Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.
Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Ich bin Toxikologe und mit den Eigenschaften des Alzchem-Produkts Dormex® und seines Wirkstoffs Cyanamid, um die es mir hier geht, vertraut.
Ausgelöst von Vergiftungsfällen in Italien wurde dem Wirkstoff Cyanamid im Jahr 2008 seine Genehmigung entzogen, und das Produkt Dormex® verlor damit spätestens im März 2009 EU-weit sämtliche reguläre Zulassungen. Das Erscheinungsbild von akuten Dormex-Vergiftungen ist in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben und bezieht sich neben den Fällen in Italien auf eine ganze Serie von Fällen in Ägypten sowie auf weitere Fälle in Indien und Frankreich. Am häufigsten sind es großflächige dramatische Hautschäden, wobei auch eine sensibilisierende Wirkung nachgewiesen wurde, d.h. bei wiederholter Einwirkung werden die Effekte von immer geringeren Dormex-Mengen hervorgerufen. Interessanterweise kann es zu den Hauteffekten auch nach oraler Aufnahme von Cyanamid kommen. In der Literatur ist ferner multiples Organversagen beschrieben, und es gibt Langzeiteffekte bei sehr niedrigen Dosierungen, insbesondere auf die Schilddrüse und auf das ungeborene Leben, was zur Einstufung von Cyanamid als vermutlich krebserregend und reproduktionstoxisch führte.
Mit Blick auf die Behauptung der Unternehmensleitung, dass es das höchste Anliegen sei – Zitat – „dass Dormex® sicher eingesetzt wird“, möchte ich darauf hinweisen, dass dem Dormex-Wirkstoff Cyanamid in der EU deshalb seine Genehmigung entzogen wurde, weil – und ich zitiere aus dem offiziellen Dokument – „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt, da die Exposition über dem AOEL liegt.“ Zitat Ende. Die Abkürzung AOEL steht für die gesetzlich festgelegte maximal zulässige Anwenderexposition.
Dabei wird mit dieser Formulierung das Ausmaß des Problems in keiner Weise deutlich, denn nach Berechnungen der EU-Behörde wird die maximal zulässige Anwenderexposition selbst bei umfassender Verwendung persönlicher Schutzausrüstung um mehr als das 60-fache – Sie haben richtig gehört – um mehr als das 60-fache überschritten, für Passanten um das 14-fache und selbst innerhalb der Wohnungen von Anrainern um ein Mehrfaches.
Angesichts dieser dramatischen Zahlen habe ich folgende Fragen:
- In welcher Menge hat AlzChem in den vergangenen fünf Jahren Cyanamide zur Herstellung von Dormex und von Dormex selbst zur Anwendung in der Landwirtschaft in Drittstaaten exportiert?
- Auf Ihrer Website teilen Sie mit, dass Sie gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern darauf achten, dass bei den Landwirten ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung steht. Wodurch zeichnet sich diese Art von Schutzausrüstung im Vergleich zur der in Europa üblichen aus? Das heißt, durch welche Maßnahmen verhindern Sie die zig-fache Überschreitung der Grenzwerte? Können Sie eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Schutzausrüstung zur Verfügung stellen?
- Haben Sie die Wirksamkeit der Schutzausrüstung getestet? Falls ja, sind Sie bereit, die Ergebnisse dieser Testung zu veröffentlichen?
- Auch Passanten und Anrainer sind gefährdet. Welche Schutzausrüstung wird diesen Personengruppen zur Verfügung gestellt?
- Wie stellen Sie sicher, dass die Schutzausrüstung von den Dormex-Exponierten in den Exportländern tatsächlich genutzt werden kann?
- Am Beispiel von Südafrika: welchen Umfang hatte die Lieferung von Schutzausrüstung an ihren dortigen Vertriebspartner konkret, d.h. welche Teile, welche Stückzahl in welchen Jahren? Wenn diese detaillierte Information nicht sofort verfügbar ist, wären Sie bereit, diese in angemessener Zeit zur Verfügung zu stellen?
Wie ich eingangs erläutert habe, ist wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge die gängige Schutzausrüstung nicht in der Lage, ausreichend Schutz zu gewähren. Ich habe die Fragen nach deren Bereitstellung trotzdem gestellt, weil nach unseren Erkenntnissen – was immer Sie Ihrem Vertriebspartner in Südafrika liefern – diese Schutzausrüstung offenbar nicht bei den Betroffenen ankommt.
Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionärinnen und Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für den Gegenantrag des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.