Allianz SE Hauptversammlung 2026

Nachhaltigkeitsrichtlinien gelten weiterhin nicht für Pimco und Allianz Global Investors: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der Allianz SE kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, endlich wirksamere Maßnahmen für den Schutz von Klima, Nachhaltigkeit und Menschenrechten in der gesamten Geschäftstätigkeit – eigene Geschäftstätigkeit und Asset-Management – umzusetzen.

Transparenz weiterhin „nicht ausreichend!“
Die Allianz erklärt im Geschäftsbericht 2025 (S. 42), dass die „wichtigsten Richtlinien zur Integration von Nachhaltigkeit in unsere Geschäftsaktivitäten“ der Allianz Standard for Integration of Sustainability (ASIS), der Allianz Standard for P&C Underwriting (ASU) und die Allianz Functional Rule for Sustainability in Investments (FRSI) seien, und dass deren „Grundsätze für unsere eigene Geschäftstätigkeit in Unternehmensregeln für die Bereiche Procurement, Own Workforce und Sustainable Operations“ gelten.

Da die Allianz aber – entgegen der von ihr selbst vollmundig propagierten „transparenten Berichterstattung“ (S.27, Geschäftsbericht 2025) – noch immer keine Listen ihrer Portfolios bei Anlagen, gezeichneten Anleihen und Industrieversicherungen etc. überprüfbar veröffentlicht, so können wir dem Allianz-Vorstand weiterhin nur ein „nicht ausreichend“ attestieren.

Nachhaltigkeitsrichtlinien gelten weiterhin nicht für Pimco und Allianz Global Investors

„Unsere Vermögensverwalter wenden die Zielsetzungen des Allianz Konzerns bei der Verwaltung der fremden Kundenvermögen nicht an“, heißt es zudem wie auf S. 27 im Geschäftsbericht 2025. Der Bereich des Asset-Management von Pimco und Allianz Global Investors verwaltet laut eigenen Angaben „etwa 2,0 Billionen Euro für Dritte“ und legt diese Gelder an. Doch die Allianz macht nach wie vor nicht transparent, welche Kriterien für Klima, Nachhaltigkeit und Menschenrechte hier überhaupt gelten.

Sind die Richtlinien bei eigener Geschäftstätigkeit laut kritischer Analyse der Zivilgesellschaft wegen der noch immer mangelnden Transparenz „nicht ausreichend“, so muss in Bezug auf das Asset-Management für Dritte wie bei Pimco und Allianz Global Investors leider von einer Leerstelle gesprochen werden.

Laut Allianz würden Pimco und Allianz Global Investors „im Einklang mit den internen Richtlinien des Allianz Konzerns“ handeln, dies werde gesteuert „über eigene Prozesse, Regeln und Governance-Strukturen, sofern dies erforderlich und angemessen ist.“ Ohne Offenlegung der genauen diesbezüglichen „internen Richtlinien des Allianz-Konzerns“, so können wir dem Allianz-Vorstand weiterhin nur ein „ungenügend“ attestieren.

Es ist angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und deutlicher Verschlechterung des Schutzes, der Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte eben schlicht weder „angemessen“ noch in keiner Weise „erforderlich“, weiterhin (für den Profit Dritter und der eigenen Profitmargen für die „erfolgreiche“ Anlagetätigkeit) enorme Kapital-Assets bspw. in Anlageklassen fossiler Industrien wie Kohle, Erdöl und Gas zu investieren. Gleiches gilt für Investitionen in notorisch als Hochrisikosektoren für Menschenrechtsverletzungen berüchtigte Wirtschaftsbereiche wie Bergbau. Der Vatikan hat unlängst sein Divestment aus dem Bergbaubereich erklärt, während die Allianz ihrerseits – bspw. über ihre Mitgliedschaft in der Global Investor Commission on Mining 2030 – weiterhin Luftschlösser wie deren 2035er Ziele in die Welt setzt, laut denen bspw. „Every tailings facility operates with zero harm to people and the environment by 2035“ (S.24, Global Investor Commission on Mining 2030: Summary report for consultation, Nov. 2025).

Weiterhin fehlende Ausschlüsse für die Versicherung von Gasinfrastruktur
Die Allianz ist weiter an der Versicherung von LNG-Terminals, u.a. im Golf von Mexiko, beteiligt, denn Ausschlüsse von Gasinfrastruktur in der Öl- und Gasrichtlinie der Allianz fehlen nach wie vor. Dabei legt der Bau neuer Gasinfrastruktur wie LNG-Terminals die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5°C-Limit des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar ist.

Zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe als Kontrollorgan des Vorstands nicht hinreichend nachgekommen.

So hat der Aufsichtsrat es versäumt, beim Vorstand auf Kohärenz im eigenen Handeln hinzuwirken. Denn wenn die Allianz großspurig propagiert, ihr „Unternehmenszweck – We secure your future“ sei „das Leitbild unseres Handelns im Allianz Konzern“ und „eine sicherere Zukunft ist eine nachhaltigere Zukunft und folglich ist es unsere Ambition, den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft in Zusammenarbeit mit unserer Wertschöpfungskette aktiv zu unterstützen, wobei wir uns auf messbare Maßnahmen, eine transparente Berichterstattung und langfristige positive Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt konzentrieren“ (S.27, Geschäftsbericht 2025), dann wäre es nur folgerichtig, den schönen Worten von „transparenter Berichterstattung“ doch endlich Taten folgen zu lassen.

Dies ist bisher noch immer nicht trotz aller Beteuerungen zu vermeintlicher Transparenz geschehen. Solange die Allianz weder im Eigengeschäft (Anlagen, gezeichnete Anleihen und Industrieversicherungen etc.) noch im Asset-Management für Dritte einen Grad an Transparenz in der Berichterstattung erreicht, der es wert wäre, als solcher bezeichnet zu werden, solange muss die Rede von „messbaren Maßnahmen“ und „langfristig positiver Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt“ angezweifelt werden.

Urteil zu Riester-Verträgen: BGH rügt systematische Benachteiligung durch Allianz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) entschieden, dass die Allianz Kund*innen ihrer zwischen 2001 und 2006 verkauften Riester-Fondspolicen systematisch benachteiligt hat. Hintergrund war eine Vertragsklausel, die es dem Unternehmen erlaubte, die Berechnungsgrundlage für die spätere Rente bei schlechter Entwicklung der Kapitalmärkte zu verschlechtern, ohne sie bei einer späteren Erholung wieder zugunsten der Versicherten anzupassen. Der BGH stellte damit klar, dass einseitige Änderungen von Vertragsbedingungen zulasten der Kund*innen sind. Dies ist ein Beispiel dafür, wie die Allianz im Riester-Produkte vor allem für sich genutzt hat, während viele Versicherte benachteiligt wurden.

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