„Der Aufsichtsrat muss Anreize für Klimaschutz und Lieferkettensorgfalt setzen“ – Rede von Vincent Kuhn

„Auffällig ist (…), dass Aurubis anders als andere deutsche Unternehmen aus der Rohstoff- und Schwerindustrie bei der Vorstandsvergütung ausschließlich auf Arbeitsschutz setzt; Emissions- oder Recyclingziele sucht man vergeblich.“, kritisiert Vincent Kuhn auf der Aurubis Hauptversammlung 2026.

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat.

Mein Name ist Vincent Kuhn, ich spreche heute auch im Namen des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Ich habe im Folgenden nur einige kurze Anmerkungen zum diesjährigen Vergütungsbericht.

Fehlender Klimaschutz in der Vorstandsvergütung

Wir unterstützen Aurubis‘ Bestrebungen internationaler Nachhaltigkeitsführer in der Kupferbranche zu sein voll und ganz. Dieser Anspruch muss sich aber endlich auch im Vergütungssystem des Vorstands widerspiegeln. Aktuell fließen ESG-Kriterien nur marginal in die Vergütung des Vorstands ein. Zur Einordnung: Die kurzfristige variable Vergütung macht 40 Prozent der gesamten variablen Vergütung aus, davon sind lediglich 10 Prozent für Nachhaltigkeit vorgesehen.

Auffällig ist darüber hinaus, dass Aurubis anders als andere deutsche Unternehmen aus der Rohstoff- und Schwerindustrie bei der Vorstandsvergütung ausschließlich auf Arbeitsschutz setzt; Emissions- oder Recyclingziele sucht man vergeblich.

Dieses Jahr landete der Vorstand in der Nachhaltigkeits- bzw. Arbeitsschutzkomponente bei null Prozent, weil es zu dem tragischen Todesfall auf dem Werksgelände in Lünen kam. Diesen Null-Toleranzansatz bei der Arbeitssicherheit begrüßen wir grundsätzlich; hier können sich wiederum andere Konzerne noch etwas abgucken.

Für einen Konzern, der sich als Klimaschutzvorreiter ausweist, ist es jedoch unverständlich, dass die Einsparung von THG-Emissionen überhaupt nicht in die Vorstandsvergütung mit einfließt.

Sie haben außerdem die Kritik meiner Vorrednerinnen und Vorrednern gehört; es liegen schwerwiegende BAFA-Beschwerden aus Mexiko und Peru vor; Wenn ich also ein weiteres ESG-Ziel für Ihre Vorstandsvergütung vorschlagen dürfte:

Die Lieferkettensorgfalt als eigenständiges Kriterium zu verankern wäre sinnvoll, ein jährliches Ziel zum Abbau der Lieferbeziehungen mit Hoch-Risiko-Lieferanten gibt es etwa bereits bei anderen Konzernen aus der Schwerindustrie.

Verwendung des Bilanzgewinns

Um nochmal auf die bereits erwähnten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Süd- und Mittelamerika zurückzukommen:

Wir verlangen, dass Aurubis hier Abhilfe schafft. Daher soll in diesem Jahr nur eine Dividende von 0,80 € je Stückaktie an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet werden. Der dadurch eingesparte Betrag von ca. 35 Mio. € soll für anfallende Entschädigungen und in umfassende Maßnahmen zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten investiert werden, inklusive unabhängiger Audits der betroffenen Lieferketten und öffentlicher Berichterstattung zu BAFA-Beschwerden.

Das wäre doch eine ordentliche „Investition in den Faktor Mensch“, um den Geschäftsbericht zu zitieren. Angesichts der erfreulichen Kursentwicklung dürfte diese einmalige Kürzung der Dividende auch für das Aktionariat verkraftbar sein.

Wir werden die Ausschüttung des Bilanzgewinns und den Vergütungsbericht in der jetzigen Form aufgrund der genannten Kritikpunkte nicht billigen.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Gibt es Bestrebungen die ESG-Komponente im Vergütungssystem auszuweiten? Gab es Bestrebungen diese zu kürzen, oder gar zu entfernen?
  2. Steht eine Überarbeitung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat an und wenn ja, für wann und mit welchen inhaltlichen Plänen? Falls nicht, warum nicht?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beantwortung der Fragen.

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