
Gegenantrag zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns wird abgelehnt.
Begründung:
Wir lehnen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat ab, den im festgestellten Jahresabschluss der Aurubis AG zum 30.09.2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 211.383.521,48 € zur Ausschüttung einer Dividende von 1,50 € je dividendenberechtigter Stückaktie – also insgesamt 65.488.545,00 € auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 111.767.116,80 € – an die Aktionäre zu verwenden.
Im vergangenen Jahr hat der Hamburger Metallkonzern Aurubis den Deutschen Nachhaltigkeitspreis erhalten. Doch ist diese Ehrung gerechtfertigt? Das Kerngeschäft von Aurubis ist die Einfuhr von Kupfererz und die Herstellung von Metallprodukten. Menschen, die beispielweise in Mexiko, Panama, Peru oder Bulgarien vom Kupferbergbau betroffen sind, prangern Umweltzerstörung, Gewalt und schwerwiegende Gesundheitsschädigungen an. So haben Betroffene aus Panama und Mexiko vor kurzem zwei Beschwerden im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht.
Wir verlangen, dass Aurubis Abhilfe schafft. Daher soll in diesem Jahr nur eine Dividende von 0,75 Cent je Stückaktie an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet werden. Der dadurch frei werdende Betrag von 32.744.272,50 € soll für anfallende Entschädigungen und in umfassende Maßnahmen zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten investiert werden.
GEGENANTRAG FÜR DIE HV 2024
(MUSS WIEDERHOLT WERDEN, DA ES KEINE BESCHLUSSFASSUNG ZU DIESEM TOP GAB)
Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu verweigern.
Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/23 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung 2024 auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats vor dem Hintergrund der damals laufenden Untersuchungen zu den gegen die Gesellschaft gerichteten kriminellen Aktivitäten vertagt.
Begründung:
Der Vorstand der Aurubis AG hat nicht für eine Risikoanalyse bezüglich der umwelt- und menschenrechtlichen Risiken des Kupferabbaus des importierten Kupfers gesorgt.
Transparenz in der Lieferkette und Nennung der Lieferanten
Bislang weigert sich Aurubis hartnäckig offenzulegen, aus welchen Minen es Kupfererz bezieht. Obwohl Aurubis in einem Risikosektor agiert und nachweislich Kupfererz bezogen hat aus Minen, die aufgefallen sind durch Schwermetall-Verseuchung, stark erhöhte Krebsraten, Korruption, Zwangsumsiedlungen und Folter von Protestierenden auf Firmengelände. Aurubis gibt vor, seine Lieferanten aus Wettbewerbs- und Vertragsgründen nicht nennen zu dürfen. Dagegen hat z.B. der Kupferproduzent Gold Fields Perú in seinen Geschäftsberichten Aurubis als Hauptabnehmer für Kupfererz benannt. Offenbar legt Aurubis Wert auf die Nichtbenennung – und nicht die Lieferanten. Aurubis selbst bestätigt, dass seine Lieferanten keinen Druck machen gegen die Veröffentlichung der Lieferantenbasis.
Auch Nachhaltigkeitsratingagenturen oder interessierte Aktionäre bekommen trotz Zusicherung von Geheimhaltung keinerlei Einsicht in Lieferantenbeziehungen von Aurubis. Dabei wären transparente Lieferketten essenziell, damit NGOs und Aktionäre die Nachhaltigkeitsangaben und regulatorischen Lieferkettenrisiken des Konzerns überprüfen können.
Bergbau in Peru führt zu Kontamination der Menschen und zu Umweltzerstörung
Wie schon in den letzten Jahren gibt das Unternehmen immer noch keine Informationen über seine Kupferlieferanten in Peru weiter, was eine Rechenschaftspflicht und eine echte Risikoanalyse unter Einbeziehung aller Beteiligten unmöglich macht.
Nach offiziellen Angaben importiert das Unternehmen ca. 16 % seines Kupferkonzentrats aus Peru. Der Kupferabbau ist zwar ein wichtiger Wirtschaftszweig in dem Andenland, doch ist er aufgrund seiner großen Dimensionen immer noch direkt mit Menschenrechtsverletzungen und negativen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Nach Angaben des peruanischen Gesundheitsministeriums sind in Peru mehr als 10 Millionen Menschen (über 30 % der nationalen Bevölkerung) einer Kontamination durch Schwermetalle und andere chemische Substanzen ausgesetzt, die mit Bergbau- und Erdölförderprojekten in Verbindung stehen. In der Provinz Huarmey prangert die Bevölkerung die Antamina-Mine für die Verseuchung ihrer Gebiete an, in denen die Förderbänder des Unternehmens arbeiten und das Unternehmen streitet jede Verantwortung ab. In der Provinz Espinar hat die Umweltbehörde (nach einem mehr als zehnjährigen Verfahren) die Verschmutzung des Wassers und des Bodens durch Feinstaub aus dem Bergbau des Bergbauunternehmens Glencore festgestellt, wodurch die örtlichen Weiden und Wasserquellen für den Verzehr durch Tiere ungeeignet wurden. In der Mine Las Bambas in der Provinz Apurimac lebt die Bevölkerung mit dem täglichen Verkehr von mehr als 200 Lastwagen, die Erz aus den Anden zu den Küstenhäfen transportieren.
Es ist nicht möglich festzustellen, ob Aurubis Kupfer von einem dieser Unternehmen importiert, und es ist daher ebenfalls nicht erkennbar, wie Aurubis seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Analyse und zum Management von Risiken in seiner Lieferkette nachkommt.
Panama: Bergbauprojekt von First Quantum Minerals sorgt für Konflikte
Das Bergbauprojekt „Cobre Panamá“ des kanadischen Unternehmens First Quantum Minerals in der Provinz Colón in Panama hat in den letzten Monaten für Konflikte im mittelamerikanischen Land gesorgt.
Aurubis gibt im Nachhaltigkeitsbericht von 2023 an, dass 2021/2022 sechs Prozent der Kupferkonzentrate-Importe des Unternehmens aus Panama stammten. Da es sich laut Umweltorganisationen bei dem Projekt von First Quantum Minerals um das einzige Kupferbergbauprojekt in Panama handelt, ist davon auszugehen, dass Aurubis die Mineralien von dieser Mine bezogen hat.
In Panama ansässige Menschenrechts- und Umweltorganisationen haben im Zusammenhang mit dem Bergbauprojekt eine Reihe von Missständen angeprangert: First Quantum operiert seit 2019 ohne Vertrag, also illegal, im Naturschutzgebiet „Biologischer Korridor Mesoamerikas“. Durch den offenen Tagebau wurden große Teile des fragilen Ökosystems zerstört. Betroffene Gemeinden berichten immer wieder von Umweltverschmutzung und von einer großen Menge toter Fische im Fluss Pifá. Die Umweltschäden bergen für die 25 Gemeinden im Umfeld der Mine hohe gesundheitliche Risiken.
NEUER GEGENANTRAG FÜR DIE HV 2025
Gegenantrag zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Aurubis AG ist seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht nachgekommen. Das gilt insbesondere für die Vorstandsmitglieder, die Aurubis jahrelang geleitet haben und im Laufe des Jahres 2024 ausgeschieden sind.
Nach eigenen Angaben bezieht die Aurubis AG einen wesentlichen Teil ihrer Kupferkonzentrate aus südamerikanischen Ländern wie Chile, Peru oder Brasilien bezogen. Darüber hinaus werden Rohstoffe aus Regionen wie beispielsweise Bulgarien und der Türkei erworben. (vgl. GB, S. 123)
Panama und Mexiko: BAFA-Beschwerde wegen Verstößen gegen Lieferkettengesetz
Vom Kupferbergbau betroffene Menschen in Panama und Mexiko haben vor kurzem zwei Beschwerden im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Der erste Fall bezieht sich auf den Lieferanten Grupo México in Mexiko, einen Bergbaukonzern, der für die größte Bergbaukatastrophe des Landes verantwortlich ist. Die massive Umweltverschmutzung hat erhebliche gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung und schränkt ihren Zugang zu sauberem Trinkwasser ein. Abhilfemaßnahmen wie die Einrichtung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen wären leicht umzusetzen, wurden aber nie umgesetzt. Aurubis weiß seit Jahren um die gravierenden Gesundheitssituation in den betroffenen Gemeinden. Die Gemeinden befürchten, dass unzureichende Sicherheitsmaßnahmen zu einem Bruch eines riesigen Schlammbeckens führen und das Leben der Bevölkerung gefährden könnten. Trotzdem bezieht Aurubis seit einigen Jahren wieder nachweislich Kupfererz von der Mine Buena Vista del Cobre in Mexiko. Aurubis ist seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in diesem Fall nicht nachgekommen.
Der zweite Fall bezieht sich auf einen Lieferanten in Panama. Aurubis hat bis Ende 2023 nachweislich Kupfererz von dem Bergbauunternehmen Minera Panamá bezogen, das jahrelang ohne Konzessionsvertrag, also illegal, Kupfererz in einem Naturschutzgebiet abgebaut hat. Bei Protesten gegen das Bergbauprojekt kamen mehrere Menschen zu Tode oder wurden verletzt. Betroffene Gemeinden und Umweltorganisationen befürchten, dass der Abbaukrater und die Schlammbecken der mittlerweile geschlossenen Megamine auch in Zukunft gravierende Umweltschäden verursachen könnten. Aurubis hat bisher keine Maßnahmen ergriffen, um bestehende Umweltschäden zu beheben und zukünftige zu verhindern.
Widersprüche statt klarer Risikovorsorge
Wir erwarten vom neuen Vorstand, jetzt einen klaren Kurs zu fahren, nachdem sich der alte Vorstand immer wieder in Widersprüche verwickelt hat. So behauptete Aurubis gegenüber unserem Kooperationspartner Facing Finance: „Aktuelle Reporting-Pflichten sehen keine Veröffentlichungsverpflichtungen von konkreten Minen vor. Dies wurde von allen Stakeholdern akzeptiert.“ Das ist eine ziemlich eigenartige Interpretation angesichts dessen, dass verschiedenste NGOs, ESG-Ratingagenturen und Aktionäre immer wieder die Offenlegung gefordert haben. Betrachtet Aurubis diese etwa nicht als Stakeholder? (vgl. „Stakeholder Mapping“)
Zudem begründet Aurubis die Nicht-Offenlegung stets mit „wettbewerbsrechtlichem Schutz der Lieferanten und Vertragsrecht“. Allerdings gab Aurubis uns gegenüber zu, dass es noch nie einen Zulieferer gab, der von Aurubis die Nicht-Offenlegung gefordert hat. Und Zulieferer wie Gold Fields Perú haben Aurubis früher in ihren Geschäftsberichten als Hauptabnehmer benannt. Das wurde mittlerweile gestoppt, wobei in Peru der Verdacht geäußert wird, dass Aurubis Druck gemacht habe, nicht mehr als Abnehmer genannt zu werden.
Ein weiterer Widerspruch besteht im „Stay and Improve“ Ansatz, von dem der damalige CEO Harings auf der letzten HV gesprochen hat. Als Mitglied der Copper Mark setze sich Aurubis für Nachhaltigkeitsverbesserungen bei den Zulieferern ein. Gleichzeitig schreibt Aurubis im Nachhaltigkeitsbericht, aufgrund geringer Abnahmemengen kaum Einfluss auf die Nachhaltigkeitsleistung der Zulieferer zu haben. Hier braucht es endlich einen klaren Plan, um Regulatorik-, Reputations- und Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette zu reduzieren.
Peru: Nennung von Kupfer-Lieferanten und Stakeholder-Mapping
Trotz mehrfacher Aufforderung hat Aurubis bisher seine Kupfer-Lieferanten in Peru nicht genannt. Genau das wäre aber wichtig, um mehr Transparenz in der Lieferkette zu erhalten und beurteilen zu können, ob Aurubis den Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachkommt.
Über sein Stakeholder-Engagement in Peru berichtet Aurubis lediglich: „Uns ist es wichtig, Bedarfe von betroffenen Gemeinschaften zu adressieren. Hierfür haben wir zusammen mit anderen deutschen Unternehmen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen im Berichtsjahr ein Stakeholder-Mapping gestartet, um Rechteinhabende des Kupferbergbausektors Peru zu identifizieren.“ (vgl. GB, S. 105) Es wäre wünschenswert, wenn Aurubis hierzu mehr Informationen veröffentlichen würde.
GEGENANTRAG FÜR DIE HV 2024
(MUSS WIEDERHOLT WERDEN, DA ES KEINE BESCHLUSSFASSUNG ZU DIESEM TOP GAB)
TOP 5: Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu verweigern.
Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/23 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung 2024 auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats vor dem Hintergrund der damals laufenden Untersuchungen zu den gegen die Gesellschaft gerichteten kriminellen Aktivitäten vertagt.
Begründung:
Der Aufsichtsrat der Aurubis AG hat als Kontrollorgan des Vorstands versagt. Er hat nichts gegen die mangelnde Risikovorsorge durch den Vorstand unternommen und er hat es versäumt, für mehr Transparenz in der Geschäftstätigkeit zu sorgen.
Mitverantwortung für kriminelle Machenschaften
Der Aufsichtsrat und der Vorstand tragen gemeinsam Verantwortung für die kriminellen Machenschaften und die desaströse Personalpolitik des Unternehmens. Diese ermöglichte es, dass Personen aus der organisierten Kriminalität im Unternehmen eingestellt wurden und jahrelang unbemerkt mit kriminellen Lieferanten agieren konnten. Das Lieferantenscreening von Aurubis versagte ebenso wie die finanzielle Risikoabsicherung bei Diebstählen des Unternehmens. Diese war völlig unzureichend und mit nur 20 Millionen Euro war lediglich ein Bruchteil des Schadens von 170 Millionen Euro abgedeckt.
Außerdem tragen Aufsichtsrat und Vorstand der Aurubis die Verantwortung für die unzureichende Risikovorsorge des Unternehmens gegenüber den Angehörigen der im letzten Jahr bei Arbeitsunfällen ums Leben gekommenen Mitarbeiter. Es ist beschämend, dass sich die Angehörigen kurz vor Weihnachten an die Medien wenden mussten, um auf ihre finanzielle Situation aufmerksam zu machen.
Ignorieren des Lieferkettengesetzes und Leugnen des Klimawandels
Als größter Kupferkonzern Europas spielt Aurubis eine entscheidende Rolle bei der Kupferversorgung Europas, die für den Umstieg auf erneuerbare Energien unverzichtbar ist. Doch bislang wird Aurubis seiner großen Verantwortung, das für die Energiewende benötigte Kupfer nachhaltig und sozial verträglich zu importieren, nicht gerecht. Es ist die Aufgabe der Aurubis-Führung endlich für transparente und nachhaltige Lieferketten zu sorgen und das in Deutschland seit Jahresbeginn 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu erfüllen.
Notwendigkeiten ignorieren und Tatsachen leugnen: Darin scheinen sich Aufsichtsrat und Vorstand der Aurubis AG einig zu sein. Auf der Hauptversammlung 2023 machte sich der nun scheidende Vorstandsvorsitzende Harings mit seiner Aussage zum Lieferkettengesetz lächerlich: „Wir brauchen dieses Gesetz nicht.“ Und der langjährige Aufsichtsratsvorsitzende Fritz Vahrenholt tourt durch das Land, um den menschengemachten Klimawandel zu leugnen. Er wird seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender eines für die Energiewende essenziellen Konzerns nicht gerecht. Dabei erhielt Vahrenholt im letzten Jahr eine ordentliche Gehaltserhöhung und 290.000 €. Für dieses Gehalt sollten die Aktionäre erwarten können, dass er seine Zeit für die zukunftstaugliche Ausrichtung des Konzerns nutzt und nicht für fossiles Energien Lobbying.
„Human Rights Washing“ mit Copper Mark beenden
In den Copper Mark-Audits wie z.B. dem am Aurubis-Standort Pirdop in Bulgarien wird Fragen zu Menschenrechts- und Sorgfaltspflichten von Lieferanten, Rechten indigener Bevölkerungen oder Landraub nicht nachgegangen, obwohl Kupfererze aus kritischen Kupferminenländern, wie zum Beispiel Peru, bezogen werden. Kupferminenbetreiber werden dadurch nicht auf die Einhaltung von Menschenrechten überprüft, und Aktionäre werden somit unvollständig vom Unternehmen Aurubis informiert.
Pirdop/Bulgarien: Aurubis versagt pensionierten Mitarbeitern Unterstützung
Pensionierte Aurubis-Bulgaria-Mitarbeiter am Aurubis-Standort in Pirdop kümmern sich kostenfrei um die Entfischung im Dushanzi-Stausee. Dadurch wird die Wasserqualität des Staudammwassers für die Industrieprozesse des Pirdoper Werks gewährleistet. Dennoch hat die Werksleitung in Bulgarien sich nicht um die auf der letzten Hauptversammlung der Aurubis versprochene Realisierung eines notwendigen Bootssteges gekümmert.
Weiterhin unzureichender Whistleblower-Schutz
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sorgten nicht für einen ausreichenden Whistleblower-Schutz. Gegenwärtig werden Whistleblower nicht oder nur unzureichend durch das Unternehmen geschützt. Whistleblower müssen im Unternehmen damit rechnen, dass Daten über sie an die Adressaten der Vorfälle weitergeleitet werden, und sie und ihre Angehörigen Repressionen erfahren. Auch werden Eingaben von Whistleblowern nur unzureichend oder gar nicht vom Unternehmen bearbeitet. Ein ineffektiver Whistleblower-Schutz führte zu hohen materiellen Verlusten und immateriellen Schäden in der Aurubis AG.
NEUER GEGENANTRAG FÜR DIE HV 2025
TOP 6: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu verweigern.
Begründung:
Der Aufsichtsrat der Aurubis AG hat auch im Geschäftsjahr 2023/2024 als Kontrollorgan des Vorstands versagt. Er hat nichts gegen die mangelnde Risikovorsorge durch den Vorstand unternommen und hat es versäumt, den Vorstand zu mehr Klimaschutzmaßnahmen zu bewegen.
Klimaschutzmaßnahmen müssen beschleunigt werden
Aurubis hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 seine direkten (Brennstoffe) und indirekten (Strom) CO2-Emissionen zu halbieren – im Vergleich zu 2018. Bis deutlich vor 2050 sollen zudem alle Standorte im Hüttennetzwerk dann CO2-neutral produzieren – also ihre Prozesse vollständig dekarbonisieren. (vgl. GB, S. 47) Um ihre Klimaziele zu erreichen, müssen die Klimaschutzmaßnahmen deutlich beschleunigt werden.
Laut Statista betrugen im Jahr 2023 die CO2-Emissionen aus Brennstoffen bei der Kupfererzeugung im Aurubis-Konzern rund 0,19 Tonnen je Tonne erzeugten Kupfers. Damit sind die CO2-Emissionen des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben.
Die spezifischen Scope-3-Emissionen stiegen von 3,7 Tonnen CO2 pro Tonne Kupferkathode im Geschäftsjahr 2022/2023 auf auf 4,08 Tonnen CO2 pro Tonne Kupferkathode im Geschäftsjahr 2023/2024.
Auf die gesamte Wertschöpfungskette bezogen liegt der überwiegende Teil der CO2-Emissionen im vor- und nachgelagerten Teil der Wertschöpfungskette (Scope 3), also bei den Lieferanten, Kunden und Dienstleistern anfalle. „Die Mehrheit unserer Scope-3-Emissionen fällt bei den Tätigkeiten der Minengesellschaften an, von denen wir Kupferkonzentrate beziehen“, so Aurubis (GB, S. 89/90). Es wäre also nicht nur aus menschenrechtlicher sondern auch aus ökologischer Sicht wichtig, dass die Aurubis AG mehr Einblick in ihre Lieferkette gewährt und die Minengesellschaften nennt, von denen der Konzern Kupfer bezieht.
Droht eine Übernahme der Aurubis AG durch Papenburg und Rossmann?
Anfang November 2024 hat der Unternehmer Günter Papenburg ein Übernahmeangebot für die Salzgitter AG angekündigt. Salzgitter wiederum hält 29,99% an Aurubis. Allein dieses Aktienpaket ist derzeit an der Börse mit rund einer Milliarde Euro so viel wert wie die Salzgitter AG insgesamt. Ein Salzgitter-Käufer hätte auch erheblichen Einfluss auf Aurubis. Gleichzeitig schwanken die Anteile, die die Rossmann Beteiligungs GmbH an Aurubis hält, zwischen 10,01 und 20,7%. Gemeinsam könnten die beiden befreundeten Hannoveraner Günter Papenburg und Dirk Rossmann also eine Mehrheit an Aurubis erlangen. Daher erwarten wir vom Aurubis-Vorstand offenzulegen, ob er Kenntnis hat von möglichen Gedankenspielen, eine Mehrheit an Aurubis zu erlangen und Aurubis gegebenenfalls von der Börse zu nehmen.
Todesfälle im Werk: Arbeitssicherheit muss erhöht werden
Aurubis muss seine Anstrengungen steigern, um die Arbeitssicherheit zu erhöhen.
Im Juli 2024 ereignete sich „trotz aller Anstrengungen“ … „zu unserem tiefen Bedauern“, so Aurubis, ein Arbeitsunfall in Hamburg, bei dem ein Mitarbeiter einer Partnerfirma bei Gerüstbauarbeiten verstarb.
Im Mai 2023 starben nach einem schweren Arbeitsunfall auf dem Aurubis-Werksgelände in Hamburg drei Mitarbeiter des Unternehmens an den Folgen des Unfalls im Krankenhaus.
Im Januar gab es im Hamburger Aurubis-Werk Feueralarm: Zwei Tonnen siedend heißes Kupfer waren ausgelaufen. Dies hatte zur Folge, dass es zu mehreren Bränden in der Werkshalle kam, in der gerade mit dem Metall gearbeitet wurde.
Whistleblowing: Konkret über Compliance-Verstöße berichten
Kriminelles Verhalten, Regelverstöße und Verantwortungslosigkeit können ein Unternehmen schwer schädigen. 2024 mussten bei Aurubis wegen des sogenannten Kupferdiebstahls, der dem Konzern einen dreistelligen Millionenschaden bescherte, drei Vorstände zurücktreten.
Deshalb ist es begrüßenswert, dass im Juli 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft trat. Bei Aurubis gibt es die Möglichkeit, „sich auf Wunsch anonym an ein externes und unabhängiges Hinweisgeberportal zu wenden“ und dort rechtliche Verstöße zu melden. (siehe https://www.aurubis.com/verantwortung/whistleblower-hotline). Von seinen Lieferanten erwartet Aurubis, „begründete Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen zu melden, beispielsweise über unser Compliance-Portal, die Whistleblower-Hotline Antikorruption“. Beschwerden über Standorte, die am Copper-Mark-Prozess teilnehmen, können auch im Beschwerdeportal der Copper Mark eingereicht werden https://secure.ethicspoint.eu/domain/media/en/gui/107757/index.html, sowie unter www.aurubis.com/verantwortung/whistleblower-hotline. (vgl. GB, S. 105)
Aurubis sollte im nächsten Geschäftsbericht nicht nur auf das Beschwerdeportal hinweisen, sondern auch konkret über Compliance-Verstöße berichten.