Doppelter Standard beim Klimaschutz: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:
Der Vorstand der Allianz SE kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.

Fatale Schlupflöcher beim Ausschluss klimaschädlicher Kohle

Die gute Kohlepolicy, die für Eigenanlagen gilt und regelmäßig überarbeitet wird, greift nicht für Anlagen, die für Dritte gemanaged werden. Das Problem damit zeigt sich in einer Finanzrecherche von Februar 2022. Darin belegt die Allianz-Gruppe weltweit den Platz 20 im Investorenranking von über 4.900 Investoren, die untersucht wurden. Die Allianz-Gruppe hielt Aktien und Anleihen der globalen Kohleindustrie im Wert von 9,4 Milliarden US-Dollar (davon 6,4 Milliarden US-Dollar von Pimco).

Doppelter Standard beim Klimaschutz: Allianz Global Investors und Pimco erfüllen selbst hauseigene Kriterien nicht

Allianz Global Investors veröffentlichte im vergangenen Jahr eine erste Kohlepolicy, bei der noch Nachbesserungen nötig sind. Pimco muss dringend eine Kohlepolicy erarbeiten. Beide Tochtergesellschaften müssen sich an der Kohlepolicy der Allianz-Gruppe orientieren, wenn sie nicht länger das Nachhaltigkeitsimage der Allianz beschädigen sollen. Es ist nicht vermittelbar, wenn innerhalb der Allianz-Gruppe ein doppelter Standard beim Klimaschutz gilt.

Keine Strategie und Richtlinien für den Ausschluss von fossilem Gas und Öl

Über die Kohle hinaus fehlt der Allianz bisher eine umfassende Policy im Öl- und Gasbereich, was in Anbetracht der fortschreitenden Klimakrise den eigenen Klimaambitionen der Allianz nicht gerecht wird.

Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einhalten zu können, dürfen keine neuen Öl- und Gasvorkommen mehr erschlossen werden. Dies hat unter anderem nun auch die Internationale Energieagentur (IEA) eingesehen. Aufgrund der Bedeutung von Versicherern für die Realisierbarkeit von Energieprojekten liegt hier eine entscheidende Verantwortung gerade auch bei der Allianz.

Auch andere Versicherungen haben daher erkannt, dass es nicht ausreicht, sich wie die Allianz allein auf den Ausschluss von Kohle zu beschränken bzw. von Öl- und Gasunternehmen zu fordern, sich das Ziel zu setzen, ihre klimaschädlichen Emissionen bis 2050 auf Netto-Null zu senken.

Zu Tagesordnungspunkt 6: Billigung des Vergütungsberichts

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 nicht zu billigen.

Begründung:

Der Vergütungsbericht bzw. das Vergütungssystem sind nicht transparent genug, um kurzfristige und langfristige Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG) im Vergleich mit der Vorstandsvergütung nachvollziehen zu können. Zwar wird berichtet, dass das gesetzte Umweltziel in Form der geplanten CO2-Reduktion „deutlich übererfüllt“ worden sei, jedoch nicht, ob es sich um die kurz- oder langfristige Zielerreichung handelt. Wenn die Ziele bis 2025 schon jetzt erfüllt sind, bietet das System keinen Anreiz, weitere Maßnahmen beim Klimaschutz zu ergreifen. Hier gibt es jedoch erheblichen Nachholbedarf, siehe unseren Gegenantrag zu TOP 3.

Gehaltsentwicklung: Interne Ungleichheit nimmt zu

Im Verhältnis hat der Allianz-Vorstand deutlich mehr verdient als die Allianz-Beschäftigten im Durchschnitt. Lag der Faktor, um welchen die Vorstandsgehälter über dem Belegschaftsdurchschnitt liegen, 2020 bei 36, liegt er für 2021 nun bei 41. Im Falle des Vorstandsvorsitzenden stieg dieser Faktor von 66 auf 70. Es ist unklar, ob und inwieweit dieser Anstieg vom Aufsichtsrat als angemessen und adäquat bewertet wird.

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