Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Allianz SE kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz von Klima und Menschenrechten umzusetzen.
Richtlinien gelten weiterhin nicht für Pimco und Allianz Global Investors
Immer wieder macht die Allianz positive Schlagzeilen durch die Veröffentlichung neuer gut klingender Nachhaltigkeitsrichtlinien. Doch leider gelten diese Richtlinien häufig nur für die Allianz SE und nicht für den gesamten Allianz-Konzern. Die Richtlinien der Allianz SE sollten auf die Allianz-Töchter Pimco und Allianz Global Investors ausgeweitet werden, denn diese verwalten den Großteil des Vermögens. Die ambitionierte Kohlerichtlinie der Allianz SE sowie ihre Öl- und Gasrichtlinie gelten nicht für die Allianz-Töchter Pimco und Allianz Global Investors. Daher finden diese sich regelmäßig als Investor in Kohle-, Öl- und Gasunternehmen, die massiv expandieren. Solange die nachhaltig klingenden Richtlinien der Allianz SE nicht auf die viel relevanteren Allianz-Töchter ausgeweitet werden, handelt es sich eher um Greenwashing.
Versicherungen von LNG-Terminals Cameron LNG und Calcasieu Pass LNG verstärken Umweltrassismus
Neue veröffentlichte Versicherungszertifikate belegen, dass die Allianz an der Versicherung der Terminals Cameron LNG und Calcasieu Pass LNG in Louisiana an der US-Golfküste beteiligt ist (https://www.ran.org/press-releases/insurers-revealed-behind-venture-globals-risky-business/). Für beide sind Erweiterungen geplant.
Flüssiggas aus den USA ist quasi gleichbedeutend mit Fracking, was eine besonders umweltschädliche Fördermethode darstellt. Zudem befinden sich viele der in Betrieb befindlichen und geplanten Terminals wie auch die Cameron LNG und Calcasieu Pass LNG Terminals in Gemeinden, in denen Indigene, Schwarze oder People of Color leben, wodurch ein langjähriges Erbe des Umweltrassismus an der US-Golfküste fortgeschrieben wird. Zusammen mit petrochemischen Anlagen verschlechtern die LNG-Terminals die Luftqualität in diesen Regionen und steigern so das Risiko für Asthma, Herzkreislauferkrankungen oder bestimmte Krebsarten. Das Cameron LNG Terminal hat zudem schwerwiegende Auswirkungen auf die lokalen Fischergemeinden, die neben den schädlichen Emissionen auch von schwindenden Fisch- und Garnelenbeständen berichten sowie unter den starken Vibrationen der Anlage leiden. Beantragte Genehmigungen für mehr Chemikalien, die das Cameron LNG Terminal in die Umwelt entlassen will, bedrohen Gesundheit und Fischfang zusätzlich. (https://bigeasymagazine.com/2024/08/21/fishing-families-residents-oppose-venture-global-permit-increases/)
Weiterhin fehlende Ausschlüsse für die Versicherung von Gasinfrastruktur
Das Beispiel der Versicherung von Cameron LNG und Calcasieu LNG macht das Problem deutlich, dass Ausschlüsse von Gasinfrastruktur in der Öl- und Gasrichtlinie der Allianz fehlen. Dabei legt der Bau neuer Gasinfrastruktur wie LNG-Terminals die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5°C-Limit des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar ist.
Anteile an aggressiven Öl- und Gasunternehmen
Laut Investing in Climate Chaos von urgewald und Partnern hält die Allianz (inclusive der Töchter AGI/Pimco) 83 Millionen Aktien und Anleihen des US Öl- und Gasunternehmens Energy Transfer (https://investinginclimatechaos.org/data?org=Allianz+%28incl.+AGI%2C+PIMCO%2C+Allianz+SE%29). Energy Transfer versucht mit seiner Einschüchterungsklage gegen Greenpeace rund um die Proteste gegen die Dakota Access Pipeline Kritiker*innen mundtot zu machen.
Staatsanleihen ohne demokratie- oder menschenrechtsbezogene Kriterien
Derzeit hat der Allianz-Konzern keinerlei demokratie- oder menschenrechtsbezogene Kriterien für Staatsanleihen veröffentlicht, weder am Primärmarkt noch am Sekundärmarkt, weder beim Kauf noch bei Emittierung oder Underwriting, weder bei Anleihen in nationaler Währung noch bei Fremdwährungsanleihen. Falls die Allianz bereits interne Kriterien hat, sollte sie diese aus Transparenzgründen offenlegen. Falls die Allianz einfach keinerlei Kriterien hat, riskiert sie, menschenrechtsverletzende Diktaturen durch die Ausgabe von Fremdwährungsanleihen direkt zu finanzieren. Auch eine Engagement-/Stewardship-Strategie für Staatsanleihen fehlt völlig.
Zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe als Kontrollorgan des Vorstands nicht hinreichend nachgekommen. Er hat es versäumt, auf die Einführung und Umsetzung effektiver Maßnahmen bei der Analyse und Achtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten hinzuwirken.
Auch ESG-Fonds der Allianz investieren in Rüstung – ohne jegliche Kriterien
Es zeichnet sich eine Dreispaltung der deutschen Fondsanbieter ab: Allianz Global Investors investiert mit allen Fonds, einschließlich ESG-Fonds, in Rüstung; andere (z.B. Deka Investment, Union Investment) investieren mit den meisten Fonds in Rüstung, aber nicht mit ESG-Fonds. Nachhaltigkeits- und Kirchenbanken wiederum schließen Rüstung generell aus. Die Ankündigung von Allianz Global Investors, künftig auch mit ESG-Fonds in Rüstung zu investieren, ist besonders scheinheilig, da jegliche Kriterien gegen Rüstungsexporte an kriegführende und menschenrechtsverletzende Regime fehlen.
Zudem sollen ESG-Fonds jetzt auch in Atomwaffenhersteller investieren. Diese Änderung wird damit begründet, dass Rüstungsfirmen die EU-Armeen ausstatten und somit für Sicherheit und Freiheit sorgen. Aber es gibt keinerlei Kriterien, wonach Rüstungsfirmen sich auf die Landesverteidigung von EU-Armeen fokussieren müssten. Daher werden die ESG-Fonds genauso in Firmen investieren, die Waffen für völkerrechtswidrige Kriege in Libyen, Syrien, Jemen, Sudan, Gaza oder Myanmar liefern.
Für Allianz Global Investors gelten Atomwaffen und die Unterstützung völkerrechtswidriger Kriege neuerdings als „nachhaltig“ – Eine riesige Irreführung und Verbrauchertäuschung.
Menschenrechtliche Risikoanalyse mit falscher Prämisse
In ihrem „Policy Statement of Allianz SE on the implementation of human rights and environmental due diligence“ (Version 2, Januar 2025) erklärt die Allianz erst emphatisch „die Bedeutung der Menschenrechte als ein wertebasiertes Thema“ und dass das Unternehmen sicherstelle, „sich nicht an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen.“
Im allgemeinen Geschäftsbetrieb als Finanzdienstleisterin aber, so heißt es weiter, sei „das Menschenrechtsrisiko, das mit dem eigenen Betrieb dieser Art von Geschäftstätigkeit verbunden ist, im Vergleich zur produzierenden Industrie eher gering. […] Ebenso wird das Risiko, dass die ureigene Geschäftstätigkeit von Finanzdienstleistern schwere Umweltschäden verursacht, als bescheiden eingeschätzt.“ Diese Schlussfolgerung werde „durch unsere Forschung unter Verwendung öffentlich zugänglicher Daten zu sektoralen Menschenrechtsrisiken sowie durch unsere GSCA-Risikobewertungen gestützt.“
Angesichts jahrzehntelanger Erfahrungen bei Versicherungs- und Rückversicherungskonzernen sowie bei Investment- und Anleiheentscheidungen durch die Allianz und ihrer Tochterfirmen bei Dritten, deren Großprojekte teils verheerende Umwelt- und menschenrechtsbezogene Konsequenzen (bspw. Dammbrüche im Bergbau) verursacht haben, müssen wir die Ernsthaftigkeit, Tiefe und Reichweite der erwähnten Untersuchungen anzweifeln.
Menschenrechte und intakte Umwelt müssen endlich auch in der Kapitalanlage und im Versicherungsgeschäft systematisch und präventiv Beachtung finden und deren potentielle Missachtung im Rahmen einer umfassenden Risikoanalyse als Vorab-Ausschlusskriterium fungieren. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als Vorbedingung für Wahrung, Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte in ihrer Unteilbarkeit darf nicht dem Profitinteresse der Finanz- und Kapitaldienstleistung geopfert werden. Wir erwarten von der Allianz, dass sie hierzu als Trendsetter endlich mit Nachdruck aktiv wird.
Zu Tagesordnungspunkt 10: Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag abzulehnen, den Vorstand erneut zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.
Begründung:
Unsere Begründung, warum wir diese Ermächtigung des Vorstands ablehnen, bleibt auch nach zwei Jahren Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen unverändert: Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung – und nicht der Vorstand – darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen.
Die Hauptversammlung sollte darüber entscheiden können, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.
Höchst problematisch ist allgemein das von Aktionärsseite schwindende Interesse an Hauptversammlungen, wenn diese nur virtuell stattfinden. Viele schalten ihren Computer erst gar nicht an, dies ist auch ein Abstimmen mit den Füßen über dieses Format.
Daher kritisieren wir auch die Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen.








