Adidas AG Lieferkettengesetz Menschenrechte Klimaschutz Hauptversammlung 2026

Priorisierung kurzfristiger Gewinne trotz zahlreicher struktureller Risiken: Unsere Gegenanträge

Gegenanträge des Dachverbands der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der Adidas AG am 07.05.2026

Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Gegenantrag:
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 2,80 € je Aktie bzw. rund 497 Mio. € steht in einem deutlichen Missverhältnis zu den weiterhin bestehenden strukturellen Defiziten im Bereich Klima- und Menschenrechtsverantwortung. Hier sind Investitionen nötig.

Zwar weist der Geschäftsbericht 2025 einen starken Anstieg von Gewinn und operativem Ergebnis aus, gleichzeitig ist der operative Cashflow um 74 % eingebrochen. Dies wirft erhebliche Zweifel an der Nachhaltigkeit und Qualität der Erträge auf.

Unsicherheiten im Zusammenhang mit steuer- und zollrechtlichen Risiken

Es bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit steuer- und zollrechtlichen Risiken. Zwar werden entsprechende Rückstellungen gebildet, deren Umfang ist jedoch im Jahr 2025 deutlich reduziert worden, ohne dass eine transparente Erläuterung der zugrunde liegenden Sachverhalte oder deren Entwicklung erfolgt.

Gleichzeitig fehlen detaillierte Angaben zu laufenden Verfahren und potenziellen finanziellen Auswirkungen, sodass eine verlässliche Einschätzung der steuerlichen Risikolage des Konzerns für Aktionär*innen nicht möglich ist. Eine hohe Ausschüttung erscheint unter diesen Umständen weder verantwortbar, noch zustimmungsfähig.

Gravierende Risiken in der Lieferkette

Lösungen für Lieferkettenproblematiken wurden verweigert oder weiter in die Zukunft verschoben. Den Entwaldungsrisiken in der Lederlieferkette wurde bisher nur symbolhaft begegnet, sodass eine vollständige Rückverfolgbarkeit weiterhin nicht gewährleistet ist.

In Kambodscha kämpfen 200 ehemalige Beschäftigte des früheren Adidas-Zulieferers Hulu-Garment seit Jahren um ausstehende Abfindungen, ohne dass eine angemessene Lösung erreicht wurde. Und das obwohl ähnliche Fälle in Thailand von Unternehmen wie Nike oder Victoria’s Secret durch die Zahlung von Abfindungen gelöst wurden.

In Myanmar werden bei Zulieferern wie Pou Chen weiterhin Löhne gezahlt, die deutlich unter einem existenzsichernden Niveau liegen.

Beschönigende Tricks bei veröffentlichten Analysen wie dem zur „Angemessenen Vergütung“ und die Ablehnung der ACT-Initiative zur Durchsetzung existenzsichernder Löhne – die von anderen Unternehmen der Branche unterschrieben wurde – offenbaren, dass Adidas fragwürdige Marketing- und Berichtsmethoden der Beseitigung von Risiken und der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten vorzieht.

Fast 47200 Beschwerden bei Tier-1-Lieferanten im Zusammenhang mit Menschen- und Arbeitsrechten über die „Wovo“-Plattform im Jahr 2025 – ein Anstieg von über 32 Prozent gegenüber dem Vorjahr – passen hier ins Bild.

Vor dem Hintergrund steigender regulatorischer Anforderungen, beispielsweise durch das Lieferkettengesetz und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), ist es jedoch notwendig, erhebliche Mittel zur Beseitigung dieser strukturellen Defizite zu investieren.

Die Ausschüttung hoher Dividenden erfolgt somit zulasten notwendiger Rücklagen und Zukunftsinvestitionen und widerspricht einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Gegenantrag:
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den

Mitgliedern des Vorstands der Adidas AG die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand hat es im Geschäftsjahr 2025 erneut versäumt, zentrale Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsrisiken wirksam zu adressieren. Trotz umfangreicher Berichterstattung bestehen weiterhin erhebliche Defizite.

Menschenrechte und Lieferkette

Es gibt weiterhin keine belastbaren Nachweise für die flächendeckende Zahlung existenzsichernder Löhne in der Lieferkette. Stattdessen wird auf der Unternehmenswebsite mit einer selektiven Analyse und ungenauen Angaben auf der Basis von Durchschnittslöhnen ein gegenteiliges Bild verbreitet.

Fälle von Lohndiebstahl, Abfindungsverweigerung und gewerkschaftsfeindlichem Verhalten sind seit Jahren bekannt und in mehreren Fällen nicht nachhaltig gelöst. Adidas lässt beispielsweise weiterhin in der Pou Chen Fabrik in Myanmar produzieren, bei der grundlegendste Arbeitsrechte wie Vereinigungsfreiheit nicht gewährt werden und Löhne gezahlt werden, die unter 30 Prozent eines existenzsichernden Einkommens liegen.

Der Nicht-Beitritt zur ACT-Initiative zur Durchsetzung existenzsichernder Löhne unterstreicht den mangelnden Willen, strukturelle Verbesserungen umzusetzen. Es zeigt vielmehr, dass die adidas AG auch in Zukunft daran interessiert ist, das Fehlen bzw. niedrige Niveau lokaler Mindeststandards auszunutzen.

Klima- und Umweltstrategie

Der Konzernbericht zeigt keine ausreichende Evidenz, dass die Klimaziele mit der notwendigen Geschwindigkeit erreicht werden.

Die Scope-3 Emissionen sind um fast 1 Mio. Tonnen CO2 gestiegen. Auch wenn dies vor allem auf den gestiegenen Absatz zurückzuführen ist, steht dies stark im Widerspruch zu den kommunizierten Zielen.

Risiken wie Entwaldung in der Lieferkette sind weiterhin nicht vollständig adressiert. Freiwillige Branchenstandards wie die der Leather Working Group ersetzen keine verbindlichen und überprüfbaren Maßnahmen und gewährleisten keine vollständige Rückverfolgbarkeit des verwendeten Leders.

Mangelnde Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitserklärung wurde lediglich mit „begrenzter Sicherheit“ geprüft.
Dies bedeutet, dass wesentliche Kennzahlen und Aussagen nicht mit hoher Sicherheit verifiziert sind und somit Zweifel an ihrer Belastbarkeit bestehen. Viele Angaben basieren auf unzuverlässigen Selbstauskünften anstatt externer Überprüfungen oder unabhängiger Zertifizierungen.

Priorisierung kurzfristiger Gewinne

Die deutliche Ergebnissteigerung bei gleichzeitig ungelösten strukturellen Problemen deutet darauf hin, dass kurzfristige finanzielle Ziele weiterhin Vorrang vor nachhaltiger Transformation haben. Diese Strategie gefährdet die Resilienz und die Stabilität des Unternehmens.

Vor diesem Hintergrund kann eine Entlastung des Vorstands nicht erfolgen.

Zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Gegenantrag:
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den

Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat trägt Mitverantwortung für die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten durch den Vorstand und ist somit seiner Kontrollfunktion im Geschäftsjahr 2025 nicht ausreichend nachgekommen.

Gerade bei einem global tätigen Unternehmen mit komplexen Lieferketten hätte der Aufsichtsrat stärker darauf hinwirken müssen, dass menschenrechtliche Risiken systematisch adressiert werden, klare und überprüfbare Ziele für existenzsichernde Löhne festgelegt werden, Klimaziele mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden, und Transparenz über kritische Lieferkettenrisiken hergestellt wird.

Zudem hätte der Aufsichtsrat kritisch hinterfragen müssen, ob eine hohe Dividendenausschüttung bei niedrigem Cashflow, angesichts der Steuer- und Zollrechtlichen Risiken sowie der Defizite bei Klimamaßnahmen und Lieferkette, verantwortbar ist.

Die faktische Duldung dieser Problematiken durch den Aufsichtsrat widerspricht seiner gesetzlichen und ethischen Verantwortung und zeigt, dass die Überwachungs- und Steuerungsmechanismen des Aufsichtsrats nicht den erforderlichen Standards entsprechen. Eine Entlastung kann daher nicht erfolgen.

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