Verletzung menschenrechtlicher, klima- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Die Dividende ist zu hoch. Die BASF muss deutlich mehr in die eigenen Standorte investieren, um Zukunftsperspektiven – insbesondere am Standort Ludwigshafen – zu schaffen, um sich konsequent von der Abhängigkeit von klimaschädlichen Energien zu lösen und die eigenen Klimaziele erreichen zu können. Es passt einfach nicht zusammen, wenn der Vorstand einerseits von Krise spricht, immer größer werdende Sparprogramme und Stellenabbau ankündigt, aber trotzdem über 2 Milliarden Euro als Dividende ausschütten möchte und von staatlichen Subventionen profitiert.

So werden die Kosten der Transformation und Folgen der aktuellen Krise zu einseitig auf die Beschäftigten abgewälzt. Diese wissen weiterhin nicht, in welchem Umfang Stellen abgebaut werden sollen. Deutlich höhere und langfristige Investitionen insbesondere am Standort Ludwigshafen würden hier das Vertrauen nicht nur der Beschäftigten, sondern auch von Investoren und Politik in die konkreten Transformationspläne der BASF stärken. So richtig konkrete Schritte wie der Bau einer der weltweit größten industriellen Wärmepumpen zur klimafreundlichen Dampferzeugung in Ludwigshafen ist, so bitter ist der Beigeschmack, dass das Projekt nicht vollständig von der BASF finanziert, sondern mit öffentlichen Geldern von bis zu 310 Millionen Euro subventioniert wird. Laut aktuellen Angaben im Lobbyregister betrugen die Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand an die BASF allein im Jahr 2023 über 58 Millionen Euro. Gleichzeitig nutzt die BASF die leider weiterhin international legal möglichen Methoden zur Steuervermeidung bzw. Steueroptimierung, um so wenig Steuern wie möglich zu zahlen.

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe als Kontrollorgan des Vorstands nicht hinreichend nachgekommen. Er hat es weiterhin versäumt, auf die Behebung eklatanter Mängel bei der Achtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten selbst im eigenen Geschäftsbereich hinzuwirken.

Mangelende Achtung von Arbeitssicherheit und Gewerkschaftsrechten in Brasilien: Bundesamt leitet Prüfung gegen BASF ein

Letztes Jahr hatte die brasilianische Gewerkschaft Sindicato dos Químicos do ABC beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die für die Durchsetzung Lieferkettengesetzes zuständige Behörde, eingereicht. Die Gewerkschaft sah die bisherigen Wege, die BASF auf schwerwiegende Verstöße gegen den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten im BASF-Werk Demarchi in São Bernardo do Campo in Brasilien hinzuweisen, als nicht mehr zielführend an. Jüngst bestätigte das BAFA im März 2025, dass es nach eingehender Analyse der Beschwerde eine Untersuchung gegen die BASF einleiten werde.

BASF hatte im Oktober 2022 beschlossen, die Gefahrenzulage, immerhin 30 Prozent des Lohns, für einige der Beschäftigten zu kürzen. Die Folge: ungleiche Entlohnung gleicher Arbeit. Grundlage war ein technischer Bericht, der ohne Beteiligung der Gewerkschaft erstellt worden war. Darüber hinaus kam es 2023 zu einem Anstieg der Zahl der Unfälle in der Anlage, darunter die Implosion eines Tankwagens, der hochentzündliches Butylacrylat enthielt, sowie weitere Vorfälle mit hohen Explosionsrisiken.

Das betroffene Werk in Demarchi gehört ausgerechnet zu dem Geschäft mit Bautenanstrichmitteln, dass die BASF nun im Zuge der Sparmaßnahmen verkauft. Zu einem verantwortlichen Verkauf gehört nun mindestens, dass BASF nachweislich für eine Einhaltung der Arbeitsplatzsicherheit sorgt. BASF muss Gewerkschaften insbesondere im Rahmen der Verkaufsprozesse und Transformationspläne frühzeitig einbinden, statt gegen sie zu agieren. In Brasilien ist der bisher durchaus sozialpartnerschaftliche Umgang mit Gewerkschaften und den eigenen Beschäftigten so nicht zu erkennen.

Südafrika: Weiterhin unzureichender Einbezug von Bergbau-Gemeinden

In den langjährigen Maßnahmen, Prüfungen und Dialogformaten der BASF mit dem Platin-Zulieferer Sibanye-Stillwater, um die prekären, teils unmenschlichen Lebensbedingungen in den Bergbaugemeinden rund um Marikana in Südafrika nachhaltig zu verbessern, haben bisher zu keinen substantiellen Verbesserungen vor Ort geführt. Weiterhin leben die Beschäftigten in schlechten Wohnsituationen ohne gesicherten Wasserzugang.

Zwar bemüht sich die BASF, doch stellt sich die Frage, ob die bisherigen Maßnahmen dem vom Lieferkettengesetz gefordertem Prinzip der Wirksamkeit der Maßnahmen gerecht werden. Es ist unklar, ob und inwieweit Sibanye-Stillwater den eigenen Verpflichtungen aus dem aktuellen, verpflichtenden Sozial- und Arbeitsplan (SLP) erfüllt. Auch ein derzeit durchgeführtes Audit nach den Standards der „Initiative for Responsible Mining Assurance“ (IRMA) scheint mehr Misstrauen und Unsicherheit in den Gemeinden zu schüren. Dabei soll dieses Audit genau das Gegenteil bewirken sowie die Mängel und begrenzten Perspektiven der bisherigen Audits beheben. Unsere Kontakte vor Ort und Partnerorganisationen schildern eine unzureichende Konsultation und Miteinbeziehung der von den Bergbauaktivitäten betroffenen Gemeinden. Sibanye-Stillwater scheint Einzelpersonen aus den Gemeinden und externe Beratungen zu vereinnahmen, statt Vertreter*innen der Gemeinden auf Augenhöhe mit einzubeziehen und deren Anliegen ernst zu nehmen.

Ein Beispiel sind die von den Gemeinden geäußerten Sorgen und Forderungen nach mehr Transparenz zum Risiko von Gesundheitsgefährdung durch Luft- und Wasserverschmutzungen. Die Gemeinde hat keinen Zugang zu aktuellen Emissionsdaten, Abwässer aus dem Minenbetrieb laufen ungeprüft in lokale Bäche, die von den Gemeinden als Wasserquelle genutzt werden. Rückhaltebecken (Tailings) und weitere Dämme sind zu nah an der Siedlung.

Unklarer Umgang mit menschenrechtlichen Risiken in China

In der gesamten chinesischen Region Ostturkistan/Xinjiang sind gravierende Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit in Gefangenenlagern unter grausamsten Bedingungen vielfach dokumentiert. Zwar hatte sich BASF von den Anteilen an zwei Joint Ventures in der Region etwas schneller als geplant getrennt, nachdem öffentlich geworden war, dass Beschäftigte von einem der Joint Venture-Partner an der staatlichen Überwachung der Bevölkerung in der Region beteiligt gewesen waren. Doch es bleibt weiterhin völlig unklar, ob und inwieweit BASF mit den bekannten menschenrechtlichen Risiken in China angemessen umgeht. Wir können nicht nachvollziehen, wie BASF etwa mit weiteren Audits den eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten effektiv nachkommen kann, zumal BASF beim neuen Werk im südchinesischen Zhanjiang mit potentiell weit verzweigten Lieferketten die Verantwortung nicht an Joint Venture-Partner auslagern kann.

Zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der BASF kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz umzusetzen.

Unverändert schlechte Klimabilanz und unglaubwürdige Klimaziele

Im Geschäftsjahr 2024 sind die Treibhausgasemissionen aus Produktion und Energieeinkauf nicht gesunken und betragen weiterhin 17 Mio. Tonnen. Damit gehört BASF weiterhin neben Heidelberg Materials, RWE und Thyssenkrupp zu den klimaschädlichsten Konzernen Deutschlands. Allein die Mehremissionen infolge der leicht erhöhten Nachfrage in 2024 hatten den Umfang sämtlicher Maßnahmen zur CO2-Einsparung.

Während das wenig ambitionierte Klimaziel 2040 auch bei weiterem Wachstum erreichbar bleibt, ist es mehr als unklar, ob und wie die bereits angekündigten „wachstumsbedingten Emissionssteigerungen“ zwischen 2030 und 2050 ausgeglichen werden können – geschweige denn, wie Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 wirklich erreicht werden können. Die Wachstumsziele der BASF bleiben mit den eigenen langfristigen Klimazielen nicht glaubwürdig vereinbar.

BASF weiter für Klima- und Umweltschäden durch Wintershall Dea verantwortlich

Auf den ersten Blick scheint sich die BASF durch den Verkauf der Wintershall-Dea-Geschäfte an den britischen Energiekonzern Harbour Energy auch der Verantwortung für das klimaschädliche Geschäftsmodell des Öl- und Gasunternehmens entledigt zu haben. Doch mit einem fast zur Hälfte anteiligen Aktienbesitz an Harbour Energy ist BASF weiterhin in der Verantwortung, denn die Emissionen sind ja nicht verschwunden, sondern nur im BASF-Portfolio von einer Position zu einer anderen gewandert. Mehr noch als bei der BASF ist bei Winterhall Dea bzw. nun Harbour Energy unklar, ob und wie eine klare Strategie zur Emissionsminderung entsprechend des Pariser Klimaschutzabkommens verfolgt wird.

Wintershall Dea ist weiterhin an umwelt- und klimaschädlichen Expansionsprojekten fossiler Energien beteiligt, vor allem in Argentinien: Vor der Küste Feuerlands haben die Entwicklungsbohrungen des größten Offshore-Erdgasfeld Argentiniens begonnen. An Land sind die Folgen der Gasförderungen drastisch: Wintershall Dea fördert in Argentinien Gas mittels „Hydraulic Fracturing“ (Fracking). In der Region Vaca Muerta hält die lokale Bevölkerung regelmäßig Massenproteste gegen die Fracking-Industrie und die enormen Umweltschäden, die sie verursacht, ab. Zu den gravierendsten Auswirkungen von Fracking gehören der extreme Wasserverbrauch, die Verunreinigung des Trinkwassers, die Luftverschmutzung, negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft, giftige Abfälle wie Bohrschlämme sowie Erdbeben. Greenpeace-Recherchen ergaben, dass Wintershall Dea als Kunde der Firma Treater aufgeführt war, die illegal giftigen Ölschlamm in der Region Vaca Muerta entsorgt hatte, nur 5 km von der nächsten Stadt entfernt.

Agargifte und Ewigkeits-Chemikalien der BASF belasten Mensch und Umwelt weltweit

BASF schneidet im ChemScore-Rating 2024 der NGO ChemSec schlecht ab, denn es mangelt an Transparenz über den Einsatz gefährlicher Chemikalien und an Pläne zum Ausstieg aus sog. Ewigkeits-Chemikalien wie PFAS.

BASF stellt 27 Ewigkeits-Chemikalien, darunter mehrere PFAS, dabei wird allein die Behebung europäischer PFAS-Schäden auf 100 Milliarden Euro jährlich geschätzt. BASF macht auch keine ernsthaften Versuche, aus dem Verkauf hochgiftiger Pestizide auszusteigen und exportiert stattdessen weiterhin in der EU längst verbotene Pestizide, vor allem in ärmere Länder.

Es ist ethisch nicht vertretbar, dass die BASF weiterhin Pestizide exportiert und vermarktet, die in der Europäischen Union aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit verboten sind. Die Profite, die durch den Verkauf dieser Substanzen erzielt werden, stehen in keinem Verhältnis zu den negativen Folgen für Mensch und Umwelt in anderen Ländern.

Damit jedoch keine sinnvolle Regulierung zum Schutz von Mensch und Umwelt zum Einsatz kommt, gibt die BASF viel Geld für politische Einflussnahme aus. BASF gehört zu den größten Lobbyakteuren in Brüssel, gibt um die vier Millionen Euro jährlich für Lobbyarbeit aus und ist in mehreren Organisationen aktiv, die sich aktiv gegen dringend nötige Klima- und Umweltschutzvorhaben arbeiten. BASF betreibt Lobbyarbeit über CEFIC und Plastics Europe für eine schwächere Regulierung von PFAS, trotz einer Zahlung von 300 Millionen US-Dollar zur Beilegung von PFAS-Klagen in den USA, sowie Lobbyarbeit gegen strengere Methanvorgaben.

Die BASF unterstützt, auch durch ihre Mitgliedschaft in der Agricultural Crop Licensing Platform (ACLP), einen rücksichtslosen EU-Vorschlag zur Deregulierung der Neuen Gentechnik und damit den Vorrang von Unternehmensbedürfnissen vor dem Verbraucherschutz, dem Lebensunterhalt von Landwirt*innen und der Umwelt.

Zu Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Neufassung der Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag abzulehnen, den Vorstand erneut zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Unsere Begründung, warum wir diese Ermächtigung des Vorstands ablehnen, bleibt auch nach zwei Jahren Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen unverändert: Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung – und nicht der Vorstand – darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen.

Die Hauptversammlung sollte darüber entscheiden können, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Höchst problematisch ist allgemein das von Aktionärsseite schwindende Interesse an Hauptversammlungen, wenn diese nur virtuell stattfinden. Viele schalten ihren Computer erst gar nicht an, dies ist auch ein Abstimmen mit den Füßen über dieses Format.

Daher kritisieren wir auch die Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen.

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