BASF SE Hauptversammlung 2026

Dividendenvorschlag geht an die Substanz – finanziell, sozial und ethisch: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Die vorgeschlagene Dividende ist zu hoch und ist weder wirtschaftlich noch sozial zu rechtfertigen. Die BASF muss deutlich mehr in die eigenen Standorte investieren, um Zukunftsperspektiven – insbesondere am Standort Ludwigshafen, aber auch in Berlin und entlang der Lieferketten – zu schaffen, um sich konsequent von der eigenen Abhängigkeit von immer teurer werdenden fossilen Energien zu lösen und die eigenen Klimaziele erreichen zu können.

Statt der vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividendensumme von fast 2 Milliarden Euro sollte ein deutlich geringerer Teil ausgeschüttet und der verbleibende Betrag zur Stärkung der finanziellen Basis sowie für Zukunftsinvestitionen verwendet werden.

Dividendenvorschlag geht an die Substanz – finanziell, sozial und ethisch

Erneut wird die Dividende nicht durch den erwirtschafteten Gewinn gedeckt. Das erneut gesunkene Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) der BASF lag für 2025 bei rund 1,6 Milliarden Euro und damit deutlich unter der geplanten Ausschüttung. Die Dividende übersteigt damit den Gewinn erheblich und wird faktisch teilweise aus der Substanz bzw. aus Rücklagen finanziert. Selbst der Free Cashflow ist nicht ausreichend, um die Dividendensumme zu decken. Damit wird die Ausschüttung nicht nur bilanziell, sondern auch liquiditätsseitig nicht durch die operative Geschäftstätigkeit getragen. Eine solche Dividendenpolitik ist langfristig nicht nachhaltig.

Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang, dass der Free Cashflow durch staatlich abgesicherte Zahlungen im Zusammenhang mit früheren Russlandaktivitäten von Wintershall Dea künstlich verbessert wurde. So flossen der BASF laut Handelsblatt im dritten Quartal 2025 rund 229 Millionen Euro aus staatlichen Garantien über die Tochter Wintershall Dea zu, weitere Zahlungen folgten im vierten Quartal. Diese Steuergelder vergesellschaften nachträglich die Kosten der von der BASF bis 2022 bewusst eingegangenen Abhängigkeit von Putins Gas. Aus ethischen Gesichtspunkten sollten sich alle Beteiligten dieser Geldzahlungen fragen, ob und wie dieses Geld nicht besser zugunsten der Opfer und Hinterbliebenen von Putins völkerrechtswidrigen und andauernden, brutalen Angriffskrieges gegen die Ukraine eingesetzt werden könnte.

Soziale Schieflage nicht nur zulasten der Beschäftigten

Der Dividendenvorschlag steht auch sonst in deutlichem Widerspruch zu der vom Vorstand öffentlich kommunizierten Krisensituation des Konzerns. Die BASF verfolgt ein nochmals verschärftes Sparprogramm mit dem Ziel, über 2,3 Milliarden Euro einzusparen. Dieses Programm geht maßgeblich mit Stellenabbau sowie strukturellen Einschnitten einher. Gleichzeitig wird der Verkauf von Wohnungsbeständen, insbesondere in Ludwigshafen, vorangetrieben. Diese Maßnahmen treffen Beschäftigte und betroffene Regionen unmittelbar und belasten das soziale Gefüge erheblich.

Allein in Berlin sind rund 3.000 Arbeitsplätze im Zuge der Verlagerung von Verwaltungsfunktionen nach Indien und Malaysia betroffen. Die Proteste von betroffenen Beschäftigten Ende Februar 2026 unter dem Motto „Geopferte Zukunft“ verdeutlichen die wachsende soziale Schieflage.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum die Dividende gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben soll, während die Kosten der Transformation und der wirtschaftlichen Anpassung in erheblichem Maße von den Beschäftigten und anderen Stakeholdern getragen werden. Die aktuelle Dividendenpolitik verstärkt damit soziale Ungleichgewichte innerhalb und im Umfeld der BASF.

Nicht zuletzt ist der Dividendenvorschlag auch industriepolitisch problematisch. Die BASF muss deutlicher mehr Mittel als geplant aufbringen, um ihre Transformation hin zu einer klimaneutralen Produktion zu bewältigen und insbesondere den Standort Ludwigshafen zukunftsfähig zu machen. Dafür sind deutlich höhere Investitionen erforderlich.

Es passt nicht zusammen, wenn Vorstand und Aufsichtsrat einerseits von tiefgreifenden Herausforderungen und Transformationsbedarf sprechen und auch an die Politik appellieren, andererseits aber vor einer der Situation angemessenen Kürzung der Dividende zurückschrecken.

Was dabei unbedingt erwähnt werden muss: Die BASF profitiert in erheblichem Umfang von staatlicher Unterstützung, gerade bei der Transformation. Laut aktuellem Lobbyregistereintrag beliefen sich die Zuwendungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand (Deutschland und EU) im Jahr 2024 auf rund 90 Millionen Euro. Ein Beispiel: Für den neuen Wasserstoff-Elektrolyseur in Ludwigshafen investierte die BASF selbst lediglich rund 25 Millionen Euro, während Bund und Land das Vorhaben mit bis zu 124,3 Millionen Euro fördern. Die staatliche Förderung ist damit fast fünfmal so hoch wie die Eigeninvestition der BASF.

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Aufsichtsrat ist seiner gesetzlichen Überwachungs- und Kontrollpflicht gegenüber dem Vorstand erneut nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Er hat es versäumt, auf die wirksame Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Lieferketten hinzuwirken. Vorliegende Fälle und Beschwerden zeigen nicht nur einzelne Defizite, sondern strukturelle Versäumnisse bei der Risikosteuerung und der Kontrolle von Abhilfemaßnahmen.

Südafrika: Unwirksame Maßnahmen trotz langjähriger Kenntnis menschenrechtlicher Missstände

Die aktuelle Untersuchung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgrund einer im Herbst 2025 eingereichten Beschwerde des südafrikanischen Umwelt- und Community-Aktivisten Brown Matloko offenbart gravierende und anhaltende Defizite der BASF im Umgang der BASF mit massiven menschenrechtlichen und ökologischen Problemen in der Lieferkette.

Trotz jahrelanger Kenntnis der prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen im Umfeld des Platinbergbaus beim Zulieferer Sibanye-Stillwater, insbesondere bei der Mine in Marikana in Südafrika, haben die teils von der BASF initiierten Dialog- und Auditprozesse keine substantiellen Verbesserungen bewirkt. Betroffene Gemeinden berichten weiterhin über unzureichenden Zugang zu sauberem Wasser, Umweltbelastungen und fehlende, echte Mitbestimmung. Sie klagen und leiden unter Staubbelastung, Emissionen und unzureichend gesicherte Absetzbecken, aus denen kontaminiertes Wasser austritt.

Die Risiken und immer wieder auftretenden Probleme der maroden Tailing-Damm-Infrastruktur im Umfeld von Marikana sind keine Einzelfälle, sondern stellen strukturelles Problem dar. Ein aktueller Vorfall vom März 2026 am Standort Karee – nur rund 2 Kilometer von Siedlungen entfernt – verdeutlicht dies exemplarisch: Beim Versuch, eine bereits gerissene Dammstruktur zu reparieren, blieb ein Bagger im Schlamm stecken. Allein das Vorhandensein solcher Risse zeigt den kritischen Zustand der Infrastruktur.

Angesichts der Nähe zu dicht besiedelten Wohngebieten besteht im Falle eines Dammbruchs ein erhebliches Risiko für die umliegenden Gemeinden. Der Vorfall unterstreicht damit, dass die Gefahren nicht nur theoretischer Natur sind, sondern konkrete und anhaltende Risiken darstellen, die bislang nicht wirksam behoben wurden.

Durch das Massaker an streikenden Arbeitern 2012 durch die südafrikanische Polizei erlangte der Fall Marikana traurige Berühmtheit. Bis heute hat sich die Situation der Arbeiter*innen und Anwohner*innen kaum verbessert, teilweise sogar verschlechtert. Besonders schwer wiegt, dass selbst grundlegende Anforderungen an Risikoanalyse und wirksame Abhilfe nach dem Lieferkettengesetz allem Anschein nach nicht erfüllt werden.

USA: Ignorierte menschenrechtliche Risiken in LNG-Lieferketten

Der BASF-Zulieferer Cheniere betreibt am Golf von Mexiko ein LNG-Exportterminal, das laut Berichten erhebliche Luftschadstoffe emittiert und dadurch die Gesundheit der lokalen Bevölkerung gefährdet. Besonders kritisch ist, dass das Unternehmen bereits seit Jahren wegen Verstößen gegen Luftreinhaltevorschriften und gesundheitlicher Risiken für Anwohner*innen in der Kritik steht.

Trotz dieser bekannten Problemlage ist die BASF 2023 eine langfristige Lieferbeziehung über rund 800.000 Tonnen LNG pro Jahr mit Cheniere eingegangen. Nachweislich wurden unter anderem 2022 krebserregende Formaldehyd-Emissionen durch Turbinen festgestellt; wirksame Konsequenzen blieben bislang aus – abgesehen von einer bloßen Aufforderung durch US-Behörden zur Einhaltung von Grenzwerten.

China: Weiterhin unklarer Umgang mit menschenrechtlichen Risiken

Es bleibt weiterhin völlig unklar, ob und inwieweit BASF mit bekannten menschenrechtlichen Risiken in China angemessen umgeht. Wir können nicht nachvollziehen, wie BASF etwa mit weiteren Audits den eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten effektiv nachkommen kann, zumal BASF beim neuen Werk im südchinesischen Zhanjiang mit potentiell weit verzweigten Lieferketten die Verantwortung nicht an Joint Venture-Partner auslagern kann.

Recherchen der Menschenrechtsorganisation Global Rights Compliance (GRC) zeigten Mitte 2025, dass die BASF auch nach dem Rückzug aus direkten Beteiligungen weiterhin Rohstoffe wie Titandioxid, das bei der Herstellung von Lacken eingesetzt wird, aus der Region Xinjiang bezogen hat. Dort sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Zwangsarbeit an der uigurischen Bevölkerung, dokumentiert. Zwar hat BASF die Lieferungen nach Bekanntwerden der Vorwürfe vorläufig ausgesetzt, doch zeigt der Fall, dass bestehende Kontrollmechanismen offensichtlich nicht ausgereicht haben, um solche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dies wirft grundlegende Zweifel an der Wirksamkeit der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auf.

Zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der BASF kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz von Gesundheit, Umwelt und Klima umzusetzen.

Rücksichtslose Exporte von hochgefährlichen Pestiziden

Die BASF gehört weiter zu den zentralen Akteuren beim Export hochgefährlicher Wirkstoffe, die in der EU aufgrund erheblicher Risiken für Gesundheit und Umwelt nicht mehr zugelassen sind, jedoch weiterhin in Länder mit schwächeren Schutzstandards verkauft werden.

Besonders problematisch ist, dass darunter auch Substanzen fallen, die als fruchtbarkeitsschädigend oder anderweitig gesundheitsgefährdend eingestuft sind, etwa das BASF-Fungizid Epoxiconazol. Während in der EU strenge Zulassungs- und Schutzregeln gelten, werden diese Wirkstoffe in Drittstaaten eingesetzt, häufig unter Bedingungen unzureichender Regulierung, fehlender Schutzkleidung und unzureichender Aufklärung der Anwender*innen.

Damit trägt BASF dazu bei, dass doppelte Standards im globalen Chemikalienhandel aufrechterhalten werden: hohe Schutzstandards im europäischen Markt bei gleichzeitigem Vertrieb besonders gefährlicher Produkte in Regionen, in denen Menschen und Umwelt deutlich weniger geschützt sind.

So verlor der von BASF produzierte fungizide Wirkstoff Metiram Ende 2023 aufgrund seiner hormonschädigenden Eigenschaften seine Vermarktungsgenehmigung. Daraufhin verdreifachte sich die exportierte Menge schlagartig, so dass 2024 fast 7.000 Tonnen dieses Hormongifts exportiert wurden – im Gegensatz zu 2.000 Tonnen im Jahr 2023.

Die wachsende öffentliche Kritik daran zeigt sich auch in direkten Protestaktionen: So blockierten im November 2025 Hunderte Menschen eine BASF-Pestizidfabrik in Frankreich und warfen dem Unternehmen „chemischen Kolonialismus“ vor. Vor Ort fanden sie unter anderem den Wirkstoff Fipronil, der in der EU aufgrund seiner Schädlichkeit für Bienen verboten ist, jedoch weiterhin produziert und exportiert wird.

Deutschland: Intransparente Schadstoffeinleitungen und unkontrollierte Risiken im Rhein

Eine umfassende Correctiv-Recherche zum Rhein deckte im Februar 2026 erhebliche Defizite bei der Kontrolle industrieller Einleitungen auf, für die insbesondere die BASF als größter industrieller Einleiter eine besondere Verantwortung trägt. Mit rund 105 Millionen Kubikmetern Abwasser pro Jahr am Standort Ludwigshafen gehört BASF zu den zentralen Verursachern der Einleitung eines komplexen Chemikaliengemischs in den Rhein, dessen Zusammensetzung nur unzureichend bekannt ist.

Trotz dieser Dimensionen bleiben zentrale Informationen über eingesetzte und eingeleitete Stoffe unvollständig, während gleichzeitig tausende teilweise unbekannte oder unerforschte Substanzen im Fluss nachgewiesen werden. Behörden und Wissenschaft können die Risiken dieser Stoffe oft nicht bewerten, sodass eine potenzielle Gefährdung von Trinkwasser und Ökosystemen nicht ausgeschlossen werden kann.

Besonders kritisch ist, dass BASF auf entsprechende Anfragen zu konkreten Substanzen und eigenen Kontrollmechanismen keine substantiellen Auskünfte erteilt hat und sich im Wesentlichen auf die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards beruft – obwohl gerade für unbekannte Mikroschadstoffe keine ausreichenden regulatorischen Vorgaben bestehen. Damit bleibt ein wesentlicher Teil möglicher Umwelt- und Gesundheitsrisiken in der industriellen Praxis faktisch unkontrolliert und intransparent.

Lobbying der BASF untergräbt wirksamen Klimaschutz

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das klimapolitische Lobbying von BASF auf EU-Ebene. Obwohl das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) und der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zentrale Instrumente für eine planbare und investitionssichere Dekarbonisierung der Industrie darstellen und auch von BASF grundsätzlich als sinnvoll anerkannt werden, setzt sich der Vorstand gleichzeitig aktiv für deren Abschwächung ein.

So hat BASF im Rahmen von Konsultationen der EU-Kommission gefordert, den Ausstieg aus kostenlosen Emissionszertifikaten zu verzögern und weitreichende Ausnahmen beim CO₂-Grenzausgleich zu schaffen. Damit untergräbt der Konzern die notwendige Planungssicherheit für klimafreundliche Investitionen und stellt kurzfristige wirtschaftliche Interessen über eine verlässliche und wirksame Klimapolitik.

Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu den eigenen öffentlichen Bekenntnissen zur Dekarbonisierung und zu den Erwartungen an ein Unternehmen dieser Größe, das zugleich erheblich von industriepolitischen Rahmenbedingungen und staatlicher Unterstützung profitiert.

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