Allianz SE Hauptversammlung 2026

„Kunden bei Riester-Verträgen systematisch unzulässig behandelt“: Rede von Christian Russau

Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Christian Russau, ich bin Vorstandsmitglied des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre aus Köln.

Herr Bäte, zunächst einmal zu Ihnen, da Sie ja mit regelmässiger Genauigkeit ungefragt mit neuen Ratschlägen an die Politik herantreten, dann müssen Sie auch die Kritik daran hinnehmen:

Im letzten Jahr traten Sie an die Presse heran mit der Forderung, nach einer Einführung eines Karenztages bei kranken Arbeitenden. Warum wohl? Weil Sie, Herr Bäte, der arbeitenden Bevölkerung pauschal Blaumacherei unterstellen. Um es noch einmal klar zu sagen: Eine solche Forderung nach Änderung der Lohnfortzahlung in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist unverschämt! Unlängst sprachen Sie sich gegen eine Vermögenssteuer aus – wohl wissend, dass die Einkommensschere (nicht nur) hierzulande Ausmaße angenommen hat, die kaum mehr als sozialverträglich zu bezeichnen ist. Während die Gehälter von Vorstandsvorsitzenden weltweit seit 2019 inflationsbereinigt um 54 Prozent auf durchschnittlich 8,4 Millionen Dollar gestiegen seien, seien die Reallöhne von Beschäftigten im selben Zeitraum um zwölf Prozent gesunken, teilte Oxfam vor wenigen Tagen mit. Herr Bäte, und Sie liegen jüngsten Medienberichten dabei noch über dem hier von Oxfam zitierten Durchschnitt. Sie sind also in meinen Augen ein gutes Beispiel dafür, warum wir hierzulande dringend eine Vermögenssteuer brauchen. Einzig konform gehe ich mit Ihnen, wenn Sie eingestehen, dass wir eine Erhöhung der Erbschaftssteuer angehen. Aber das war es auch schon mit der Gemeinsamkeit.

Gehen wir nun in medias res:

Wir müssen konstatieren: Der Vorstand der Allianz kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, endlich wirksamere Maßnahmen für den Schutz von Klima, Nachhaltigkeit und Menschenrechten in der gesamten Geschäftstätigkeit umzusetzen und offenbart Mängel in der good governance.

Die Allianz erklärt im Geschäftsbericht 2025 (S. 42), dass die „wichtigsten Richtlinien zur Integration von Nachhaltigkeit in unsere Geschäftsaktivitäten“ der Allianz Standard for Integration of Sustainability (ASIS), der Allianz Standard for P&C Underwriting (ASU) und die Allianz Functional Rule for Sustainability in Investments (FRSI) seien, und dass deren „Grundsätze für unsere eigene Geschäftstätigkeit in Unternehmensregeln für die Bereiche Procurement, Own Workforce und Sustainable Operations“ gelten. Da die Allianz aber – entgegen der von ihr selbst vollmundig propagierten „transparenten Berichterstattung“ (S.27, Geschäftsbericht 2025) – noch immer keine Listen ihrer Portfolios bei Anlagen, gezeichneten Anleihen und Industrieversicherungen etc. überprüfbar veröffentlicht, so können wir als kritische Zivilgesellschaft dem Allianz-Vorstand weiterhin nur ein „nicht ausreichend“ attestieren.

Zudem müssen wir konstatieren: Klima-, Nachhaltigkeits- und Menschenrechts-Richtlinien gelten weiterhin nicht für Pimco und Allianz Global Investors: „Unsere Vermögensverwalter wenden die Zielsetzungen des Allianz Konzerns bei der Verwaltung der fremden Kundenvermögen nicht an“, heißt es wie en passant auf S. 27 im Geschäftsbericht 2025. Der Bereich des Asset-Management von Pimco und Allianz Global Investors verwaltet laut eigenen Angaben „etwa 2,0 Billionen Euro für Dritte“ und legt diese Gelder an. Doch die Allianz macht nach wie vor nicht transparent, welche Kriterien für Klima, Nachhaltigkeit und Menschenrechte hier überhaupt gelten.

Sind die Richtlinien bei eigener Geschäftstätigkeit laut kritischer Analyse der Zivilgesellschaft wegen der noch immer mangelnden Transparenz „nicht ausreichend“, so muss in Bezug auf das Asset-Management für Dritte wie bei Pimco und Allianz Global Investors leider von einer Leerstelle gesprochen werden.

Laut Allianz würden Pimco und Allianz Global Investors „im Einklang mit den internen Richtlinien des Allianz Konzerns“ handeln, dies werde gesteuert „über eigene Prozesse, Regeln und Governance-Strukturen, sofern dies erforderlich und angemessen ist.“ Ohne Offenlegung der genauen diesbezüglichen „internen Richtlinien des Allianz-Konzerns“, Herr Bäte, so können wir als kritische Zivilgesellschaft dem Allianz-Vorstand weiterhin nur ein „ungenügend“ attestieren.

Es ist angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und deutlicher Verschlechterung des Schutzes, der Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte eben schlicht weder „angemessen“ noch in keiner Weise „erforderlich“, weiterhin (für den Profit Dritter und der eigenen Profitmargen für die „erfolgreiche“ Anlagetätigkeit) enorme Kapital-Assets bspw. in Anlageklassen fossiler Industrien wie Kohle, Erdöl und Gas oder in notorisch als Hochrisikosektoren für Menschenrechtsverletzungen berüchtigte Wirtschaftsbereiche wie Bergbau zu investieren.

Der Vatikan hat unlängst sein Divestment aus dem Bergbaubereich erklärt, während die Allianz ihrerseits – bspw. über ihre Mitgliedschaft in der Global Investor Commission on Mining 2030 – weiterhin Luftschlösser wie deren 2035er Ziele in die Welt setzt, laut denen bspw. „Every tailings facility operates with zero harm to people and the environment by 2035“ (S.24, Global Investor Commission on Mining 2030: Summary report for consultation, Nov. 2025).

Nächster Punkt: Die Allianz hat laut Bundesgerichtshof bei „Riester“-Verträgen die erste Kundengeneration systematisch unzulässig behandelt. Finanztip kommt in ihrer Analyse zu dem Fazit (ZITAT DER SPIEGEL unter https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/rente-2026-hermann-josef-tenhagen-ueber-optimale-altersvorsorge-kolumne-a-6c81e0da-5853-4d62-b1f4-cdf4474d5345):

„Anbieter jammerten einerseits, wie kompliziert das Produkt sei, andererseits führten sie ihre Kunden systematisch hinter die Fichte, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Allianz zeigt. Der BGH hat geurteilt , dass die Allianz die erste Kundengeneration bei ihren Riester-Fondspolicen von 2001 bis 2006 systematisch unzulässig benachteiligt hat (10. Dezember 2025, Az. IV ZR 34/25). Der Versicherer hatte eine Klausel in den Vertrag geschrieben, nach der er die Berechnungsgrundlage für die Rente der Kunden ändern kann, wenn der Kapitalmarkt schlecht läuft, sie aber nicht wieder anpassen muss, wenn’s wieder besser geht.

Schon 2004 hatte der Bankensenat des Bundesgerichtshofs den Sparkassen für Prämiensparverträge ins Stammbuch geschrieben, dass eine solche Anpassung von Vertragsbedingungen nach Gutsherrenart unzulässig ist. Vielleicht haben die Versicherungsjuristen der Allianz das Bankenurteil sogar gelesen und deshalb ab 2007 die Klauseln bei ihren Versicherungsfondspolicen zugunsten der Kunden angepasst. Mit den Bestandskunden mit nachteiligen Klauseln wurde selbstverständlich nicht gesprochen.“

Herr Bäte, dieses Zitat aus dem SPIEGEL kann ich mir nun leider nicht entgehen lassen und muss Sie fragen: Hat die Allianz ihre Kunden systematisch hinter die Fichte geführt, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Allianz zeigt?

Nun noch ein paar Worte an den Aufsichtsrat: Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 nicht zu entlasten.

Warum?

Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe als Kontroll- und weisungsbefugtes Organ gegenüber dem Vorstand unserer Einschätzung nach nicht hinreichend nachgekommen. So hat der Aufsichtsrat es versäumt, beim Vorstand auf Kohärenz im eigenen Handeln hinzuwirken. Denn wenn die Allianz großspurig propagiert, ihr „Unternehmenszweck – We secure your future“ sei „das Leitbild unseres Handelns im Allianz Konzern“ und „eine sicherere Zukunft ist eine nachhaltigere Zukunft und folglich ist es unsere Ambition, den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft in Zusammenarbeit mit unserer Wertschöpfungskette aktiv zu unterstützen, wobei wir uns auf messbare Maßnahmen, eine transparente Berichterstattung und langfristige positive Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt konzentrieren“ (S.27, Geschäftsbericht 2025), dann wäre es nur folgerichtig, den schönen Worten von „transparenter Berichterstattung“ doch endlich Taten folgen zu lassen.

Ich muss Sie fragen: Warum weisen Sie als weisungsbefugter Aufsichtsrat den Vorstand nicht endlich an, in Sachen Transparenz endlich als Vorreiterin voranzugehen und in transparenter Form die Listen der Anlagen und Policen des Eigengeschäfts (Anlagen, gezeichnete Anleihen und Industrieversicherungen etc) als auch im Asset-Management für Dritte zu veröffentlichen?

Dass dies bisher noch immer nicht trotz aller Beteuerungen zu vermeintlicher Transparenz geschehen ist, offenbart einen schwerwiegenden Grad an mangelnder Transparenz in der Berichterstattung. Und bitte, berufen Sie sich nicht erneut darauf, es ginge um Kundenvertraulichkeit, um vor Wettbewerber:innen zu schützendes Geheimwissen, das alles erinnert doch wieder sehr an den Ausdruck des SPIEGEL vom hinter die Fichte führen. Solange Sie nicht endlich für Transparenz Sorge tragen, die es wert wäre, als solche bezeichnet zu werden, solange können wir als kritische Zivilgesellschaft dem Allianz-Aufsichtsrat weiterhin nur ein „nicht ausreichend“ attestieren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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