Wieso ist Ihr Ausschluss von fossilem Gas nicht umfassender? Unsere Fragen an den Allianz-Vorstand

Klimaschutz und Ausschluss fossiler Energien

  1. Sie haben sich nun endlich, kurz vor der Hauptversammlung und gerade noch rechtzeitig für unsere Fragen, verpflichtet, ab Januar 2023 keine neuen Öl- und Gasfelder, neue Ölkraftwerke, neue Midstream-Ölinfrastruktur und einige unkonventionelle Förderungen mehr zu versichern, in diese zu investieren oder bestehende Verträge für solche Projekte ab dem 1. Juli 2023 zu verlängern. Dies loben wir ausdrücklich, denn in unserem Gegenantrag hatten wir unter anderem genau dies gefordert. Aber die Richtlinie greift zu kurz, wenn es um fossiles Gas geht: Die Richtlinie schließt Midstream-Gasinfrastruktur wie Flüssigerdgas-Terminals sowie Gas-Kraftwerke oder Fracking-Gas nicht aus, die alle verheerend für das Klima sind. Wie begründen Sie dies? Hatten Sie einen solchen Ausschluss eventuell ursprünglich geplant und haben diesen nun aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wieder herausgenommen?
  2. Unterhält die Allianz Engagements/Dialogprozesse im Öl- und Gasbereich? Wie viele, mit welchen genauen Zielen?
  3. Wie managt der Vorstand der Allianz im Jahr 2021 das Risiko von Schadensforderungen seitens versicherter Unternehmen, die aus Klimaklagen resultieren? Wie beurteilt Allianz das Risiko, dass in den kommenden Jahren Unternehmenskunden aus kohlenstoffintensiven Sektoren öfter aus Klimagründen verklagt werden können?
  4. Trotz guter Kohle-Policy erscheint die Allianz-Gruppe in Recherchen zur Finanzierung der Kohleindustrie immer wieder an vorderer Stelle, was vor allem an Pimco Investitionen liegt. Wie plant der Allianz Vorstand diesen Widerspruch zu adressieren?
  5. Wie sieht die Zusammenarbeit „mit politischen Entscheidungsträgern und Regulierungsbehörden (…), um eine nachhaltige Finanzwirtschaft voranzutreiben und die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen“ (Geschäftsbericht S. 53) konkret aus?
  6. Wieviel Prozent des verwalteten Vermögens von 2,6 Billionen Euro Ende 2021 machen Investitionen in Öl- und Gasfirmen aus?
  7. Können Sie den aktuellen CO2-Fußabdruck Ihres Kapitalanlageportfolios benennen und inwieweit wird dies in Ihre Scope-3-Emissionen mit einberechnet?
  8. Welche konkreten Schritte sind geplant, um eine Klimaneutralität Ihres Kapitalanlageportfolios bis 2050 zu erreichen?
  9. Welchen Umfang haben Divestments sowie Dialoge/Engagements bei Unternehmen im Öl- und Gasbereich? Wie viele solcher Dialoge gibt es mit welchen Unternehmen und mit welchen genauen Zielen?
  10. Mit dem Klimawandel nimmt die Häufigkeit von Schäden aus Überschwemmungen, Stürmen und Dürren zu. Wie schätzt die Allianz die Auswirkungen auf Erstversicherungen im Bereich Elementarschadenversicherung ein?
  11. Welche konkreten Schritte hat das Management der Allianz unternommen, um 2021 die Treibhausgasemissionen der von der Allianz versicherten Unternehmen zu reduzieren?
  12. Sind die eingenommenen Versicherungs-Prämien von Unternehmenskunden aus Industriesektoren, die Kohle nutzen, 2021 gegenüber 2020 gesunken und wenn ja, um wieviel Prozent?
  13. Wieviel Prozent des Investitionsportfolios der Allianz war Ende Dezember 2020 in Kohleunternehmen (über 15% des Umsatzes aus Kohle-Produktion und Kohlestrom-Produktion sowie Dienstleistungen für Kohleunternehmen, entsprechend der Global Coal Exit List-Definition, https://www.coalexit.org/) investiert? War der prozentuale Anteil 2021 niedriger und wenn ja, um wieviel?

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

  1. Ab nächstem Jahr müssen Sie gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorbeugend gegen menschenrechtliche Risiken und Verstöße im Rahmen Ihrer Auslandsgeschäfte vorgehen. Was haben Sie konkret dazu an Ihren bisherigen Aktivitäten zur Erfüllung Ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten geändert? Integrieren Sie diese Aktivitäten auch in Ihr ESG Integration Framework sowie Ihre Dialogprozesse/Engagements mit Unternehmen und falls ja, inwiefern?
  2. Inwieweit sehen Sie die Anforderungen und Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf Ihre Tätigkeiten in der Rückversicherung und Kapitalanlageportfolios zutreffen?
  3. Die EU-Kommission hat einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgestellt, das europaweit verpflichtende Menschenrechts- und Umweltstandards für Unternehmen schaffen soll. Wie ist Ihre Position zu diesem Gesetzentwurf; welche Regeln finden Sie sinnvoll und welche Kritikpunkte haben Sie?

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