nicht reagiert.
Im Oktober 2022 streikten die Beschäftigten des langjährigen Adidas-Zulieferbetriebs Pou Chen in Myanmar[5], um die Einhaltung ihrer Rechte auf Vereinigungsfreiheit und eine Lohnerhöhung zu fordern. Sechsundzwanzig Beschäftigte, darunter 16 Gewerkschaftsmitglieder, wurden durch eine Vergeltungsmaßnahme entlassen. Im Februar 2023 stellte die Fabrik 13 Beschäftigte wieder ein und 13 erhielten eine Abfindung. Aber die Unterdrückung der Gewerkschaften in der Fabrik hält unvermindert an und die Löhne wurden nicht erhöht. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Löhne und Gehälter alle zwei Jahre hat die Militärjunta diesen Prozess gestoppt, so dass der Mindestlohn heute real deutlich niedriger ist als im Jahr 2018, wobei die Beschäftigten im Jahr 2023 nur 2,10 Euro pro Tag verdienen, verglichen mit 3,20 Euro pro Tag im Jahr 2018. Da die Vereinigungsrechte bedroht sind und der nationale Lohnfindungsprozess auf unbestimmte Zeit auf Eis liegt, haben 40.000 burmesische Textilarbeiter:innen eine Petition unterschrieben, in der sie die Markenunternehmen auffordern, eine sektorale Lohnerhöhung zu unterstützen. Darauf hat Adidas bisher nicht reagiert.

Zu TOP 6: Ergänzung von § 19 der Satzung

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand abzulehnen, den Vorstand zu ermächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden dürfen, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.


[1]https://www.payyourworkers.org

[2]https://www.publiceye.ch/en/topics/fashion/fashion-brands-fail-to-address-pandemic-era-wage-theft-in-cambodia-garment-workers-deprived-of-109-million

[3]https://www.workersrights.org/factory-investigation/hulu-garment-co-ltd/

[4]https://www.workersrights.org/wp-content/uploads/2022/10/WRC-Investigation-Report_Trax-Apparel_102022.pdf

[5]https://www.nytimes.com/2022/12/01/business/world-cup-myanmar-adidas-wages.html

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  1. […] Die Kritiker*innen der Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign) und des Dachverbands der Kritischen Aktionäre & Aktionärinnen fordern die Aktionär*innen auf, das Unternehmen bei der Aktionärsversammlung des Konzerns nicht zu entlasten. […]

  2. […] Die Kritiker*innen der Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign) und des Dachverbands der Kritischen Aktionäre & Aktionärinnen fordern die Aktionär*innen auf, das Unternehmen bei der Aktionärsversammlung des Konzerns nicht zu entlasten. […]

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