Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand kommt weiterhin nicht hinreichend seinen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach. Insbesondere die fortgesetzte Vermarktung des Produkts Dormex mit dem Wirkstoff Cyanamid, das als vermutlich krebserregend und fortpflanzungsgefährdend eingestuft ist, birgt nachweislich erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere für Landwirt*innen.
Doppelstandard ohne Ausstiegsstrategie
Alzchem hält weiterhin an einem Geschäftsmodell fest, das auf der Vermarktung von in der EU verbotenen Wirkstoffen in anderen Weltregionen basiert, vor allem in Ländern mit unzureichender Regulierung und Standards in Bezug auf den Arbeits- und Umweltschutz.
Es fehlen weiterhin ein klarer Plan zum Ausstieg aus dem Export hochgefährlicher Pestizide, eine transparente Strategie zur Entwicklung sicherer Alternativen, sowie eine transparente Berichterstattung über menschenrechtliche Risiken und Umsetzung der eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
Verharmlosung wissenschaftlich belegter Gesundheitsgefahren
Die Darstellung von Alzchem, Dormex könne bei „sachgemäßer Anwendung“ sicher eingesetzt werden, widerspricht dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Der Wirkstoff Cyanamid verlor seine Zulassung in der EU bereits 2008 infolge dokumentierter Vergiftungsfälle. Die Entscheidung beruhte auf der klaren Feststellung der europäischen Behörden, dass der Stoff erhebliche gesundheitliche Risiken für Anwender*innen birgt.
Dabei ist besonders gravierend: Selbst bei Verwendung persönlicher Schutzausrüstung wird die maximal zulässige Anwenderexposition (AOEL) um mehr als das 60-Fache überschritten. Auch unbeteiligte Dritte sind betroffen: Für Passant*innen wird der Grenzwert um ein Vielfaches überschritten, ebenso für Anwohner*innen – selbst innerhalb ihrer Wohnungen. In der wissenschaftlichen Literatur sind schwere akute Vergiftungen dokumentiert, darunter großflächige Hautschäden, Sensibilisierungseffekte sowie Fälle von multiplem Organversagen. Zudem bestehen Hinweise auf langfristige gesundheitliche Schäden, insbesondere für die Schilddrüse sowie auf reproduktionstoxische Wirkungen. Diese Erkenntnisse zeigen klar: Die Risiken sind nicht durch „sachgemäße Anwendung“ beherrschbar.
Systemversagen beim Arbeitsschutz in der Praxis
Alzchem argumentiert, durch Schulungen und die Bereitstellung von Schutzausrüstung einen sicheren Einsatz zu gewährleisten. Diese Darstellung wird durch Berichte aus den Anwendungsregionen klar widerlegt.
Konkrete Fälle – etwa aus Südafrika – belegen fehlende oder unzureichende persönliche Schutzausrüstung, mangelnde oder nicht vorhandene Schulungen sowie schwere gesundheitliche Schäden bei Landarbeiter*innen.
Selbst wenn Schutzausrüstung theoretisch bereitgestellt wird, ist völlig unklar, ob sie angesichts der extrem hohen Exposition überhaupt wirksam sein kann. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse legen nahe, dass selbst optimale Schutzausrüstung keinen ausreichenden Schutz bietet. Damit ist das gesamte Sicherheitskonzept von Alzchem grundsätzlich in Frage gestellt.
Unzulässige Verlagerung der Verantwortung
Die Argumentation von Alzchem, lokale Partner und Arbeitgeber seien für den Arbeitsschutz verantwortlich, entlässt Alzchem allerdings nicht aus der eigenen Mitverantwortung. Nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zu denen sich Alzchem explizit bekennt, besteht eine eigenständige Verantwortung des Unternehmens, menschenrechtliche Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern und zu minimieren. Gerade bei einem Produkt, dessen Risiken nachweislich nicht ausreichend kontrollierbar sind, kann sich das Unternehmen dieser Verantwortung nicht entziehen.
Unzureichende Transparenz und fehlende Nachweise
Alzchem bleibt zentrale Nachweise schuldig, wie der Konzern den eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommt. Insbesondere fehlen detaillierte Angaben zu Exportmengen von Cyanamid und Dormex in den vergangenen Jahren; konkrete, überprüfbare Informationen zur Art und Wirksamkeit der eingesetzten Schutzausrüstung; unabhängige Studien oder Tests zur tatsächlichen Schutzwirkung, sowie belastbare Daten zur Verteilung und Nutzung der Schutzausrüstung vor Ort.
Irreführende Rechtfertigung durch angebliche Alternativlosigkeit
Die Behauptung, Dormex sei für die landwirtschaftliche Produktion „alternativlos“, ist nicht überzeugend. Praxisbeispiele zeigen, dass Anbau auch ohne Dormex möglich ist, etwa durch angepasste Sorten oder alternative Methoden. Der Einsatz dient primär wirtschaftlichen Interessen wie Ertragssteigerung und Produktionssicherheit einer industriellen Landwirtschaft – nicht einer zwingenden Notwendigkeit zur Sicherung der Welternährung.







